Beschaffung des Workflow- und Automatisierungstools Nintex Automation K2 oder eine vergleichbare Lösung für die Sharepoint SE der Max-Planck-Gesellschaft. Die Anforderungen zur Vergleichbarkeit sind in Anlage A.1 Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nintex 2026
Referenznummer: 2204.0102.00-01.0302_04/26
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung des Workflow- und Automatisierungstools Nintex Automation K2 oder eine vergleichbare Lösung für die Sharepoint SE der Max-Planck-Gesellschaft....”
Kurze Beschreibung
Beschaffung des Workflow- und Automatisierungstools Nintex Automation K2 oder eine vergleichbare Lösung für die Sharepoint SE der Max-Planck-Gesellschaft.
Die Anforderungen zur Vergleichbarkeit sind in Anlage A.1 Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist beabsichtigt, ein neues Workflow- und Automatisierungstool für die SharePoint SE der MGP zu beschaffen. Als Ersatzlösung des bestehenden Nintex...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist beabsichtigt, ein neues Workflow- und Automatisierungstool für die SharePoint SE der MGP zu beschaffen. Als Ersatzlösung des bestehenden Nintex Workflow & Forms Tools wird eine Software mit dem Funktions- und Serviceumfang wie Nintex Automation K2 oder eine vergleichbare* OnPremise-Lösung mit kombinierten Einsatz mit SharePoint SE, M365 und weiteren Anwendungen gesucht.
Zusätzlich muss ein Softwaretool enthalten sein, dass den Migrationsaufwand von Nintex Workflow in das neue System messbar durch Übertragung der Workflow-Struktur reduziert.
Die Migration der Workflows ist nicht Teil dieser Vergabe.
*als vergleichbar angesehen wird eine Leistung, die folgende Anforderungen erfüllt:
• Vollständige On-Premise-Bereitstellung
• Windows-native Low-Code-Prozessautomatisierung
• Wiederverwendbare, virtualisierte Datenobjekte zur Abstraktion heterogener Systeme
• Browserbasierte Formularentwicklung ohne lokale Installation für Workflows und Formulare
• Tiefe Integration in Microsoft-Technologien und SharePoint Server
• Ein erweiterbares .NET-Service-Broker-Modell
• Migrationsunterstützung durch ein Migrationstools zur Übertragung der Workflow-Struktur aus Nintex Workflow in das neue System
Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang siehe Anlage A.1 Leistungsbeschreibung und Anlage A.2 Kriterienkatalog.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Leistungsbeginn ist der 01.07.2026.
Im Vertrag ist eine Basislaufzeit von 24 Monaten mit optionaler Verlängerung um zwei mal 12 Monate geregelt.
Details...”
Beschreibung der Optionen
Leistungsbeginn ist der 01.07.2026.
Im Vertrag ist eine Basislaufzeit von 24 Monaten mit optionaler Verlängerung um zwei mal 12 Monate geregelt.
Details siehe Anlage B.1 EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit Anlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 12:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die in Anlagenrubrik D genannten Bedingungen. Zudem fordert der Auftraggeber im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB die Einhaltung der folgenden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten die in Anlagenrubrik D genannten Bedingungen. Zudem fordert der Auftraggeber im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen:
- Russland-Sanktionen (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium)
“Der Vertrag wird alleine durch Zuschlagserteilung auf das Angebot, basierend auf den Vergabeunterlagen, geschlossen. Eine zusätzliche Unterzeichnung des...”
Der Vertrag wird alleine durch Zuschlagserteilung auf das Angebot, basierend auf den Vergabeunterlagen, geschlossen. Eine zusätzliche Unterzeichnung des Vertrags ist weder erforderlich noch vorgesehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921760
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 077-270176 (2026-04-20)