Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TNA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TNA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten
2. Einreichen d. vollständigen TNA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TNA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig)
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6. Angabe Art d. Bewerbung
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung, falls zutreffend
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer mit Unterschrift in Textform beigefügt, falls zutreffend
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, mit Unterschrift in Textform falls zutreffend
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB + Bestätigung Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576
12. Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes
13. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
14. Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2)
15. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
16. Mindestreferenzen A+B gem. Pkt. III.1.3)
17. Bestätigung berufliche Qualifikation Projektleiter, stellv. Projektleiter, Objektüberwacher gem. Pkt. III.1.3)
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100%; davon:
1. Mindestreferenz A - Objektplanung für den Neubau eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2), 45%, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 20%
1.b Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in EUR brutto, 25%
2. Mindestreferenz B: Objektplanung für Neubau und/oder Sanierung/Modernisierung eines öffentlichen Gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 4,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2), 30%, davon:
2.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 15%
2.b Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in EUR brutto, 15%
3. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, 25%, davon:
3.a Referenz Z.1: Objektplanung für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes für Bildung und Kultur, mind. LPH 3-8 erbracht, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2), 15%
3.b Referenz Z.2: Erfahrungen bei der Verwendung von Fördermitteln, Nachweis der Zuarbeit zur Erstellung Fördermittelantrag (FMA) und/oder Verwendungsnachweis (VWN), Erstellung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2), 10%
Hinweis:
1. Besteht eine Baumaßnahme aus Neubau in Verbindung mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau) so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u.a. BWK für die geforderte Leistung (Neubau) anzugeben
2. Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Pkt.) können der beigefügten Bewertungsmatrix (Sonstiges) entnommen werden.