Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³
2023 / 14 TBK
Produkte/Dienstleistungen: Straßenkehrmaschinen📦
Kurze Beschreibung: Technische Betriebe Stadt Konstanz, Fritz-Arnold-Straße 2b; 78467 Konstanz
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenkehrmaschinen📦
Ort der Leistung: Konstanz🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Liefeung 1 Stück Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-20 📅
Datum des Endes: 2024-03-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“zu Eigenerklärungen zur Eignung Punkt 1)
Mein/unser Unternehmen hatte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende Umsätze. Ausreichender...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
zu Eigenerklärungen zur Eignung Punkt 1)
Mein/unser Unternehmen hatte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende Umsätze. Ausreichender Umsatz ist das 5-fache vom Angebotswert.
zu Eigenerklärungen zur Eignung Punkt 3)
Angaben zu aktuellen Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren.
zu Eigenerklärungen zur Eignung Punkt 4)
Angaben, ob das eigene Unternehmen sich in Liquidation befindet.
zu Eigenerklärungen zur Eignung Punkt 5)
Zuverlässigkeit als Bewerber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, nach - § 70 StGB, § 132a STPO, § 35 GewO, ein rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen § , 129, 261,334, 333, 242, 246, 253, 263, 264, 265b, 266, 267, 268, 283ff, 298, 299, 306, 319, 324, 324a, und 326 StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
zu Eigenerklärungen zur Eignung Punkt 6)
Ich erkläre/Wir erklären: Meine/Unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung habe ich/haben wir ordnungsgemäß erfüllt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-07
11:20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-07
11:20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 086-265030 (2023-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 086-265030
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Eugen Unkauf GmbH & Co. KG
Postanschrift: Alte Untergruppenbacher Str. 1
Postort: Abstatt-Happenbach
Postleitzahl: 74232
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7062905114📞
E-Mail: s.walter@unkauf.de📧
Fax: +49 706264577 📠
Region: Main-Tauber-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Quelle: OJS 2023/S 136-434288 (2023-07-13)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-12-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Betriebe Konstanz
Postanschrift: Fritz-Arnold-Straße 2B
Postleitzahl: 78467
Kontaktperson: Rechtsanwalt André Siedenberg
Telefon: +49 211/20573192📞
E-Mail: siedenberg@ra-siedenberg.de📧
Fax: +49 211/54213015 📠
URL: https://www.konstanz.de/technischebetriebe/start🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projekt Nr.: 2023 / 14 TBK: Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³
2023/S 196-612839”
Kurze Beschreibung:
“Anpassung der Rahmenbedingungen eines vergebenen Auftrags für eine nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung 1 Stück Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Änderung eines bereits vergebenen Auftrags. Diese Änderung betrifft aber keine wesentliche Auftragsänderung...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Änderung eines bereits vergebenen Auftrags. Diese Änderung betrifft aber keine wesentliche Auftragsänderung i.S.d. § 132 Abs.1 GWB. Konkret hat der öffentliche Auftraggeber sich entschieden, von der technischen Mindestanforderung der Gewichtsbilanz im Leistungsverzeichnis Abstand zu nehmen. Eine erneute Auswertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote hat gezeigt, dass durch diese Änderung kein anderes Angebot als das wirtschaftlichste Angebot anzusehen ist, sich das Ausschreibungsergebnis folglich nicht ändert. Es ist auch nicht zu erwarten, dass diese Änderung -wäre sie bereits in der ursprünglichen Veröffentlichung enthalten gewesen- einen anderen Bieterkreis angesprochen hätte.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 136-434288
Auftragsvergabe
Titel:
“Projekt Nr.: 2023 / 14 TBK: Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-21 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Ferner wird auf die Vorgabe des § 135 Abs.3 GWB hingewiesen:
"Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 248-786707 (2023-12-21)