a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können.
Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Der Bieter muss mit dem Angebot ein Umsetzungskonzept sowie Kurz-Lebensläufe der maßgeblichen Projektbeteiligten einreichen. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
e) Mehrfachbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
f) Bei der Vorlage einer Erklärung von Dritten sind Fotokopien zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
g) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
h) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 01.06.2023 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
i) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 bis III.1.3 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. Beabsichtigt ein Bieter Unternehmen als Nachunternehmer einzusetzen, ohne sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten dieser Nachunternehmer zu berufen, sind die betreffenden Nachunternehmerleistungen im Angebot zu nennen (Vordruck EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer) und ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) nachzuweisen, dass dieser die Leistungen im Auftragsfall erbringen wird.
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
l) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
-Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
-Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
m) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
n) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter
www.sbev-frankfurt.de