Die Stadt Hamm beabsichtigt die Erweiterung und Nachnutzung des Gebäudes Unnaer Straße 15 in Hamm-Rhynern als Bezirksbücherei. Das aus dem Jahr 1900 stammende Gebäude wurde als Bahnhofsgebäude Rhynern für die Kleinbahn Hamm-Unna errichtet. Nach Stilllegung der Kleinbahn in den Nachkriegsjahren wurde das Gelände als zunächst als Kohlenhandlung und ab den 70er-Jahren als Gaststätte, später auch mit Hotelbetrieb, genutzt. Die Stadt Hamm hat das Grundstück mit dem Bestandsgebäude inzwischen erworben und das Gebäude in einem ersten Schritt von nachträglich hinzugefügten Anbauten bereinigt. Zielsetzung des Vorhabens ist die Verlagerung der Bezirksbücherei Rhynern, die sich derzeit in zu kleinen und nicht barrierefreien Räumen befindet, in das Gebäude, das hierzu erweitert werden soll. Hierbei soll ein Ort der Begegnung und des Austauschs für Besucher:innen geschaffen werden, der sich zusätzlich als Bildungspartner für Schulen in Form von Leseförderung versteht. Für das Vorhaben wurde verwaltungsseitig ein erstes Vorplanungskonzept erstellt, durch das die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt wurde. Das Vorhaben soll nach Möglichkeit auf der Grundlage dieses Vorplanungskonzepts weiterverfolgt werden, wobei gleichwohl auch die noch erforderlichen Restleistungen zur Grundlagenermittlung und Vervollständigung der Vorplanung zum Auftragsumfang zählen. Der Anbau ist mit einem maximalen Abstand zu einem geschützten Bergahorn, der sich auf dem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude befindet, zu nehmen. Um den Baum ist der Büchereigarten planerisch zu integrieren. Wegen der engen Verzahnung der Planung des Anbaus und des Außenbereichs umfasst der Auftrag die erforderlichen Architektenleistungen sowohl zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume als auch zum Leistungsbild Freianlagen (Näheres siehe Abschnitt II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architekturentwurf
Referenznummer: 5342/22
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Erweiterung und Nachnutzung des Gebäudes Unnaer Straße 15 in Hamm-Rhynern als Bezirksbücherei. Das aus dem Jahr 1900 stammende Gebäude wurde als Bahnhofsgebäude Rhynern für die Kleinbahn Hamm-Unna errichtet. Nach Stilllegung der Kleinbahn in den Nachkriegsjahren wurde das Gelände als zunächst als Kohlenhandlung und ab den 70er-Jahren als Gaststätte, später auch mit Hotelbetrieb, genutzt. Die Stadt Hamm hat das Grundstück mit dem Bestandsgebäude inzwischen erworben und das Gebäude in einem ersten Schritt von nachträglich hinzugefügten Anbauten bereinigt. Zielsetzung des Vorhabens ist die Verlagerung der Bezirksbücherei Rhynern, die sich derzeit in zu kleinen und nicht barrierefreien Räumen befindet, in das Gebäude, das hierzu erweitert werden soll. Hierbei soll ein Ort der Begegnung und des Austauschs für Besucher:innen geschaffen werden, der sich zusätzlich als Bildungspartner für Schulen in Form von Leseförderung versteht. Für das Vorhaben wurde verwaltungsseitig ein erstes Vorplanungskonzept erstellt, durch das die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt wurde. Das Vorhaben soll nach Möglichkeit auf der Grundlage dieses Vorplanungskonzepts weiterverfolgt werden, wobei gleichwohl auch die noch erforderlichen Restleistungen zur Grundlagenermittlung und Vervollständigung der Vorplanung zum Auftragsumfang zählen.
Der Anbau ist mit einem maximalen Abstand zu einem geschützten Bergahorn, der sich auf dem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude befindet, zu nehmen. Um den Baum ist der Büchereigarten planerisch zu integrieren. Wegen der engen Verzahnung der Planung des Anbaus und des Außenbereichs umfasst der Auftrag die erforderlichen Architektenleistungen sowohl zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume als auch zum Leistungsbild Freianlagen (Näheres siehe Abschnitt II.2.4).
