Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe der Angebote sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig gezeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
1. Nachweis einer aktuell gültigen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2.Eigenerklärung, dass Nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Formular vorhanden).
3. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklöärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird
- alle Mitglieder aufgeführt sind
- ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Eine besondere rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht gefordert.
Geforderte Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
4. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch vom Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
5. Wenn für geforderte Nachwerise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
6. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
7. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
8. Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen und die Vorbehalte der Auftraggeberin/Vergabestelle gelten auch für die Ziffern III.1.2) und III.1.3).