Beschreibung der Beschaffung
In den letzten Jahren sind stetig steigende Schülerzahlen zu verzeichnen, diese Entwicklungstendenz hält unverändert an. Momentan wird das Gymnasium mit einer 3-Zügigkeit beschult. Diese Reglung wird aufgrund der steigenden Schülerzahlen nicht mehr auskömmlich sein.
Eine Umstrukturierung in die 4-Zügigkeit ist unabdingbar. Aus diesem Grund wird zusätzliches Schulgebäude errichtet. Der Neubau befindet sich noch in der Planungsphase. Mit der Freianlagenplanung soll das neue Schulgebäude in die bestehenden Flächen integriert werden. Die zu erbringenden Planungsleistungen zur Freianlage müssen sich am bisher erstellten Gebäudekonzept orientieren. Durch das Gebäudekonzept ergeben sich Zwangspunkte für die Erschließung der Gebäude (Anfahrbarkeit, Barrierefreiheit u.a.). Zudem soll der gesamte Schulhof modernisiert werden. Der neue Schulbau wird zusätzliche Klassenräume, Räume für die freiwillige Ganztagsschule und eine Mensa erhalten. Der neue Schulbau wird auf dem bestehenden Sportplatz der Schule errichtet.
Mit der Freianlagenplanung soll der Schulhof vollständig neu organisiert werden. Hierfür wurden zwei Planbereiche geschaffen (siehe Anlage 2 zur Projektbeschreibung des AG vom 23.06.2023). Im Planbereich 1 soll ein vollständig neuer Schulhof errichtet werden. In diesem Bereich sollen Aufenthaltsmöglichkeiten und Sport- und Spielanlagen errichtet werden. Die Anlage ist auf den kommenden Neubau anzupassen. Bestehende Anlagen sind, soweit diese noch sinnvoll sind, in die neue Planung zu integrieren.
Der Planbereich 2 soll im zeitlichen Abstand realisiert werden. Die Fläche soll aber Bestandteil des Gesamtkonzeptes werden.
Die beiden Planbereiche werden als Einzelobjekte betrachtet.
Beabsichtigt ist vorliegend die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 für die Freianlagenplanung sowie folgende besondere Leistungen:
• Abfragung von überörtlichen und regionalverbandseigenen Leitungen (Ver- und Entsorgung) und Einarbeitung in die Planung
• Erstellen eines Überflutungsnachweises für die zu planenden Flächen.
Zusätzliche Hinweise zur Planungsleitung:
- Die Dimensionierung der notwendigen Oberbauten (RSTO) wird in den anrechenbaren Kosten des Freianlagenplaners berücksichtigt und ist durch diesen zu leisten. Anstehende Böden und sich dadurch evtl. ergebende Bodenverbesserungen und Gründungserfordernisse werden vom zuständigen Bodengutachter aufgestellt.
- Die Umsetzung ist in Bauabschnitten und bei laufendem Schulbetrieb
vorgesehen.
- Die Anzahl der Bauabschnitte sind von den Objektplanern (Gebäude u.
Freianlage) in Abstimmung mit dem Bauherrn vorzunehmen.
- Die Grundstücksanteile außerhalb des Planbereiches werden nur im
Hinblick auf die Verkehrsbeziehungen betrachtet.
- Eingeplante Außenmöbel, Spielgeräte, Sportanlagen, Müllbehälter,
Poller u.ä. müssen dem Standard des Regionalverbandes entsprechen
und sind mit dem Bauherrn abzustimmen.
- Die Möglichkeit der Nutzung von Bestandsflächen oder -unterbauten ist
zu prüfen und nach Möglichkeit vorzunehmen.
- Einzubauende Materialien sind in Hinsicht auf eine wirtschaftliche
Unterhaltung der Flächen auszuwählen, d.h. die Materialien
werden in Abstimmung mit dem Bauherrn ausgewählt.
- Gewählte Pflanzungen sind nicht nur gestalterisch auszuwählen,
sondern müssen auch ökologisch und nach Pflegeaufwand begründet
werden (z. B. Bienen- oder Vogelnahrung).
- Räume für Unterricht im Freien sind vorzusehen.
Folgende Termine und Fristen sind vorgesehen:
• Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung
• Fertigstellung der Leistungsphasen 1 bis 8 der noch festzulegenden Bauabschnitte einschließlich der besonderen Leistungen des Auftragnehmers: bis spätestens 31.12.2025.