Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen,
2. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls
vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand
des Unternehmens des Bewerbers.
Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis
darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des
Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
ggf. Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung,
bei der Bietergemeinschaftserklärung ist zusätzlich erforderlich,
dass die Namen der Erklärenden aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft angegeben werden,
ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
3. Einhaltung der ILO Konvention 182. Es wird erklärt, dass die
internationalen Vereinbarungen gegen verbotene
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182
eingehalten wird.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die genannten
Erklärungen nach Nr. 1-5 des Erklärungsvordrucks
(Excel-Mappen) zu den Eigenerklärungen des Bieters mit
Einreichung des Angebotes vorzulegen.
Dies sind wie folgt:
1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen,
2. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls
vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand
des Unternehmens des Bewerbers.
Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis
darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des
Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
ggf. Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung,
bei der Bietergemeinschaftserklärung ist zusätzlich erforderlich,
dass die Namen der Erklärenden aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft angegeben werden,
ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
3. Einhaltung der ILO Konvention 182 Es wird erklärt, dass die
internationalen Vereinbarungen gegen verbotene
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182
eingehalten wird.