Beschreibung der Beschaffung
Die im Jahr 1890 gegründete Freiwillige Feuerwehr Havighorst hat ihren aktuellen Standort mit Gerätehaus, Umkleiden, Lagerflächen an der Dorfstraße 49. Das mit einigen Anbauten versehene Bestandsgebäude entspricht nicht mehr in seiner Größe und technischen Ausstattung den heutigen Anforderungen und Vorgaben. Aus diesem Grund wurde bereits eine Standortanalyse und eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Im Ergebnis wurde sich für einen neuen Standort auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf einem bisher unbebauten Grundstück entschieden. Die Machbarkeitsstudie wird den Bietern zur Verfügung gestellt. Hier ist zu berücksichtigen, dass in der Machbarkeitsstudie neben der Feuerwehr auch der Bauhof der Gemeinde an diesem neuen Standort verortet werden sollte. Hierfür liegt zum aktuellen Zeitpunkt kein politischer Beschluss vor, so dass sich der Auftragsgegenstand ausschließlich auf die Planung und Errichtung des Feuerwehrgerätehauses mit seinen Nebennutzungen bezieht. Allerdings soll die Grundstücksteilung und eine Zufahrt für den Bauhof als Option weiterhin berücksichtigt werden. Die der Machbarkeitsstudie beiliegenden ersten Skizzen stellen keinen Vorentwurf dar. Desweiteren wurden bereits eine Baugrunduntersuchung und auch Bodenanalysen durchgeführt. Die Baugrunduntersuchung wird der Ausschreibung zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Bodens und der daraus resultierenden schwierigeren Gründungssituation als Anlage beigefügt.
Zu erbringen sind Planungsleistungen gem. des Leistungsbilds Anlage 10 HOAI 2021 für Gebäude und Innenräume für die Erstellung eines Feuerwehrgerätehauses und seine Nebennutzungen sowie Planungsleistungen gem. des Leistungsbildes Anlage 11 HOAI 2021 für die angeschlossenen Freianlagen.
Für das neue Feuerwehrgerätehaus werden vier Fahrzeugstellplätze mit einzelnen Rolltoren, darunter ein Anhängerstellplatz (Notstromaggregat), Lagerfläche mit Regalen und Rollcontainern, eine Gerätewerkstatt, eine Atemschutzwerkstatt, eine Eventküche für Veranstaltungen, ein Lagerraum für Technik, ein Putzmittelraum, ein Haustechnikraum, eine Damenumkleide für 10 Kameradinnen, ein Damen WC mit Dusche, eine Herrenumkleide für 50 Kameraden, ein Herren WC mit Dusche und ein Trockenraum benötigt. Des Weiteren bedarf es einer Küche mit Lagerraum, einem Damen WC, einem Herren WC, einer Kleiderkammer, einem Schulungsraum, einem Funktionsraum, einem Sozial-/Freizeitraum, einem Funkraum, einem Lagerraum und einem Wehrführerbüro. Für die Planung, Errichtung und das Betreiben der neuen Wache, müssen alle Unfallverhütungsvorschriften der Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) befolgt werden, dazu ist die HFUK zur Planung miteinzubeziehen. Aufgrund einer möglichen Kontamination im Einsatzfall ist eine Schwarz-Weiß Trennung im Feuerwehrhaus und betreffend der Umkleidekabinen vorzusehen vgl. DIN 14092 “Feuerwehrhäuser” Teil 1 “Planungsgrundlagen”.
Gestalterisch soll sich die Feuerwache in das Ortsbild einfügen und sich dem vorherrschenden Charakter anpassen. Dies bezieht sich neben der Architektur- und Formsprache auch auf die auszuwählenden Materialien und gestaltlichen Elementen. Eine Ortsbildanalyse befindet sich aktuell in der Abstimmung die ggfs. in eine Erhaltungssatzung fließen wird. Das Plangebiet würde sich im Fall eines Beschlusses der Erhaltungssatzung im Plangebiet befinden.
Vertreter der Feuerwehr sind in Abstimmung mit dem Bauherrn in die Planung einzubeziehen. Des Weiteren sind Präsentationen der Ergebnisse der Leistungsphasen in politischen Gremien (in den Abendstunden) einzukalkulieren.
Energetische und Klimaschutz Vorgaben:
- KfW40 Standard / BEG NWG Förderung (ohne QNG)
- Photovoltaik- Anlage
- Gründach (je nach Entwurf/ Dachform – Abwägung zum Erscheinungsbild im Ortsbild)
- Einhaltung des integrierten Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Oststeinbek
https://www.oststeinbek.de/unsere-gemeinde/umwelt-klimaschutz/klimaschutzkonzept
- Bei der Auswahl der Baustoffe sind die Aspekte der Nachhaltigkeit, der Kreislaufwirtschaft sowie einer Ressourcen schonenden Planung und Umsetzung zu prüfen.
- Regenwasserzisterne und -Nutzung für die Autowäschen
Die bauliche Fertigstellung wird für 08/2025 angestrebt.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 2-4 Objektplanung gem. HOAI §34
- Leistungsphasen 5-9 Objektplanung gem. HOAI §34 als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (in noch von der Auftraggeberin festzusetzenden Stufen)
- Leistungsphasen 2-4 Freianlagen gem. HOAI §39
- Leistungsphasen 5-9 Freianlagen gem. HOAI §39 als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (in noch von der Auftraggeberin festzusetzenden Stufen)
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen):
• Zuarbeit/ Mitwirken für Förderprogramme
• Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Bedarf
• Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach Positionen einzelner Gewerke sowie stufenweise Kostenverfolgung abgestellt auf die zuletzt freigegebene Leistungsstufe (vgl. besondere Leistung der Leistungsphase 2 und 3 HOAI Anlage 10)
• Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen (vgl. besondere Leistung HOAI Anlage 10