Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Formelle Prüfung:
- fristgerechter Eingang der Unterlagen;
- formgerechter Eingang der Unterlagen;
- Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen;
- Prüfung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten 3 Jahre. Es wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Jahre bewertet:
- ab 800.000 €: 5 Punkte;
- ab 1,0 Mio. €: 10 Punkte.
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Es werden max. 2 Referenzen gewertet. Werden mehr als 2 Referenzen abgegeben werden nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2014) im Bereich Fachplanung für Niederspannung und Anlagenautomation;
Referenz 1: Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation gem. § 55 HOAI für den Neubau eines Ingenieurbauwerks, mind. Honorarzone II und einer Baukostensumme der Anlagengruppe 8 mind. brutto 5 Mio. €;
Referenz 2: Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation gem. § 55 HOAI für den Neubau eines Ingenieurbauwerks, mind. Honorarzone II;
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Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz 1: Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation gem. § 55 HOAI für den Neubau eines Ingenieurbauwerks, mind. Honorarzone II und einer Baukostensumme der Anlagengruppe 8 mind. brutto 5 Mio. €:
- Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB: 20 Punkte;
- Projektparameter:
Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation für ein Ingenieurbauwerk auf einer Kläranlage mit EW < 100.000: 10 Punkte;
Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation für ein Ingenieurbauwerk auf einer Kläranlage mit EW >= 100.000: 20 Punkte;
Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation für ein Ingenieurbauwerk im Bereich Schlammfaulung: 30 Punkte;
Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation für ein Ingenieurbauwerk im Bereich Schlammfaulung mit BHKW: 40 Punkte;
- Bauwerkskosten der Kostengruppe 400, Anlagengruppe 8 (Niederspannung/Anlagenautomation) (in € netto):
ab 6 Mio. €: 20 Punkte;
ab 7 Mio. €: 50 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach §55 HOAI durch den Bewerber:
Leistungsphase 1: + 2 Punkte;
Leistungsphase 2: + 9 Punkte;
Leistungsphase 3: + 17 Punkte;
Leistungsphase 4: + 2 Punkte;
Leistungsphase 5: + 22 Punkte;
Leistungsphase 6: + 7 Punkte;
Leistungsphase 7: + 5 Punkte;
Leistungsphase 8: + 35 Punkte;
Leistungsphase 9: + 1 Punkte (Summe max. 100 Punkte).
- Jahr der Inbetriebnahme:
ab 01.01.2016: 20 Punkte;
ab 01.01.2018: 50 Punkte.
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Referenz 2: Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation gem. § 55 HOAI für den Neubau eines Ingenieurbauwerks, mind. Honorarzone II:
- Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB: 20 Punkte;
- Projektparameter:
Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation für ein Ingenieurbauwerk auf einer Kläranlage mit EW < 100.000: 10 Punkte;
Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation für ein Ingenieurbauwerk auf einer Kläranlage mit EW >= 100.000: 20 Punkte;
Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation für ein Ingenieurbauwerk im Bereich Schlammfaulung: 30 Punkte;
Fachplanung Niederspannung und Anlagenautomation für ein Ingenieurbauwerk im Bereich Schlammfaulung mit BHKW: 40 Punkte;
- Bauwerkskosten der Kostengruppe 400, Anlagengruppe 8 (Niederspannung/Anlagenautomation) (in € netto):
ab 2 Mio. €: 20 Punkte;
ab 3 Mio. €: 50 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach §55 HOAI durch den Bewerber:
Leistungsphase 1: + 2 Punkte;
Leistungsphase 2: + 9 Punkte;
Leistungsphase 3: + 17 Punkte;
Leistungsphase 4: + 2 Punkte;
Leistungsphase 5: + 22 Punkte;
Leistungsphase 6: + 7 Punkte;
Leistungsphase 7: + 5 Punkte;
Leistungsphase 8: + 35 Punkte;
Leistungsphase 9: + 1 Punkte (Summe max. 100 Punkte).
- Jahr der Inbetriebnahme:
ab 01.01.2016: 20 Punkte;
ab 01.01.2018: 50 Punkte.
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Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf zwei gesonderten DIN A4-Blättern im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese als Anhang dem Teilnahmeantrag bei.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Bewerbern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
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Die Nachweise sind über den beigefügten „Teilnahmeantrag“ zu erbringen. Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.