Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen, beabsichtigt, für die radiologische Abteilung zwei Magnetresonanztomographen (MRT) und zwar ein 1,5 Tesla MRT-Gerät und ein 3,0 Tesla MRT-Gerät beschaffen. Die kurzfristige Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des AG ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich. Der AG hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Geräte
Referenznummer: SKS MRT-Vergabe 2023
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen, beabsichtigt, für die radiologische Abteilung zwei Magnetresonanztomographen (MRT) und zwar ein 1,5 Tesla MRT-Gerät und ein 3,0 Tesla MRT-Gerät beschaffen.
Die kurzfristige Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des AG ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.
Der AG hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.
Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen, beabsichtigt, für die radiologische Abteilung zwei Magnetresonanztomographen (MRT) und zwar ein 1,5 Tesla MRT-Gerät und ein 3,0 Tesla MRT-Gerät beschaffen.
Die kurzfristige Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des AG ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.
Der AG hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Geräte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Solingen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-23 📅
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 204-640983
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ96VXS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen, beabsichtigt, für die radiologische Abteilung zwei Magnetresonanztomographen (MRT) und zwar ein 1,5 Tesla MRT-Gerät und ein 3,0 Tesla MRT-Gerät beschaffen.
Die kurzfristige Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des AG ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.
Die kurzfristige Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des AG ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.
Der AG hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.
Der AG hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung sind 2 MRT-Systeme nebst Hochfrequenzkabine (HF-Kabine) und Heliumabdampfrohr (Quenchrohr). Es ist beabsichtigt ein System mit einem Magnetfeld von 1.5 Tesla und das andere System mit 3.0 Tesla zu beschaffen und zu installieren. Die MRT sind als Systeme der neusten Generation auf dem aktuellen Stand der Technik anzubieten. Schwerpunkte der Systeme sind neurologische Anwendungen. Hierfür ist ein Gantrydurchmesser von min. 70 cm gefordert. Ebenso eine Kontrastmittelpumpe mit Kommunikationsschnittstelle zum MRT-System. Es muss aber ebenso das Spektrum der Orthopädie, Onkologie sowie Prostata und Mammadiagnostiken abgebildet werden können. Darüber hinaus müssen Standarduntersuchungen, Auswertungen und Diagnosen aus der kardiologischen Bildgebung durchgeführt werden können. Die MRT müssen an eine serverbasierte Bildverarbeitung angeschlossen werden. Diese wird in einem separaten Verfahren beschafft.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung sind 2 MRT-Systeme nebst Hochfrequenzkabine (HF-Kabine) und Heliumabdampfrohr (Quenchrohr). Es ist beabsichtigt ein System mit einem Magnetfeld von 1.5 Tesla und das andere System mit 3.0 Tesla zu beschaffen und zu installieren. Die MRT sind als Systeme der neusten Generation auf dem aktuellen Stand der Technik anzubieten. Schwerpunkte der Systeme sind neurologische Anwendungen. Hierfür ist ein Gantrydurchmesser von min. 70 cm gefordert. Ebenso eine Kontrastmittelpumpe mit Kommunikationsschnittstelle zum MRT-System. Es muss aber ebenso das Spektrum der Orthopädie, Onkologie sowie Prostata und Mammadiagnostiken abgebildet werden können. Darüber hinaus müssen Standarduntersuchungen, Auswertungen und Diagnosen aus der kardiologischen Bildgebung durchgeführt werden können. Die MRT müssen an eine serverbasierte Bildverarbeitung angeschlossen werden. Diese wird in einem separaten Verfahren beschafft.
Seitens des Bauherrn wird beabsichtigt, einen Service- und Wartungsvertrag der beiden Systeme mit Zubehör über acht Jahre zu vergeben.
Neben der Neuinstallation der Systeme hat der Auftragnehmer die vorhandene HF-Kabine zu deinstallieren und fachgerecht zu entsorgen. Gleiches gilt für das vorhandene Bestandsgerät Fabrikat Philips Typ Intera aus dem Jahr 2001 und das vorhandene Quenchrohr.
Neben der Neuinstallation der Systeme hat der Auftragnehmer die vorhandene HF-Kabine zu deinstallieren und fachgerecht zu entsorgen. Gleiches gilt für das vorhandene Bestandsgerät Fabrikat Philips Typ Intera aus dem Jahr 2001 und das vorhandene Quenchrohr.
Der Auftraggeber ist in diesem Verfahren offen für eine mögliche Übernahmen und Sanierungen der vorhandenen Kabine, bzw. zur weiteren Nutzung des vorhandenen Quenchrohres. Hier steht es dem Bieter frei, entsprechende Vorschläge zur Kostenreduktion und zur Nachhaltigkeit der vorhandenen Komponenten zu bringen.
Der Auftraggeber ist in diesem Verfahren offen für eine mögliche Übernahmen und Sanierungen der vorhandenen Kabine, bzw. zur weiteren Nutzung des vorhandenen Quenchrohres. Hier steht es dem Bieter frei, entsprechende Vorschläge zur Kostenreduktion und zur Nachhaltigkeit der vorhandenen Komponenten zu bringen.
Für die Leistungserbringung ist vorläufig folgender Zeitplan vorgesehen:
- Montageplanung: 1. Quartal 2024
- Lieferung und Montage der Geräte: Mai / Juni 2024
- Fertigstellung: Ende 2. Quartal 2024
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Städtisches Klinikum Solingen Gotenstraße 1 42653 Solingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (2020, 2021 und 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Jahresdurchschnittlich fest angestellte Beschäftigte in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie Anzahl der für die Gerätegruppe (MRT) geschulten Servicetechniker in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) (Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)
1. Jahresdurchschnittlich fest angestellte Beschäftigte in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie Anzahl der für die Gerätegruppe (MRT) geschulten Servicetechniker in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) (Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)
2. Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen
(Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)
Mindeststandards:
Zu 2: Mindestens 2 Referenzen je System (1,5 Tesla- und 3-Tesla MRT), die mit dem in dem unter Ziff. 1 genannten Anforderungsprofil vergleichbar sind.
Mindestens eine Referenz (1,5 Tesla- oder 3-Tesla MRT) muss im Rahmen des Austauschs eines vorhandenen MRTs durchgeführt worden sein.
Die Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des Auftraggeber ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.
Die Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des Auftraggeber ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.
Der Auftraggeber hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.
Der Auftraggeber hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.
Aus diesem Grund wird die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge nach § 17 Abs. 3 VgV auf 15 Kalendertage verkürzt.
Ebenfalls wird die Frist zur Abgabe der Erstangebote nach § 17 Abs. 7 und 8 VgV auf 10 Kalendertage verkürzt,
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-11-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Krankenhaus (in der Organisationsform einer gemeinnützige GmbH)
Kontakt
Kontaktperson: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YQ96VXS/documents🌏
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Quelle: OJS 2023/S 204-640983 (2023-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2023/S 204-640983
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen (SKS), beschafft für die radiologische Abteilung zwei Magnetresonanztomographen (MRT) und zwar ein 1,5 Tesla MRT-Gerät sowie ein 3,0 Tesla MRT-Gerät.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum Solingen gGmbH
Postleitzahl: 42653
Postort: Solingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.klinikumsolingen.de/🌏
E-Mail: schwarz@klinikumsolingen.de📧
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung sind zwei MRT-Systeme nebst Hochfrequenzkabine (HF-Kabine) und Heliumabdampfrohr (Quenchrohr):ein System mit einem Magnetfeld von 1.5 Tesla und das andere System mit 3.0 Tesla. Die MRT müssen als Systeme der neusten Generation auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Schwerpunkte der Systeme sind neurologische Anwendungen. Hierfür ist ein Gantrydurchmesser von min. 70 cm gefordert. Es muss ebenso das Spektrum der Orthopädie, Onkologie sowie Prostata und Mammadiagnostiken abgebildet werden können. Darüber hinaus müssen Standarduntersuchungen, Auswertungen und Diagnosen aus der kardiologischen Bildgebung durchgeführt werden können. Die MRT müssen an eine serverbasierte Bildverarbeitung angeschlossen werden. Dies wird in deinem separaten Verfahren beschafft.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung sind zwei MRT-Systeme nebst Hochfrequenzkabine (HF-Kabine) und Heliumabdampfrohr (Quenchrohr):ein System mit einem Magnetfeld von 1.5 Tesla und das andere System mit 3.0 Tesla. Die MRT müssen als Systeme der neusten Generation auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Schwerpunkte der Systeme sind neurologische Anwendungen. Hierfür ist ein Gantrydurchmesser von min. 70 cm gefordert. Es muss ebenso das Spektrum der Orthopädie, Onkologie sowie Prostata und Mammadiagnostiken abgebildet werden können. Darüber hinaus müssen Standarduntersuchungen, Auswertungen und Diagnosen aus der kardiologischen Bildgebung durchgeführt werden können. Die MRT müssen an eine serverbasierte Bildverarbeitung angeschlossen werden. Dies wird in deinem separaten Verfahren beschafft.
Zudem wird ein Service- und Wartungsvertrag der beiden Systeme mit Zubehör über acht Jahre zu vergeben.
Neben der Neuinstallation der Systeme hat der Bieter die vorhandene HF-Kabine zu deinstallieren und fachgerecht zu entsorgen. Gleiches gilt für den vorhandenen Bestandsgerät Fabrikat Philips, Typ Intera, aus dem Jahr 2001 und dem vorhandenen Quenchrohr. Der Auftraggeber ist in diesem Verfahren offen für eine mögliche Übernahmen und Sanierungen der vorhandenen Kabine, bzw. zur weiteren Nutzung des vorhandenen Quenchrohres. Hier steht es dem Bieter frei, entsprechende Vorschläge zur Kostenreduktion und zur Nachhaltigkeit der vorhandenen Komponenten zu bringen.
Neben der Neuinstallation der Systeme hat der Bieter die vorhandene HF-Kabine zu deinstallieren und fachgerecht zu entsorgen. Gleiches gilt für den vorhandenen Bestandsgerät Fabrikat Philips, Typ Intera, aus dem Jahr 2001 und dem vorhandenen Quenchrohr. Der Auftraggeber ist in diesem Verfahren offen für eine mögliche Übernahmen und Sanierungen der vorhandenen Kabine, bzw. zur weiteren Nutzung des vorhandenen Quenchrohres. Hier steht es dem Bieter frei, entsprechende Vorschläge zur Kostenreduktion und zur Nachhaltigkeit der vorhandenen Komponenten zu bringen.
Der kurzfristige Beschaffungsbedarf ergibt sich aus der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen. Am 25.06.2023 informierte die Geschäftsführung der Kplus-Gruppe, zu der auch die St. Lukas Klinik in Solingen gehören, die Öffentlichkeit über ihren Insolvenzantrag und das eingeleitete sog. Schutzschirmverfahren. Sie teilte auch mit, dass die bislang für Ende 2026 vorgesehene Schließung der St. Lukas Klinik auf Anfang 2024 vorgezogen wird. Das SKS hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Neuroradiologie.
Der kurzfristige Beschaffungsbedarf ergibt sich aus der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen. Am 25.06.2023 informierte die Geschäftsführung der Kplus-Gruppe, zu der auch die St. Lukas Klinik in Solingen gehören, die Öffentlichkeit über ihren Insolvenzantrag und das eingeleitete sog. Schutzschirmverfahren. Sie teilte auch mit, dass die bislang für Ende 2026 vorgesehene Schließung der St. Lukas Klinik auf Anfang 2024 vorgezogen wird. Das SKS hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Neuroradiologie.
Vor diesem Hintergrund benötigen die Fachbereiche der Neurologie und der Neuroradiologie des SKS sowohl für die Behandlung von akuten Schlaganfällen als auch für die anschließende neurologische Behandlung zusätzliche Räume und medizinische Geräte, insbesondere die zwei MRT-Systeme.
Vor diesem Hintergrund benötigen die Fachbereiche der Neurologie und der Neuroradiologie des SKS sowohl für die Behandlung von akuten Schlaganfällen als auch für die anschließende neurologische Behandlung zusätzliche Räume und medizinische Geräte, insbesondere die zwei MRT-Systeme.
Beschreibung der Optionen:
MRT 1,5 Tesla:
- Optional: Das HF Sende-/Empfangssystem ist als erweiterungsfähiges System mit mindestens 32 HF Kanälen anzubieten. Weitere Ausbaustufen müssen in der Angebotsspezifikation optional beschrieben werden.
- Optional: Neben den gem. LV zwingend erforderlichen Spulen sind alle möglichen weitere Spulen als Option mit Aufpreis anzugeben.
- Optional: Subtraktionsfreie kontrastverstärkte Angiographie der Becken-Bein-Gefäße.
- Optional: Dynamische kontrastmittelfreie 4D Angiographietechnik (mittels Spin-labeling) für Hirngefäße für Patienten mit problematischer Nierenfunktion oder KM Unverträglichkeit.
MRT 3,0 Tesla:
- Optional: Das HF Sende-/Empfangssystem ist als erweiterungsfähiges System mit mindestens 60 HF Kanälen anzubieten. Weitere Ausbaustufen müssen in der Angebotsspezifikation optional beschrieben werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Städtisches Klinikum Solingen gGmbH, Gotenstraße 1, 42653 Solingen
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die kurzfristige Notwendigkeit der Beschaffung ergibt sich aus der unerwarteten Schließung der St. Lukas Klinik zum 01.01.2024 (s. Ziff. II.2.4). Das SKS hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Neuroradiologie für die zwei MRT-Systeme dringlich benötigt werden.
Die kurzfristige Notwendigkeit der Beschaffung ergibt sich aus der unerwarteten Schließung der St. Lukas Klinik zum 01.01.2024 (s. Ziff. II.2.4). Das SKS hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Neuroradiologie für die zwei MRT-Systeme dringlich benötigt werden.