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Erweiterung und Nachnutzung des Gebäudes Unnaer Straße 15 in Hamm-Rhynern als Bezirksbücherei. Das aus dem Jahr 1900 stammende Gebäude wurde als Bahnhofsgebäude Rhynern für die Kleinbahn Hamm-Unna errichtet. Nach Stilllegung der Kleinbahn in den Nachkriegsjahren wurde das Gelände als zunächst als Kohlenhandlung und ab den 70er-Jahren als Gaststätte, später auch mit Hotelbetrieb, genutzt. Die Stadt Hamm hat das Grundstück mit dem Bestandsgebäude inzwischen erworben und das Gebäude in einem ersten Schritt von nachträglich hinzugefügten Anbauten bereinigt. Zielsetzung des Vorhabens ist die Verlagerung der Bezirksbücherei Rhynern, die sich derzeit in zu kleinen und nicht barrierefreien Räumen befindet, in das Gebäude, das hierzu erweitert werden soll. Hierbei soll ein Ort der Begegnung und des Austauschs für Besucher:innen geschaffen werden, der sich zusätzlich als Bildungspartner für Schulen in Form von Leseförderung versteht. Für das Vorhaben wurde verwaltungsseitig ein erstes Vorplanungskonzept erstellt, durch das die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt wurde. Das Vorhaben soll nach Möglichkeit auf der Grundlage dieses Vorplanungskonzepts weiterverfolgt werden, wobei gleichwohl auch die noch erforderlichen Restleistungen zur Grundlagenermittlung und Vervollständigung der Vorplanung zum Auftragsumfang zählen.
Der Anbau ist mit einem maximalen Abstand zu einem geschützten Bergahorn, der sich auf dem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude befindet, zu nehmen. Um den Baum ist der Büchereigarten planerisch zu integrieren. Wegen der engen Verzahnung der Planung des Anbaus und des Außenbereichs umfasst der Auftrag die erforderlichen Architektenleistungen sowohl zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume als auch zum Leistungsbild Freianlagen (Näheres siehe Abschnitt II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Architekturentwurf📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamm, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Erweiterung und Nachnutzung des Gebäudes Unnaer Straße 15 in Hamm-Rhynern als Bezirksbücherei. Das aus dem Jahr 1900 stammende Gebäude wurde als Bahnhofsgebäude Rhynern für die Kleinbahn Hamm-Unna errichtet. Nach Stilllegung der Kleinbahn in den Nachkriegsjahren wurde das Gelände als zunächst als Kohlenhandlung und ab den 70er-Jahren als Gaststätte, später auch mit Hotelbetrieb, genutzt. Die Stadt Hamm hat das Grundstück mit dem Bestandsgebäude inzwischen erworben und das Gebäude in einem ersten Schritt von nachträglich hinzugefügten Anbauten bereinigt. Zielsetzung des Vorhabens ist die Verlagerung der Bezirksbücherei Rhynern, die sich derzeit in zu kleinen und nicht barrierefreien Räumen befindet, in das Gebäude, das hierzu erweitert werden soll. Hierbei soll ein Ort der Begegnung und des Austauschs für Besucher:innen geschaffen werden, der sich zusätzlich als Bildungspartner für Schulen in Form von Leseförderung versteht. Für das Vorhaben wurde verwaltungsseitig ein erstes Vorplanungskonzept erstellt, durch das die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt wurde. Das Vorhaben soll nach Möglichkeit auf der Grundlage dieses Vorplanungskonzepts weiterverfolgt werden, wobei gleichwohl auch die noch erforderlichen Restleistungen zur Grundlagenermittlung und Vervollständigung der Vorplanung zum Auftragsumfang zählen.
