Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten fünfzehn (15) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2008) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 300-700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist, und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 35,00 Punkte):
a) zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist
o Projektvolumen (KGR 300-700 ≥ 5,5 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
o ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung)
o Projektvolumen (KGR 300-700 ≥ 5,5 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
o ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte: 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt eine Turnhalle betraf.
2. Hinweise zur Wertung
a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. dreißig (30) Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte 35 Punkte (30 Punkte + 5 Punkte) erreicht werden.
b) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
c) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
d) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte.
e) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Hinsichtlich ergänzender Hinweise zur Wertung wird auf die Vergabeunterlage A - Verfahrensbedingungen Ziffer 4.5 verwiesen.