Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
(a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(aa) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Gruppe 6: konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß Anlage 12.2 zu § 44 Abs. 5 HOAI von
- mehr als netto EUR 500.000,00 bis maximal netto EUR 750.000,00 1 Punkt
- mehr als netto EUR 750.000,00 bis maximal netto EUR 1.125.000,00 2 Punkte
- mehr als netto EUR 1.125.000,00 bis maximal netto EUR 1.500.000,00 3 Punkte
- mehr als netto EUR 1.500.000,00 bis maximal netto EUR 1.875.000,00 4 Punkte
- mehr als netto EUR 1.875.000,00 5 Punkte
(bb) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Tragwerksplanung
- mehr als netto EUR 500.000,00 bis maximal netto EUR 750.000,00 1 Punkt
- mehr als netto EUR 750.000,00 bis maximal netto EUR 1.125.000,00 2 Punkte
- mehr als netto EUR 1.125.000,00 bis maximal netto EUR 1.500.000,00 3 Punkte
- mehr als netto EUR 1.500.000,00 bis maximal netto EUR 1.875.000,00 4 Punkte
- mehr als netto EUR 1.875.000,00 5 Punkte
(cc) Die Zahl der vollzeittätigen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber / Geschäftsführer, die im Bereich Obektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung tätig sind, beträgt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre
- mehr als 10 Mitarbeiter bis maximal 12 Mitarbeiter 1 Punkt
- mehr als 12 Mitarbeiter bis maximal 14 Mitarbeiter 2 Punkte
- mehr als 14 Mitarbeiter bis maximal 16 Mitarbeiter 3 Punkte
- mehr als 16 Mitarbeiter bis maximal 18 Mitarbeiter 4 Punkte
- mehr als 18 Mitarbeiter 5 Punkte
(b) Referenzbewertung
Maßgebend für die Referenzbewertung sind die Projektmerkmale wie folgt:
(aa) Planungsgegenstand
Die Referenzleistung betraf die Planung eines Brückenbauwerks, das in die Honorarzone III oder höher gemäß § 44 Abs. 4, 5 i.V.m. Anlage 12.2 der HOAI einzuordnen war und das zudem Bahngleise der DB Netz AG oder vergleichbarer Eisenbahninfrastrukturunternehmen überquerte 4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können maximal 8 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Planungsgegenstand erzielt werden.
(bb) Planungsleistungen
Die im Rahmen der Referenzleistung erbrachten Planungsleistungen
- betrafen sowohl Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke, als auch des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 43, 51 HOAI 4 Punkte
- hatten zusätzlich als Besondere Leistung auch die örtliche Bauüberwachung zum Gegenstand 4 Punkte
- beinhalteteten zusätzlich als weitere Besondere Leistung auch die Planung des planungs- und bauausführungsbedingten Abstimmungs-, Anzeige- und Anmeldeprozesses (Sperrpausenanmeldungen etc.) mit der Deutschen Bahn
(DB Netz AG / Deutsche Bahn AG) 4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 1 gewichtet wird, können insgesamt 12 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Planungsleistungen erreicht werden.
(cc) Leistungsumfang
Der Umfang der im Zuge der Referenz erbrachten Planungsleistungen umfasste
- die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 HOAI 3 Punkte
- zusätzlich auch Leistungen aus dem Leistungbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 3 Punkte
Da das Projektmerkmal Leistungsumfang mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 12 Wertungspunkte erreicht werden.
Bei den vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzen wird zunächst jede Referenz gemäß den vorstehenden Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriterums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.