Nexthink-Lizenzen
Bundesdruckerei GmbH
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die zeitlich befristete Überlassung von Nutzungsrechten (Subscription-Lizenzen) für Produkte der Firma Nexthink sowie den zugehörigen Support.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-07.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-07-07 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-11-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2023-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: ECA-2023-023
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 302598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GE4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GE4 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 132-421557
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Gesamtwert: 1 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GE4/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6GE4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 132-421557 (2023-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: ECA-2023-023
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die zeitlich befristete Überlassung von Nutzungsrechten (Subscription-Lizenzen) für Produkte der Firma Nexthink sowie den zugehörigen Support.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 302598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GE4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GE4 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 132-421557
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Der Auftragswert wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 1.400.000 Euro geschätzt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.500.000 Euro. Bei Erreichen dieses
Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine
bestimmte Menge aus dem
Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die zeitlich befristete Überlassung von Nutzungsrechten (Subscription-Lizenzen) für Produkte der Firma Nexthink sowie den zugehörigen Support.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Kurze Beschreibung:
Die Bundesdruckerei GmbH - nachfolgend "Auftraggeber" (AG) genannt - zählt zu den führenden Unternehmen der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.
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Für die Erledigung seiner Aufgaben in Verwaltung, Entwicklung und Produktion müssen die IT-Systeme des AG hinsichtlich Qualität und Leistung von Arbeitsplatzgeräten, Betriebssystemen, Netzwerkzugriffen, Anwendungen und Standortanbindungen uvm. erfasst werden. Hierzu benötigt der AG eine Software, um die Erfahrungen in den Systemen erfassen und verfolgen zu können. Dabei ist es maßgeblich erforderlich, nicht nur bekannte Chancen zu erkennen, sondern auch bisher unbekannte Fehler aufzuspüren und negative Trends feststellen zu können.
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Nexthink ist Hersteller einer Client Monitoring Software für das Monitoring von IT-Systemen sowie zur Erfassung und Erkennung von Ereignissen. Die Softwareplattform Nexthink gliedert dabei die verschiedenen Funktionen in abgrenzbare Module, die entsprechend lizenziert werden können für die Nutzung durch Kunden.
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Alle angebotenen Softwareprodukte und -dienste oder ähnliches müssen mindestens für die Verwendung in Deutschland zugelassen sein.
Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte kann neben der Bundesdruckerei GmbH auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gemäß Anlage 10 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht:
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D-Trust GmbH
genua GmbH
iNCO Sp. z o.o.
Xecuro GmbH
Maurer Electronics GmbH
Maurer Electronics Split d. o.o
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von 2 (zwei) Jahren geschlossen und beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung. Die vertragliche Laufzeit von 2 (zwei) Jahren verlängert sich bei nicht erfolgter Kündigung durch den Auftraggeber regelmäßig um jeweils 1 (ein) weiteres Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 (vier) Jahren. Eine Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt spätestens 3 (drei) Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
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Der Auftragswert wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 1.400.000 Euro geschätzt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.500.000 Euro. Bei Erreichen dieses
Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine
bestimmte Menge aus dem
Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) ist
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss nicht zwingend (kann aber) bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern die Erklärung nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, selbige vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
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5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewebezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
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Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
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6. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 1,4 Mio Euro betragen.
Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
7. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe
8. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GE4/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6GE4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 132-421557 (2023-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 217-681373
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 132-421557
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-25 📅
Name: PM Computer Services GmbH & Co. KG
Postanschrift: Serviceware-Kreisel 1
Postort: Idstein
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland 🇩🇪
Rheingau-Taunus-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Quelle: OJS 2023/S 217-681373 (2023-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die zeitlich befristete
Überlassung von Nutzungsrechten (Subscription-Lizenzen) für Produkte der Firma Nexthink sowie den
zugehörigen Support.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 217-681373
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 132-421557
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher
lediglich als Platzhalter zu verstehen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die zeitlich befristete
Überlassung von Nutzungsrechten (Subscription-Lizenzen) für Produkte der Firma Nexthink sowie den
zugehörigen Support.
Die Bundesdruckerei GmbH - nachfolgend "Auftraggeber" (AG) genannt - zählt zu den führenden Unternehmen
der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer
Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie
für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab
und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.
Für die Erledigung seiner Aufgaben in Verwaltung, Entwicklung und Produktion müssen die IT-Systeme des AG
hinsichtlich Qualität und Leistung von Arbeitsplatzgeräten, Betriebssystemen, Netzwerkzugriffen, Anwendungen
und Standortanbindungen uvm. erfasst werden. Hierzu benötigt der AG eine Software, um die Erfahrungen
in den Systemen erfassen und verfolgen zu können. Dabei ist es maßgeblich erforderlich, nicht nur bekannte
Chancen zu erkennen, sondern auch bisher unbekannte Fehler aufzuspüren und negative Trends feststellen zu
können.
Nexthink ist Hersteller einer Client Monitoring Software für das Monitoring von IT-Systemen sowie zur Erfassung
und Erkennung von Ereignissen. Die Softwareplattform Nexthink gliedert dabei die verschiedenen Funktionen in
abgrenzbare Module, die entsprechend lizenziert werden können für die Nutzung durch Kunden.
Alle angebotenen Softwareprodukte und -dienste oder ähnliches müssen mindestens für die Verwendung in
Deutschland zugelassen sein.
Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte kann neben der
Bundesdruckerei GmbH auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit
der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundene Unternehmen gemäß Anlage 10 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre
Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht:
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch
sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-25 📅
Name: PM Computer Services GmbH & Co. KG
Postanschrift: Serviceware-Kreisel 1
Postort: Idstein
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland 🇩🇪
Rheingau-Taunus-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher
lediglich als Platzhalter zu verstehen
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