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Erweiterung und Nachnutzung des Gebäudes Unnaer Straße 15 in Hamm-Rhynern als Bezirksbücherei. Das aus dem Jahr 1900 stammende Gebäude wurde als Bahnhofsgebäude Rhynern für die Kleinbahn Hamm-Unna errichtet. Nach Stilllegung der Kleinbahn in den Nachkriegsjahren wurde das Gelände als zunächst als Kohlenhandlung und ab den 70er-Jahren als Gaststätte, später auch mit Hotelbetrieb, genutzt. Die Stadt Hamm hat das Grundstück mit dem Bestandsgebäude inzwischen erworben und das Gebäude in einem ersten Schritt von nachträglich hinzugefügten Anbauten bereinigt. Zielsetzung des Vorhabens ist die Verlagerung der Bezirksbücherei Rhynern, die sich derzeit in zu kleinen und nicht barrierefreien Räumen befindet, in das Gebäude, das hierzu erweitert werden soll. Hierbei soll ein Ort der Begegnung und des Austauschs für Besucher:innen geschaffen werden, der sich zusätzlich als Bildungspartner für Schulen in Form von Leseförderung versteht. Für das Vorhaben wurde verwaltungsseitig ein erstes Vorplanungskonzept erstellt, durch das die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt wurde. Das Vorhaben soll nach Möglichkeit auf der Grundlage dieses Vorplanungskonzepts weiterverfolgt werden, wobei gleichwohl auch die noch erforderlichen Restleistungen zur Grundlagenermittlung und Vervollständigung der Vorplanung zum Auftragsumfang zählen.
Der Anbau ist mit einem maximalen Abstand zu einem geschützten Bergahorn, der sich auf dem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude befindet, zu nehmen. Um den Baum ist der Büchereigarten planerisch zu integrieren. Wegen der engen Verzahnung der Planung des Anbaus und des Außenbereichs umfasst der Auftrag die erforderlichen Architektenleistungen sowohl zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume als auch zum Leistungsbild Freianlagen (Näheres siehe Abschnitt II.2.4).
Der Anbau ist mit einem maximalen Abstand zu einem geschützten Bergahorn, der sich auf dem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude befindet, zu nehmen. Um den Baum ist der Büchereigarten planerisch zu integrieren. Wegen der engen Verzahnung der Planung des Anbaus und des Außenbereichs umfasst der Auftrag die erforderlichen Architektenleistungen sowohl zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume als auch zum Leistungsbild Freianlagen (Näheres siehe Abschnitt II.2.4).
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben "Sanierung und Erweiterung Bezirksbücherei Hamm-Rhynern".
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben "Sanierung und Erweiterung Bezirksbücherei Hamm-Rhynern".
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 für die genannten Leistungsbilder, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 140 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59065 Hamm
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes (ggf. im Zusammenhang mit einer baulichen Erweiterung).
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Vervollständigung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Vervollständigung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.05.2018 und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.05.2018.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, einerseits und sonstiger Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, einerseits und sonstiger Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Vervollständigung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Vervollständigung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit - Grundkriterium - (Gewicht 20%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes (ggf. im Zusammenhang mit einer baulichen Erweiterung).
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Vervollständigung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Vervollständigung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.05.2018 und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.05.2018.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war u.a. die Herstellung von Barrierefreiheit bei einem zuvor nicht barrierefreien Bestandsgebäude (Gewicht 15%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: das umgebaute bzw. sanierte Bestandsgebäude wurde bzw. wird nach der Maßnahme als Bücherei oder vergleichbare öffentliche Kultur- oder Versammlungsstätte (z.B. Stadtteilzentrum, VHS) genutzt (Gewicht 15%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen (KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10%);
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter:innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 6%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-05-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6KW0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 071-217109 (2023-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall (Projektkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 52,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung verantwortliche/r Architekt/in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Preis (Gewichtung): 40,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-04 📅
Name: Ellertmann Schmitz Architekten BDA PartG mbB
Postanschrift: Prinzipalmarkt 39
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪 Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.