Hinweis zu Ziffer II.2.7: Die Angabe bezieht sich auf den Zeitraum, der für die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 (inkl. Beendigung der Maßnahme und Schlussrechnung) zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertragslaufzeit des Auftragnehmers aufgrund der vorgesehenen stufenweisen Beauftragung nicht zwangsläufig den vollständigen Zeitraum umfasst, sondern auch kürzer sein kann.