Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN), überwiegend Fahrzeuge aller Art bis einschließlich
3,5t zulässiges Gesamtgewicht (zGG), im Einzelfall auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 3,5t, die
• im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt sind,
• im Zuge der Vollstreckung (durch Ersatzvornahme oder unmittelbare Ausführung) abgeschleppt werden,
• auf Anordnung der Polizeibehörde sichergestellt oder beschlagnahmt werden,
• aus sonstigen Gründen abzuschleppen sind,
abzuschleppen und sie - einschließlich eventuell mitgeführter Gegenstände - an einem durch den AG zu
bestimmenden Ort bzw. auf dem eigenen Verwahrgelände abzustellen, zu verwahren und im Rahmen der
gesetzlichen Sorgfaltspflicht zu pflegen.