Objektplanung Gebäude, "nördlich des Kortdeelswegs"

Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG

Auf dem Grundstück der Stadt Wyk nördlich des Kortdeelswegs im westlichem Stadtgebiet, zwischen Fliederweg und Sanddornweg, beabsichtigt die Auftraggeberin den Neubau von acht identischen Wohnhäusern mit einer BGF von insgesamt 6.300 m² und 64 Wohneinheiten als Mietwohnungsbau mit vorwiegend Zwei- und Dreiraumwohnungen. Für die acht Wohnhäuser ist eine einheitliche, inseltypische Architektursprache gewünscht. Gleichzeitig wird auf einen energieoptimierten Entwurf wert gelegt.
Die Bebauung hat sich planungsrechtlich nach dem für das Grundstück gültigen Bebauungsplan Nr. 51 zu richten. Die innerörtliche Lage und die Nachbarbebauung sind in besonderer Weise - auch für die Realisierungsphase - zu beachten. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf die Wirtschaftlichkeit der Planung und der Bauweise. Dies betrifft sowohl die Errichtungs- als auch Betriebskosten während der Nutzungsphase. Auf die mögliche bauliche Umsetzung in Fertigteilbauweise bzw. serieller Bauweise wird ausdrücklich hingewiesen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Fertigstellung aller Gebäude parallel auszuführen.
Die Gebäude werden an das zukünftige Nahwärmenetz angeschlossen, dessen Betreiber die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH ist. Im Sinne einer klimafreundlichen Insel sind PV-Anlagen und La-destationen für E-Mobilität in den Planungen vorzusehen.
Die Nettoherstellungskosten der KG 300 und 400 zzgl. Inselzuschlag und Zeitzuschlag werden auf ca. 11,5 Mio. Euro netto geschätzt. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG die erforderlichen Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude) im Rahmen eines VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die weiteren erforderlichen Planungswerke Planung technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sani-tär, ELT[LOS2]) und Tragwerksplanung (Los 3) werden durch die Auftraggeberin anschließend vergeben.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude für den Neubau von acht identischen Wohngebäuden nach den Leistungsbildern der Leistungsstufen 1 bis 9 gem. §§ ff. 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10, Nummer 10.1. zur HOAI unter Berücksichtigung von § 11 HOAI 2021, Abs. 3.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-12.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Referenznummer: 2023-03_Wyk_auf_Föhr
Kurze Beschreibung:
“Auf dem Grundstück der Stadt Wyk nördlich des Kortdeelswegs im westlichem Stadtgebiet, zwischen Fliederweg und Sanddornweg, beabsichtigt die Auftraggeberin...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG
Postanschrift: Hafenstraße 23
Postleitzahl: 25938
Postort: Wyk auf Föhr
Kontakt
Internetadresse: http://www.amtfa.de 🌏
E-Mail: a.raschzok@amtfa.de 📧
Telefon: +49 46815004-820 📞
Fax: +49 46815004-67820 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9U6LNB/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9U6LNB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 075-224697
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen

“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 075-224697 (2023-04-12)