Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Auftragsbekanntmachung und des Dokumentes "Teilnahmeantrag" , das unter der Adresse (Ziffer I.3)) elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben.
Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen.
Die Leistungsbeschreibung und der Vertragsentwurf sind von Bietern bei den indikativen Angeboten noch nicht zwingend einzuhalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, auch bereits vor einer weiteren Angebotsaufforderung geänderte Teile des Vertragsentwurf bzw. der Leistungsbeschreibung und seiner jeweiligen Anlagen zur Kommentierung und ggf. als Grundlage weiterer Bietergespräche zu versenden. Die indikativen Angebote werden noch nicht einer Wertung unter Anwendung der Zuschlagskriterien unterzogen.
Nach Abschluss der Bietergespräche wird die Auftraggeberin über die Notwendigkeit etwaiger Anpassungen/Änderungen der Vergabeunterlagen entscheiden. Diese Änderungen können sich ausdrücklich auch auf aufgestellte Mindestanforderungen beziehen. Ferner wird sie entscheiden und den Bietern mitteilen, ob die Bieter zur Abgabe überarbeiteter, indikativer Angebote oder bereits zur Abgabe verbindlicher Angebote aufgefordert werden. Im letztgenannten Fall wird die Auftraggeberin allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind dann nicht zulässig. Auch der mit der Aufforderung zur Abgabe des verbindlichen Angebotes überreichte Vertrag und die überreichte Leistungsschreibung sind dann zwingend einzuhalten.
Die Auftraggeberin (AG) behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor,
- bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung/ dem vorliegenden Leistungsbild genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen.
- den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen,
- in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht.
Die Bietergespräche finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 43/2023 statt. Der ggfls. vorgesehene Termin und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt.