Oberflächenmessungen in Radionuklidlaboren

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Die GSI plant die Sanierung des Laborgebäudes Schnelle Experimente (SE). Das SE-Gebäude befindet sich an einer zentralen Stelle auf dem GSI Campus und erstreckt sich über 3 Geschosse mit Versorgungsgang auf dem Dach. Das Gebäude wird mit einer BGF Zahl von ca. 4.850 qm ausgewiesen.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Vermessung von potentiell kontaminierten Oberflächen in Radionuklidlaboren der GSI hinsichtlich ihres Aktivitätsniveaus, mit dem Ziel einer Freigabe der Kontrollbereiche zur Wieder- und Weiterverwendung. Aufgrund der Nutzung des Gebäudes ist bekannt, dass in den Laboren des Gebäudes Umgang mit vielfältigen Nukliden, darunter auch reine Alphastrahler und Transurane stattgefunden hat.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-29 Auftragsbekanntmachung
2023-05-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Referenznummer: 26/2600003069
Kurze Beschreibung:
Die GSI plant die Sanierung des Laborgebäudes Schnelle Experimente (SE). Das SE-Gebäude befindet sich an einer zentralen Stelle auf dem GSI Campus und erstreckt sich über 3 Geschosse mit Versorgungsgang auf dem Dach. Das Gebäude wird mit einer BGF Zahl von ca. 4.850 qm ausgewiesen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Vermessung von potentiell kontaminierten Oberflächen in Radionuklidlaboren der GSI hinsichtlich ihres Aktivitätsniveaus, mit dem Ziel einer Freigabe der Kontrollbereiche zur Wieder- und Weiterverwendung. Aufgrund der Nutzung des Gebäudes ist bekannt, dass in den Laboren des Gebäudes Umgang mit vielfältigen Nukliden, darunter auch reine Alphastrahler und Transurane stattgefunden hat.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diverse Spezialbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: sg226@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159711761 📞
Fax: +49 6159713982 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYWTK6XAZB/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYWTK6XAZB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 066-197762
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. ___________________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). ___________________________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. ___________________________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien Zur Eignungsprüfung durch den Auftragsgeber um die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuver-lässigkeit des Bewerbers sicherzustellen, müssen Referenzen entlang der nachfolgend gelisteten Anfor-derungen bei der Vergabestelle eingereicht werden. Es müssen Referenzen zu vergleichbaren Projekten, der vergangenen 10 Jahren, nachgewiesen wer-den, mit folgenden Mindestanforderungen: ? 1x Erfahrung mit Freigabe nach §35/36 StrlSchV ? 1x Erfahrung mit Nukliden und Komponenten aus Forschung und Entwicklung ? 1x Erfahrung des eingesetzten Personals im Rückbau von Radionuklidlaboratorien oder ver-gleichbarem Umfeld. Daraus soll ersichtlich sein, dass der Bieter über Erfahrungen mit Dekontaminationsarbeiten sowie in der Anwendung von Strahlenschutzmaßnahmen und Strahlenschutzmessungen in vergleichba-rem Umfeld verfügt. AUSSCHLUSSKRITERIUM: Nachweis einer Genehmigung nach §25 StrSchG. Erfüllt der Bieter eine dieser voreingetragenen Anforderungen nicht, ist er von dem Verfahren auszu-schließen. II. Leistungskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. GSI behält sich vor, die drei bestbewerteten Anbieter zu einer Präsentation, die zur Prüfung und Aufklä-rung der bereitgestellten Informationen und Unterlagen genutzt werden kann, einzuladen. Verhand-lungen finden nicht statt. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftrag-geber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: 100% Preis (=Wertungspreis). Der Wertungspreis ist gleich die Summe aller Arbeitspakete. Der daraus ermittelte Wertungspreis geht zu 100% in die Ge-samtwertung ein. Zur Abgabe des Angebotspreises ist das Angebotsformblatt auszufüllen, dessen Vorgaben im Angebots-formblatt selbst und in der Leistungsbeschreibung näher ausgeführt sind. Bitte nutzen Sie zur Ermitt-lung des zur wertenden Angebotspreises die Excel-Matrix (03-1 26-3069 Preisabfrage.xlsx). Dieser Wertungspreis ist auf dem Angebotsformblatt als Angebotspreis einzutragen und wird von der Vergabestelle zur Wertung der eingegangenen Angeboten gezogen. Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Angebotsformblatt ausgewiesenen Preise maßgeblich. Die Vergabestelle akzeptiert keine eigenen (Misch)Kalkulationen des Bieters, die außerhalb des Angebotsformblatts und der zur Verfügung gestellten Preismatrix eingereicht werden. ___________________________________________________________ Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachungen zur Beschaffung: 2022/S 230-661814 (Verfahren wurde aufgehoben) Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYWTK6XAZB
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GSI plant die Sanierung des Laborgebäudes Schnelle Experimente (SE). Das SE-Gebäude befindet sich an einer zentralen Stelle auf dem GSI Campus und erstreckt sich über 3 Geschosse mit Versorgungsgang auf dem Dach. Das Gebäude wird mit einer BGF Zahl von ca. 4.850 qm ausgewiesen.
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Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Vermessung von potentiell kontaminierten Oberflächen in Radionuklidlaboren der GSI hinsichtlich ihres Aktivitätsniveaus, mit dem Ziel einer Freigabe der Kontrollbereiche zur Wieder- und Weiterverwendung. Aufgrund der Nutzung des Gebäudes ist bekannt, dass in den Laboren des Gebäudes Umgang mit vielfältigen Nukliden, darunter auch reine Alphastrahler und Transurane stattgefunden hat.
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Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Vermessung der Oberflächen in acht Kontrollbereichslaboren des SE-Gebäudes auf dem Campus der GSI mit dem Ziel einer Freigabe der Kontrollbereiche zur Wieder- und Weiterverwendung.
Bei sämtlichen Arbeiten ist der Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz mit besonderer Beachtung zu berücksichtigen.
Eine Verbreitung oder Verschleppung von Kontamination ist unter allen Umständen zu vermeiden. Für die Begehung der Kontrollbereiche sowie die Durchführung der Arbeiten ist eine Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz erforderlich.
Ebenfalls im Umfang einzurechnen, sind die Kosten für die An- und Abfahrten zu Besprechungen mit dem AG sowie ein Präsentationstermin der Ergebnisse.
Dauer: 6 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen
- Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG sowie gegen das MiLoG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Eignungsprüfung durch den Auftragsgeber um die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Bewerbers sicherzustellen, müssen Referenzen entlang der nachfolgend gelisteten Anfor-derungen bei der Vergabestelle eingereicht werden.
Es müssen Referenzen zu vergleichbaren Projekten, der vergangenen 10 Jahren, nachgewiesen wer-den, mit folgenden Mindestanforderungen:
> 1x Erfahrung mit Freigabe nach §35/36 StrlSchV
> 1x Erfahrung mit Nukliden und Komponenten aus Forschung und Entwicklung
> 1x Erfahrung des eingesetzten Personals im Rückbau von Radionuklidlaboratorien oder ver-gleichbarem Umfeld.
Daraus soll ersichtlich sein, dass der Bieter über Erfahrungen mit Dekontaminationsarbeiten sowie in der Anwendung von Strahlenschutzmaßnahmen und Strahlenschutzmessungen in vergleichba-rem Umfeld verfügt.
AUSSCHLUSSKRITERIUM: Nachweis einer Genehmigung nach §25 StrSchG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:15

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschung
Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYWTK6XAZB/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
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- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Eignungskriterien
Zur Eignungsprüfung durch den Auftragsgeber um die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuver-lässigkeit des Bewerbers sicherzustellen, müssen Referenzen entlang der nachfolgend gelisteten Anfor-derungen bei der Vergabestelle eingereicht werden.
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Es müssen Referenzen zu vergleichbaren Projekten, der vergangenen 10 Jahren, nachgewiesen wer-den, mit folgenden Mindestanforderungen:
? 1x Erfahrung mit Freigabe nach §35/36 StrlSchV
? 1x Erfahrung mit Nukliden und Komponenten aus Forschung und Entwicklung
? 1x Erfahrung des eingesetzten Personals im Rückbau von Radionuklidlaboratorien oder ver-gleichbarem Umfeld.
Daraus soll ersichtlich sein, dass der Bieter über Erfahrungen mit Dekontaminationsarbeiten sowie in der Anwendung von Strahlenschutzmaßnahmen und Strahlenschutzmessungen in vergleichba-rem Umfeld verfügt.
AUSSCHLUSSKRITERIUM: Nachweis einer Genehmigung nach §25 StrSchG.
Erfüllt der Bieter eine dieser voreingetragenen Anforderungen nicht, ist er von dem Verfahren auszu-schließen.
II. Leistungskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
GSI behält sich vor, die drei bestbewerteten Anbieter zu einer Präsentation, die zur Prüfung und Aufklä-rung der bereitgestellten Informationen und Unterlagen genutzt werden kann, einzuladen. Verhand-lungen finden nicht statt.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftrag-geber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: 100% Preis (=Wertungspreis). Der Wertungspreis ist gleich die Summe aller Arbeitspakete. Der daraus ermittelte Wertungspreis geht zu 100% in die Ge-samtwertung ein.
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Zur Abgabe des Angebotspreises ist das Angebotsformblatt auszufüllen, dessen Vorgaben im Angebots-formblatt selbst und in der Leistungsbeschreibung näher ausgeführt sind. Bitte nutzen Sie zur Ermitt-lung des zur wertenden Angebotspreises die Excel-Matrix (03-1 26-3069 Preisabfrage.xlsx). Dieser Wertungspreis ist auf dem Angebotsformblatt als Angebotspreis einzutragen und wird von der Vergabestelle zur Wertung der eingegangenen Angeboten gezogen. Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Angebotsformblatt ausgewiesenen Preise maßgeblich.
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Die Vergabestelle akzeptiert keine eigenen (Misch)Kalkulationen des Bieters, die außerhalb des Angebotsformblatts und der zur Verfügung gestellten Preismatrix eingereicht werden.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Frühere Bekanntmachungen zur Beschaffung: 2022/S 230-661814 (Verfahren wurde aufgehoben)
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYWTK6XAZB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 066-197762 (2023-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 74125.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 101-312642
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 066-197762
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1RXZ3E6D

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-08 📅
Name: NucTecSolutions GmbH
Postanschrift: Salzstr. 8
Postort: Gröbenzell
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1601644564 📞
E-Mail: info@nuctecsolutions.com 📧
Land: Fürstenfeldbruck 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 74125.76 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 101-312642 (2023-05-23)