Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum
Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre von 2020 bis 2022 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
- Gesamtumsatz >= 600.000 EUR/a (5 Punkte);
- Gesamtumsatz < 600.000 EUR/a und >= 500.000 EUR/a (4 Punkte);
- Gesamtumsatz < 500.000 EUR/a und >= 400.000 EUR/a (3 Punkte);
- Gesamtumsatz < 400.000 EUR/a und >= 300.000 EUR/a (2 Punkte);
- Gesamtumsatz < 300.000 EUR/a und >= 200.000 EUR/a (1 Punkte);
- Gesamtumsatz < 200.000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
- durchschnittlich >= 10 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
- durchschnittlich < 10 Gesamtmitarbeiter und >= 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte);
- durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 7 Jahren von 2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht - Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 01. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollten durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein, um die maximale Punktzahl zu erreichen:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (5Punkte)
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (KGR 500) >= 500.000 Mio. EUR brutto) (5 Punkte)
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Frei- bzw. Außenanlagenplanung, deren Planungsanforderungen und -umfang mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind? (4Punkte)
- Bei dem Referenzprojekt wurde die Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) im open-BIM-Verfahren angewendet. Insbesondere wurde ein BIM-Abwicklungsplan (BAP) gemeinschaftlich erstellt. (5Punkte)
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Frei- bzw. Außenanlagenplanung für ein Hochbauprojekt (3Punkte)
- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 39 HOAI) erbracht (5Punkte)
- derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (3Punkte)
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
- Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungszeit,
- Kosten (KGR 200-700, DIN 276) brutto,
- erbrachte Leistungsphasen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer
entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der "Anlage C - Kriterienkatalog" zu entnehmen.