Die Kliniken der Stadt Köln beabsichtigen, ihren Bedarf an Niederdrucktherapiesystemen auf Basis von Miettagen auszuschreiben. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre mit der Verlängerungsoption von einem Jahr. Die angegebenen Miettage sind auf die maximale Laufzeit hochgerechnet und sind Planwerte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NPWT-Systeme im Mietmodell
Ia2/35/23
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kliniken der Stadt Köln beabsichtigen, ihren Bedarf an Niederdrucktherapiesystemen auf Basis von Miettagen auszuschreiben. Die Laufzeit beträgt zwei...”
Kurze Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln beabsichtigen, ihren Bedarf an Niederdrucktherapiesystemen auf Basis von Miettagen auszuschreiben. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre mit der Verlängerungsoption von einem Jahr. Die angegebenen Miettage sind auf die maximale Laufzeit hochgerechnet und sind Planwerte.
Lieferung von NPWT-Systemen zur Unterdruckbehandlung von Wunden einschließlich des für den gesamten Einsatz notwendigen Verbrauchsmaterials und sonstigen Zubehörs (unterstellt sind 3 Verbandswechsel). Die als Mindestbestand in den Vergabeunterlagen angegebene Anzahl Systeme (insgesamt 68 Stück, verteilt auf drei Standorte) werden bis zum Einsatz des Anwenders kostenfrei in einem dafür vorgesehenem Raum des Auftraggebers als Vorrat bereitgestellt. Nach Eingang der Anmeldung seitens des Anwenders wird ein System kostenfrei nachgeliefert. Nach Benutzung wird das System kostenfrei abgeholt.
Die Kliniken der Stadt Köln beabsichtigen, ihren Bedarf an Niederdrucktherapiesystemen auf Basis von Miettagen auszuschreiben.
Aufgrund von Vergangenheitswerten wird der Bedarf auf ca. 7.800 Miettage p.a. geschätzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50%
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50%
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann um weitere 12 Monate verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Informationen für den GZR Auszug (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR_)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatznachweis der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, gesamt und im relevanten Produktbereich” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
Auflistung aller mit einzukalkulierenden Materialien und Verbrauchsmaterials im Sinne einer Standardversorgung (wird bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
Auflistung aller mit einzukalkulierenden Materialien und Verbrauchsmaterials im Sinne einer Standardversorgung (wird bei Auftragsvergabe Bestandteil (als Anlage) der Rahmenvereinbarung
Mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren im zu vergebenen Produktbereich (Auftragswert, Leistungszeitraum, Beschreibung der erbrachten/zu erbringenden Leistung, Name des Auftraggebers, Anschrift)
Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (nur notwendig wenn ein Nachunternehmer zum Einsatz kommt)
Eigenerklärung Russlandsanktionen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-17
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-17
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 178-558515 (2023-09-12)