Nicht offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Versicherungsleistungen für das Bauvorhaben „Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der unterirdischen Kältezentrale des Reichstagsgebäudes (UKZ) (BIZ/UKZ)“ (Vergabenummer VOEK 252-23)
Mit dem Bau des neuen Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) soll ein repräsentativer, dem Bundestag angemessener Eingangsbereich mit Sicherheitskontrolle für die Besucher und Besucherinnen entstehen. Das neue BIZ wird durch ein unterirdisches Verbindungsbauwerk an den Bundestag angeschlossen sein. Zusätzlich wird das BIZ über ein Plenarforum, einen Bundestagsshop und modern ausgestattete Räume für Seminar- und Diskussionsveranstaltungen, ein Gastronomieangebot und einen WC-Pavillon (WCP) für die Besucher des Deutschen Bundestages verfügen. Zusätzlich zum BIZ wird eine unterirdische Kältezentrale (UKZ) vor dem Reichstagsgebäude (RTG) errichtet und installiert. Diese wird mit dem BIZ, dem Reichstagsgebäude sowie dem Technikverbund Parlamentsbauten (TVP) verbunden. Die UKZ dient zur Klimaregulierung der Gebäude. Die BImA ist Bauherrin des geplanten Projekts. Auftragsgegenstand ist die Projektversicherung des vorgenannten Bauvorhabens mittels einer kombinierten Projektversicherung für alle am Projekt Beteiligten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nicht offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Versicherungsleistungen für das Bauvorhaben „Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen...”
Titel
Nicht offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Versicherungsleistungen für das Bauvorhaben „Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der unterirdischen Kältezentrale des Reichstagsgebäudes (UKZ) (BIZ/UKZ)“ (Vergabenummer VOEK 252-23)
VOEK 252-23
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Produkte/Dienstleistungen: Bauwesenversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Bau des neuen Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) soll ein repräsentativer, dem Bundestag angemessener...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Bau des neuen Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) soll ein repräsentativer, dem Bundestag angemessener Eingangsbereich mit Sicherheitskontrolle für die Besucher und Besucherinnen entstehen. Das neue BIZ wird durch ein unterirdisches Verbindungsbauwerk an den Bundestag angeschlossen sein. Zusätzlich wird das BIZ über ein Plenarforum, einen Bundestagsshop und modern ausgestattete Räume für Seminar- und Diskussionsveranstaltungen, ein Gastronomieangebot und einen WC-Pavillon (WCP) für die Besucher des Deutschen Bundestages verfügen. Zusätzlich zum BIZ wird eine unterirdische Kältezentrale (UKZ) vor dem Reichstagsgebäude (RTG) errichtet und installiert. Diese wird mit dem BIZ, dem Reichstagsgebäude sowie dem Technikverbund Parlamentsbauten (TVP) verbunden. Die UKZ dient zur Klimaregulierung der Gebäude. Die BImA ist Bauherrin des geplanten Projekts. Auftragsgegenstand ist die Projektversicherung des vorgenannten Bauvorhabens mittels einer kombinierten Projektversicherung für alle am Projekt Beteiligten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und unterirdische Kältezentrale (UKZ)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Projektversicherung des Bauvorhabens mittels einer kombinierten Projektversicherung für alle am Projekt Beteiligten.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2030-02-26 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Im Rahmen der Bauleistungsversicherung beginnt die Haftung mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Gesamtabnahme/-übernahme des Bauobjekts. Sind...”
Beschreibung der Verlängerungen
Im Rahmen der Bauleistungsversicherung beginnt die Haftung mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Gesamtabnahme/-übernahme des Bauobjekts. Sind nach der Gesamtabnahme/-übernahme noch Restarbeiten (keine Gewährleistungsarbeiten) auszuführen, verlängert sich die Haftung bis zu deren Abnahme/Übernahme.
Abweichend davon, dass der Versicherungsschutz zum angegebenen Baubeginn zu laufen beginnt, beginnt in der Berufshaftpflicht der Versicherungsschutz zum angegebenen Datum des Planungsbeginns und endet zu dem im Versicherungsschein genannten Ablaufdatum.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-12
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-02-29 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Als Eignungskriterium wird ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) des Unternehmens oder der Bietergemeinschaft in Höhe von EUR 5.482.000,00 je abgelaufenem...”
Als Eignungskriterium wird ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) des Unternehmens oder der Bietergemeinschaft in Höhe von EUR 5.482.000,00 je abgelaufenem Geschäftsjahr der letzten drei Geschäftsjahre gefordert.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätestens: 02.10.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
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Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabestelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 173-539294 (2023-09-05)