Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesdruckerei GmbH - nachfolgend "Auftraggeber" (AG) genannt - zählt zu den führenden Unternehmen
der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer
Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie
für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab
und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.
Für die Erledigung seiner Aufgaben in Verwaltung, Entwicklung und Produktion müssen die IT-Systeme des AG
hinsichtlich Qualität und Leistung von Arbeitsplatzgeräten, Betriebssystemen, Netzwerkzugriffen, Anwendungen
und Standortanbindungen uvm. erfasst werden. Hierzu benötigt der AG eine Software, um die Erfahrungen
in den Systemen erfassen und verfolgen zu können. Dabei ist es maßgeblich erforderlich, nicht nur bekannte
Chancen zu erkennen, sondern auch bisher unbekannte Fehler aufzuspüren und negative Trends feststellen zu
können.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die zeitlich befristete
Überlassung von Nutzungsrechten (Subscription-Lizenzen) für Produkte der Firma Nexthink sowie den
zugehörigen Support.
Nexthink ist Hersteller einer Client Monitoring Software für das Monitoring von IT-Systemen sowie zur Erfassung
und Erkennung von Ereignissen. Die Softwareplattform Nexthink gliedert dabei die verschiedenen Funktionen in
abgrenzbare Module, die entsprechend lizenziert werden können für die Nutzung durch Kunden.
Alle angebotenen Softwareprodukte und -dienste oder ähnliches müssen mindestens für die Verwendung in
Deutschland zugelassen sein.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte kann neben der
Bundesdruckerei GmbH auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit
der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundene Unternehmen gemäß Anlage 10 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre
Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht:
D-Trust GmbH
genua GmbH
iNCO Sp. z o.o.
Xecuro GmbH
Maurer Electronics GmbH
Maurer Electronics Split d. o.o
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch
sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.