Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum
Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden
mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere
Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl
entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden
Bewerbern durch Los getroffen werden.
I) durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %
< 50 000 EUR: 1 Punkt
50 001 – 80 000 EUR: 2 Punkte
> 80 001 – 100 000 EUR: 3 Punkte
> 100 000 EUR: 4 Punkte
II) technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz 1/2 – Gewichtung 2 x 23 %;
II.1) Aufgabenstellung:
Honorarzone III und höher: 2 Punkte
Freiflächen Wohnungsbau: 1 Punkt
Freiflächen geförderter Wohnungsbau: 1 Punkt
II.2) Leistungsphasen:
Leistungsphase 2: 1 Punkt
Leistungsphase 3: 1 Punkt
Leistungsphase 4: 1 Punkt
Leistungsphase 5: 1 Punkt
II.3) Die Vergleichbarkeit der Freianlagenfläche (Grundfläche abzüglich Gebäudefläche)
Weniger als 3 000 m2: 1 Punkt
> 3 000 m2 – 5 000 m2: 2 Punkte
> 5 000 m2 – 7 000 m2: 3 Punkte
Mehr als 7 000 m2: 4 Punkte
II) technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz 3 – Gewichtung 1 x 23 %
II.1) Aufgabenstellung:
Honorarzone III und höher: 2 Punkte
Freiflächen Wohnungsbau: 1 Punkt
Freiflächen geförderter Wohnungsbau: 1 Punkt
II.2) Leistungsphasen:
Leistungsphase 2: 1 Punkt
Leistungsphase 3: 1 Punkt
Leistungsphase 4: 1 Punkte
Leistungsphase 5: 1 Punkte
II.3) Die Vergleichbarkeit der Freianlagenfläche (Grundfläche abzüglich Gebäudefläche)
Weniger als 3 000 m2: 1 Punkt
> 3 000 m2 – 5 000 m2: 2 Punkte
> 5 000 m2 – 7 000 m2: 3 Punkte
Mehr als 7 000 m2: 4 Punkte
III) technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %
III.1) Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
1 Mitarbeiter: 1 Punkt
Mehr als 1 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.2) Durchschnittliche Anzahl der Dipl.-Ing. oder vergleichbare Ausbildung
1 Mitarbeiter: 1 Punkt
Mehr als 1 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte
Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte