Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
a.) Benennung der wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren (einschließlich 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen (hier: Bauarbeiten), Gewässerausbau, Stahlbetonbauteile für den Wasserbau, Wasserleitungsbau mit Angabe des Rechnungswertes, des Auftraggebers und des Leistungszeitraums auf Grundlage des beiliegenden Formblattes 124 (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A). Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen.
b.) Erklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal gemäß (§ 6a EU Nr. 3(g) VOB/A).
c.) Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die das Unternehmen für die Errichtung des Bauwerks verfügt (§ 6a EU Nr. 3b, VOB/A).
d.) Nachweis des Bieters, dass er über fachlich qualifziertes Personal für die Durchführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht verfügt.
e.) Erklärung der Bieter zum Nachunternehmereinsatz. Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen (§ 6d EU Abs. (1) Satz 4 VOB/A).
f.) Erklärung der Bieter zur Bildung von Bietergemeinschaften (Formblatt 234).
g.) Eigenerklärung anstelle eines Gewerbezentralregisterauszugs.
h.) Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualfikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieter nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen haben die Bieter entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.