Beschreibung der Beschaffung
1. Beschreibung
Allgemein
Im August 2018 erhielt die Freiherr-vom-Stein-Schule in Wiesbaden-Biebrich einen Ersatzbau. Für die Neubebauung des Geländes mit Verwaltungsflächen und einem Bürgersaal wurde auf Grundlage der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019 der SEG ein Planungs- und Projektsteuerungsauftrag erteilt. Im Zuge der Abstimmung entsprechend des Beschlusses hat die SEG zunächst gemeinsam mit den Nutzern, den zuständigen Fachämtern sowie unter Berücksichtigung der Ziele des ISEK für Biebrich Mitte eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt.
Für die Planung der Platzfläche wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, deren Ergebnisse - mehr Bäume und Grün auf dem Platz, Integration von Sitzmöglichkeiten und Wasser - in die Planungen aufgenommen wurden. Besondere Beachtung kam dem Bereich Umweltverträglichkeit im innerörtlichen Kontext zu: Die von der Straße der Republik abgewandten Dächer erhalten durchgängig Photovoltaikflächen und eine extensive Dachbegrünung, die Flachdächer eine intensive Begrünung. Alle Flächen sind mit Regenrückhaltespeichern versehen, die einen Beitrag gegen die innerörtliche Überwärmung leisten, gleiches gilt für die - in Wiesbaden bisher noch einzigartige - intensiv begrünte Wand gegenüber dem Gebäude Straße der Republik 2a. Die Energieversorgung erfolgt über eine Wärmepumpenanlage, die im Dachgeschoss untergebracht ist.
Das, aus einer Mehrfachbeauftragung als Gewinner hervorgegangene Büro wurde mit den Leistungsphasen 1-4 HOAI für die Objektplanung beauftragt.
Die Leistungsphasen 1-3 HOAI sind in enger Abstimmung mit den Nutzern abgeschlossen.
Aufgabenbeschreibung
Die weitere Bearbeitung der Leistungsphasen 5-9 HOAI soll durch den Gewinner dieses VgV-Verfahrens mit Übernahme des bisher vorliegenden Planungsstandes fortgeführt werden.
Ein Ausführungsbeschluss zur Umsetzung des Projekts liegt vor, mit parlamentarischem Auftrag zur Änderung der Tiefgarage.
Daraus resultierend wird die vorliegende Bauantragsplanung im Bereich des Untergeschosses überarbeitet, die Fläche der vorgesehenen Tiefgarage reduziert sich von 53 auf ca. 30 Stellplätze. Die Grundfläche des Untergeschosses wird der Fläche des aufgehenden Gebäudes entsprechen, die übrigen Geschosse bleiben von der Überarbeitung unberührt. Der Bauantrag wird mit veränderter Planung parallel von dem Büro SHP überarbeitet und erneut eingereicht, die Planänderung ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Bei den anrechenbaren Kosten als Grundlage des VgV-Verfahrens ist die Anpassung des UG bereits berücksichtigt.
Das Projekt ist in 3D konstruiert, in den folgenden Leistungsphasen soll die AIA der SEG (s. Anlage) Anwendung finden.
Detaillierte und ausführliche Informationen über das Projekt sind der beigefügten Aufgabenbeschreibung (Anlage 02a) nebst zugehörigen Anlagen (Anlage 02b) zu entnehmen.
2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung:
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37, Leistungsphasen 5-9, Grundleistungen.
Darüber hinaus die Besonderen Leistungen aus Anlage 10.1 zu § 34 Absatz 4, §35 Absatz 7 gem. Teilleistungstabelle sowie die Besonderen Leistungen BIM als Anlage zum Vertragsentwurf (Anlage 02e).
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern.
Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet.
Die zugehörigen Fachplanerleistungen sowie die Durchführung der Bebauungsplanänderung sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens.
Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten entweder nach einzelnen Gewerken oder als GU-Leistung zu vergeben.
3. Kostenrahmen:
anrechenbare Kosten Objektplanung Gebäude und Innenräume: 14.248.936,91 € netto.
4. Optionen
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 5, Stufe II: LPH 6, Stufe III: LPH 7, Stufe IV: LPH 8, Stufe V: LPH 9
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
5. Zeitplan der Leistungserbringung:
Leistungsbeginn: Unverzüglich nach Auftragserteilung; voraussichtlich August 2023
Baubeginn: Quartal 2/2024
Baufertigstellung: Quartal 1/2026