Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden:
Ref. 1
- Bauwerkskosten, 2,5 Mio brutto in € (Kgr. 300+400)
- Lph. 2-5 gem. § 34 HOAI selbstständig im Referenzzeitraum erbracht
Ref. 2
- Bauwerkskosten, 2,5 Mio brutto in € (Kgr. 300+400)
- Lph. 6-8 gem. § 34 HOAI selbstständig im Referenzzeitraum erbracht
Ref. 3
- Bauwerkskosten, 2,5 Mio brutto in € (Kgr. 300+400)
- Lph. 2-8 gem. § 34 HOAI selbstständig im Referenzzeitraum erbracht
HINWEISE:
Die Ref. 1 und 2 können mit dem gleichen Projekt nachgewiesen werden. Bei Ref. 3 muss es sich um ein anderes Projekt handeln.
Für die Referenzen 1-3 ist eine Projektdarstellung einzureichen:
Vorlage einer DIN A3-Seite oder 2 DIN A4-Seiten mit graphischer Darstellung (z. B. Grundrisse, Ansichten, Fotos etc.) und kurzer Beschreibung in Textform - ist beizulegen.
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Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
- Recyclingfähigkeit
Bewertet wird bei dem Unterkriterium die Verwendung von in besonderer Weise sortenreinen, zerlegbaren, recyclingfähigen Baustoffen oder Bauteilen wie z.B. einstoffliche Bauweisen (Holz-Holz-Verbindung von Holzrahmen- oder Brettsperrholzelementen), zerlegbare Stahlkonstruktionen, ungebundene Schüttungen und rückbaufähige Trockenestrichsysteme udgl.). Zu beachten ist, dass die Verwendung von nachwachsenden Dämmstoffen als Primärdämmung nicht unter diesem Unterkriterium bewertet wird, sondern ausschließlich unter dem 3. Unterkriterium, s.u.).
- Wiederverwendung bereits gebrauchter Baustoffe/ Bauteile
Bewertet wird bei dem Unterkriterium die Planung und/oder Realisierung unter Wiederverwendung bereits gebrauchter Baustoffe oder Bauteile (wie z. B. Fenster- und Türenelementen, Teilen des Tragwerks, Metallbauteilen wie Treppen und Fassaden, technischer Gebäudeausrüstung udgl.).
- Einsatz nachwachsender Dämmstoffe
Bewertet wird bei dem Unterkriterium die Verwendung von nachwachsenden Dämmstoffen als Primärdämmung (wie z.B. Holzfaser, Zellulose, Hanf etc.)
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2-8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.