Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Die für öffentliche Auftraggeber abschließend erbrachten Leistungen für die Neuerstellung von qualifizierten Mietspiegeln sowie über die Entwicklung, Erstellung und/oder Fortschreibung von Konzepten zur Festlegung der "angemessenen Unterkunftskosten nach dem SGB II und SGB XII". Als Nachweis sind 3 Referenzen erforderlich. Eine Unterschreitung dieser Anzahl führt zum Angebotsausschluss. Die Aufstellung über Unternehmensstruktur, Referenzen und Projektverantwortliche (Anlage 11) ist als Nachweis mit dem Angebot einzureichen.
- Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen.
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO durch den Auftraggeber.
oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
- Angaben zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR oder dass im Falle der Auftragserteilung die genannte Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebotsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen.
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer/Lieferanten müssen erklären, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Die entsprechende Eigenerklärung ('Eigenerklärung RUS-Sanktionen') ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.