Neugründung einer Campusschule sowie der Sanierung der Außenanlagen und Siele am Standort Holsteiner Chaussee – Besondere Leistungen der technischen Beratung
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Neugründung einer Campusschule sowie der Sanierung der Außenanlagen und Siele am Standort Holsteiner Chaussee beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: SBH VgV VV 097-23 VG
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Neugründung einer Campusschule sowie der Sanierung der Außenanlagen und Siele am Standort Holsteiner Chaussee beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Neugründung einer Campusschule sowie der Sanierung der Außenanlagen und Siele am Standort Holsteiner Chaussee beauftragt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Neugründung einer Campusschule sowie der Sanierung der Außenanlagen und Siele am Standort Holsteiner Chaussee beauftragt.
Vor dem Hintergrund des 2019 verabschiedeten Schulentwicklungsplans (SEPL) soll an der Holsteiner Chaussee auf Höhe der Hausnummer 345 eine neue Campusschule entstehen. Die neue Campusschule im Stadtteil Schnelsen soll eine 4-zügige Statteilschule und ein 3-zügiges Gymnasium beherbergen.
Vor dem Hintergrund des 2019 verabschiedeten Schulentwicklungsplans (SEPL) soll an der Holsteiner Chaussee auf Höhe der Hausnummer 345 eine neue Campusschule entstehen. Die neue Campusschule im Stadtteil Schnelsen soll eine 4-zügige Statteilschule und ein 3-zügiges Gymnasium beherbergen.
Es sind folgende Mietflächen zu realisieren (Grundstückfläche 2,7 Hektar): Allgemeine Unterrichts- und Differenzierungsflächen von 7.039 m², Fachraum- und Sammlungsflächen von 3052 m², Funktions- und Gemeinschaftsflächen von 1112 m², Verwaltungsflächen von 1001 m², Ganztagsflächen von 901 m² und Sportflächen von 2.410 m².
Es sind folgende Mietflächen zu realisieren (Grundstückfläche 2,7 Hektar): Allgemeine Unterrichts- und Differenzierungsflächen von 7.039 m², Fachraum- und Sammlungsflächen von 3052 m², Funktions- und Gemeinschaftsflächen von 1112 m², Verwaltungsflächen von 1001 m², Ganztagsflächen von 901 m² und Sportflächen von 2.410 m².
Die bauliche Entwicklung des Standortes erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Schule soll aufwachsend realisiert werden. Der Schulstandort wird im Westen von einer AKN-Bahnlinie, im Norden sowie Osten von angrenzenden Einzelfamilienhäusern am Ellerbeker Weg sowie Holsteiner Chaussee und einer Baumreihe im Süden begrenzt. Der Zugang zu dem Grundstück erfolgt über den Ellerbeker Weg im Norden sowie der Holsteiner Chaussee im Süd-Osten. Der Standort Holsteiner Chaussee 345 umfasst derzeit 4 Gebäude, die abgebrochen werden.
Die bauliche Entwicklung des Standortes erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Schule soll aufwachsend realisiert werden. Der Schulstandort wird im Westen von einer AKN-Bahnlinie, im Norden sowie Osten von angrenzenden Einzelfamilienhäusern am Ellerbeker Weg sowie Holsteiner Chaussee und einer Baumreihe im Süden begrenzt. Der Zugang zu dem Grundstück erfolgt über den Ellerbeker Weg im Norden sowie der Holsteiner Chaussee im Süd-Osten. Der Standort Holsteiner Chaussee 345 umfasst derzeit 4 Gebäude, die abgebrochen werden.
Es soll ein Systembau für Neugründungen unter Berücksichtigung des modularen Bauens entwickelt werden. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Beim Neubau ist ein GEG 40 Standard – BEG bzw. Klimafreundlicher Neubau NWG zu erreichen. Eine DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung Goldstandard wird angestrebt.
Es soll ein Systembau für Neugründungen unter Berücksichtigung des modularen Bauens entwickelt werden. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Beim Neubau ist ein GEG 40 Standard – BEG bzw. Klimafreundlicher Neubau NWG zu erreichen. Eine DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung Goldstandard wird angestrebt.
Die funktionale Leistungsbeschreibung ist durch den technischen Berater unter Einbezug der feststehenden Rahmenbedingungen (u.a. LB Bau) in enger Abstimmung mit dem Bauherrn auszuarbeiten.
Für die Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von ca. 37,6 Mio. Euro brutto vorgesehen.
Eine Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für 2029 geplant.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Übergeordnete Leistungen: Beratende Teilnahme an erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber, dem Projektsteuerer und weiteren Beratern und Einbringung technischer Expertise in Projekt- und Lenkungssitzungen
• Vorbereitung der Vergabeverfahren: Aufstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für Planungs- und Bauleistungen inklusive enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie Erstellung technischer Beiträge weiterer Vergabeunterlagen
• Technische Beratung des Wettbewerblichen Dialogs: Beratende Begleitung des wettbewerblichen Dialogverfahrens bis zum Vertragsschluss des Totalübernehmers als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• Technische Beratung des Wettbewerblichen Dialogs: Beratende Begleitung des wettbewerblichen Dialogverfahrens bis zum Vertragsschluss des Totalübernehmers als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• Planungs- und baubegleitendes Controlling: Beratende Funktion als Qualitätssicherung der Einhaltung der FLB hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen und Qualitäten, der Planungs-, Ausführungsphase bis zur Übergabe und Inbetriebnahme als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• Planungs- und baubegleitendes Controlling: Beratende Funktion als Qualitätssicherung der Einhaltung der FLB hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen und Qualitäten, der Planungs-, Ausführungsphase bis zur Übergabe und Inbetriebnahme als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden ggf. Vertreter der BSB und des Bezirkes in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 900 000 EUR 💰
Dauer: 74 Monate
Beschreibung der Optionen:
• Vorbereitung der Vergabeverfahren: Aufstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für Planungs- und Bauleistungen inklusive enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie Erstellung technischer Beiträge weiterer Vergabeunterlagen
• Technische Beratung des Wettbewerblichen Dialogs: Beratende Begleitung des wettbewerblichen Dialogverfahrens bis zum Vertragsschluss des Totalübernehmers als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• Technische Beratung des Wettbewerblichen Dialogs: Beratende Begleitung des wettbewerblichen Dialogverfahrens bis zum Vertragsschluss des Totalübernehmers als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• Planungs- und baubegleitendes Controlling: Beratende Funktion als Qualitätssicherung der Einhaltung der FLB hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen und Qualitäten, der Planungs-, Ausführungsphase bis zur Übergabe und Inbetriebnahme als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• Planungs- und baubegleitendes Controlling: Beratende Funktion als Qualitätssicherung der Einhaltung der FLB hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen und Qualitäten, der Planungs-, Ausführungsphase bis zur Übergabe und Inbetriebnahme als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
Zusätzliche Informationen:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Kopie),
- Anlage 1B: Erklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
- Anlage 1C: Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/Zusammenarbeit (Vordruck),
- Anlage 1D: Erklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck),
- Anlage 1E: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck),
- Anlage 1F: Eigenerklärung zu Scientology (Vordruck);
- Anlage 1H: Erklärung zu einer vergaberechtlichen Fortbildung durch eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person mit dem Schwerpunkt VOB Teile A/B/C (Vordruck, ältestens April 2016),
- Anlage 1I: Erklärung zur Fortbildung durch eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person zur Inklusion an staatlichen Schulen oder zum Barrierefreien Bauen gem. DIN 18040 (mind. Teil 1) (Vordruck),
- Anlage 1J: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck),
- Anlage 1K: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
- Anlage 1L: Erklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften (Vordruck),
- Anlage 1M: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck),
- Anlage 2A: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen (Kopie), bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2,
- Anlage 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (Vordruck);
- Anlage 3A1: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie),
- Anlage 3A2: Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie),
- Anlage 3A3: Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektbearbeitung (Kopie),
- Anlage 3B: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen der technischen Beratung (siehe II.2.9, III.1.3) inkl. Eigenerklärung zur Leistungserbringung oder Referenzschreiben,
- Anlage 3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (Vordruck).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden nur hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden nur hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise, diese sind zwingend zu beachten und bindend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Aktueller Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Mindeststandards:
Zu A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Sofern die bestehende Versicherung nicht die im Vertrag geforderten Deckungssummen abdeckt, ist mit dem Teilnahmeantrag die Bereitschaft von Seiten des Bewerbers (2A2) sowie des Versicherungsgebers (2A3) zur Erhöhung auf die vertraglich vereinbarten Deckungssummen (mind. 1,5 Mio. EUR Personenschäden, 2-fach maximiert und mind. 3,0 Mio. EUR sonstige Schäden, 2-fach maximiert) im Auftragsfall zu erklären (siehe Ziffer 2A2 im Bewerberbogen).
Sofern die bestehende Versicherung nicht die im Vertrag geforderten Deckungssummen abdeckt, ist mit dem Teilnahmeantrag die Bereitschaft von Seiten des Bewerbers (2A2) sowie des Versicherungsgebers (2A3) zur Erhöhung auf die vertraglich vereinbarten Deckungssummen (mind. 1,5 Mio. EUR Personenschäden, 2-fach maximiert und mind. 3,0 Mio. EUR sonstige Schäden, 2-fach maximiert) im Auftragsfall zu erklären (siehe Ziffer 2A2 im Bewerberbogen).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Zu B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der technischen Beratung in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 200.000 EUR (netto) erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen;
B1) Qualifikation des verantwortlichen Projektleiters;
B2) Qualifikation des verantwortlichen Projektbearbeiters;
C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten;
D) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Zu A) Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV.
Zu B1) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mindestens FH);
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
- mind. 1 personalspezifische Referenz im Ausführungscontrolling für eine Hochbaumaßnahme eines öffentlichen Auftraggebers (Nachweis durch Anlage, z. B. Vita)
- mind. 1 personalspezifische Referenz für die Mitwirkung an einer Hochbaumaßnahme als GU/GÜ- bzw. TU/TÜ-Projekt
Zu B2) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mindestens FH);
- mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
- mind. 1 personalspezifische Referenz mit der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine Hochbaumaßnahme
Zu C) Öffentlicher Auftraggeber.
Zu D) Für den Leistungsbereich der technischen Beratung sind mind. 2 festangestellte Architekten (festangestellte Personen, eine Vollzeitbeschäftigung wird nicht vorausgesetzt) oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Zu D) Für den Leistungsbereich der technischen Beratung sind mind. 2 festangestellte Architekten (festangestellte Personen, eine Vollzeitbeschäftigung wird nicht vorausgesetzt) oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen der technischen Beratung gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen der technischen Beratung gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der technischen Beratung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2017) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-4 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der technischen Beratung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2017) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-4 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlicher Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kommunikation und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis/Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
Hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Die Bekanntmachung sowie die „Fragen und Antworten“ während des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens SBH | Schulbau Hamburg unter: https://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen
Ein Versand der „Fragen und Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge werden ausschließlich bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Elektronische Teilnahmeanträge werden ausschließlich bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation in eVergabe.
Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ sowie die Verfahrenshinweise verwiesen. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-CoVid 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen. Bitte bemühen Sie sich dahingehend frühzeitig auch um diejenigen Nachweise, die bei etwaiger Aufforderung zur Angebotsabgabe mit dem Honorarangebot einzureichen sind.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ sowie die Verfahrenshinweise verwiesen. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-CoVid 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen. Bitte bemühen Sie sich dahingehend frühzeitig auch um diejenigen Nachweise, die bei etwaiger Aufforderung zur Angebotsabgabe mit dem Honorarangebot einzureichen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an staatlichen Schulen in Hamburg eine Anmeldepflicht besteht.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung in der 28. / 29. KW 2023, Einreichung der Angebote in der 33. / 34. KW 2023, unter o.g. Vorbehalt: Verhandlungsgespräche in der 34. / 35. KW 2023.
Hinsichtlich der Anforderungen bzw. geforderter Mindeststandards gelten die Dokumente bei Regelungslücken bzw. Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:
1) Auswahlbogen;
2) Bekanntmachung;
3) Bewerberbogen;
4) Angebotsaufforderung
5) Verfahrenshinweise.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sind zwingend zu beachten und bindend.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Honorarangebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes.
Bei Ihrer Rechnungsstellung beachten Sie bitte, dass die Leistung umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) mit deren Ausführung entsteht. Es gilt der jeweils gültige Steuersatz zum Abschluss des Zeitraumes der Leistungserbringung. Einzelne Leistungsphasen werden als Teilleistungen verstanden.
Bei Ihrer Rechnungsstellung beachten Sie bitte, dass die Leistung umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) mit deren Ausführung entsteht. Es gilt der jeweils gültige Steuersatz zum Abschluss des Zeitraumes der Leistungserbringung. Einzelne Leistungsphasen werden als Teilleistungen verstanden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428403230📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427940997 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg– Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
E-Mail: vergabestelle@sbh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2023/S 102-320431 (2023-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge