Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf den Linien:
RE 11 Erfurt – Gotha – Mühlhausen – Göttingen
RB 52 Erfurt – Bad Langensalza – Leinefelde
RB 53 Gotha – Bad Langensalza
RE 55 Erfurt – Nordhausen
RE 56 Erfurt – Nordhausen
mit einem Umfang von ca. 2,4 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nordthüringennetz
2021/S 179-467253
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf den Linien:
RE 11 Erfurt – Gotha – Mühlhausen – Göttingen
RB 52 Erfurt – Bad...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf den Linien:
RE 11 Erfurt – Gotha – Mühlhausen – Göttingen
RB 52 Erfurt – Bad Langensalza – Leinefelde
RB 53 Gotha – Bad Langensalza
RE 55 Erfurt – Nordhausen
RE 56 Erfurt – Nordhausen
mit einem Umfang von ca. 2,4 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordthüringen, südöstliches Niedersachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf den Linien:
RE 11 Erfurt – Gotha – Mühlhausen – Göttingen
RB 52 Erfurt – Bad...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf den Linien:
RE 11 Erfurt – Gotha – Mühlhausen – Göttingen
RB 52 Erfurt – Bad Langensalza – Leinefelde
RB 53 Gotha – Bad Langensalza
RE 55 Erfurt – Nordhausen
RE 56 Erfurt – Nordhausen
mit einem Umfang von ca. 2,4 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-14 📅
Datum des Endes: 2028-12-09 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Name und Adresse der weiteren öffentlichen Auftraggeber:
- Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover,
-...”
Zusätzliche Informationen
Name und Adresse der weiteren öffentlichen Auftraggeber:
- Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover,
- Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Bewerbungsbedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 6...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 089-276261
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-24 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-06-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Postfach 2249
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99034
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737276📞
Fax: +49 36137739354 📠
URL: http://www.thueringen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2023/S 205-645696 (2023-10-19)