1 Zusammenfassende Beschreibung des Vergabeverfahrens Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (nachfolgend "VBH" oder "Auftraggeberin") ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Hoyerswerda (AG Dresden, HRB 8333). Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Stadt Hoyerswerda und der umliegenden Region mit Fernwärme und Trinkwasser sowie weiteren Versorgungsdienstleistungen. Im Rahmen einer geotechnischen Standsicherheitsuntersuchung, veranlasst durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), wurden für die auf dem Kippengelände des ehemaligen Tagebaus Brigitta verlaufende Bundesstraße B97, die Staatsstraße S130 sowie mehrere im Bearbeitungsgebiet befindliche Medienleitungen mit überregionaler Bedeutung geotechnische Gefährdungen bewertet. Für das verflüssigungsgefährdete, wassergesättigte Kippenmaterial können unter den maßgebenden Belastungen und Grundwasserständen für die Medienleitungen ausreichende Grundwasserflurabstände und Grundbruchsicherheiten nur in Teilbereichen nachgewiesen werden. Im Ergebnis dieser Gefährdungsbewertung besteht zur Herstellung der geotechnischen Sicherheit die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Im Sanierungsbereich befinden sich Fernwärmeleitungen (Vor- und Rücklauf) zur Versorgung der Stadt Hoyerswerda mit Wärme sowie eine Trinkwasserleitung (Leitungsname: Laubag 2), die Bestandteil des Trinkwasserverbunds Lausitzer Revier ist. Für beide Medienleitungen ist festzustellen, dass diese wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung mit Fernwärme bzw. Trinkwasser für die Dauer der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen der B97 und S130 nicht außer Betrieb genommen werden können. Die Maßnahmen dienen einerseits der Sicherung der Versorgung der Stadt Hoyerswerda mit Fernwärme und sind andererseits Teil der Sicherung einer vom Bergbau unabhängigen Trinkwasserversorgung im Trinkwasserverbundsystem Lausitzer Revier. Im Rahmen der Planung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen führt die Auftraggeberin ein EU-weites offenes Verfahren gemäß §§ 73 ff. VgV zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen durch. Die Leistungen entsprechen dem Leistungsbild "Objektplanung" für Ingenieurbauwerke nach den §§ 41-45 HOAI 2021. Die vorliegende Ausschreibung umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 für beide Medienobjekte (Fernwärme und Trinkwasser) als einheitlicher Gesamtauftrag, der als planerische und technische Grundlage für die nachfolgende Ausschreibung der Bauleistungen zur Mediensicherung erforderlich ist.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanungsleistungen Leistungsphasen 1-6 für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-45 HOAI 2021 - Sicherung Fernwärmeleitung und Trinkwasserleitung
Referenznummer: VBH-P26-009
Kurze Beschreibung:
1 Zusammenfassende Beschreibung des Vergabeverfahrens Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (nachfolgend "VBH" oder "Auftraggeberin") ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Hoyerswerda (AG Dresden, HRB 8333). Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Stadt Hoyerswerda und der umliegenden Region mit Fernwärme und Trinkwasser sowie weiteren Versorgungsdienstleistungen. Im Rahmen einer geotechnischen Standsicherheitsuntersuchung, veranlasst durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), wurden für die auf dem Kippengelände des ehemaligen Tagebaus Brigitta verlaufende Bundesstraße B97, die Staatsstraße S130 sowie mehrere im Bearbeitungsgebiet befindliche Medienleitungen mit überregionaler Bedeutung geotechnische Gefährdungen bewertet. Für das verflüssigungsgefährdete, wassergesättigte Kippenmaterial können unter den maßgebenden Belastungen und Grundwasserständen für die Medienleitungen ausreichende Grundwasserflurabstände und Grundbruchsicherheiten nur in Teilbereichen nachgewiesen werden. Im Ergebnis dieser Gefährdungsbewertung besteht zur Herstellung der geotechnischen Sicherheit die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Im Sanierungsbereich befinden sich Fernwärmeleitungen (Vor- und Rücklauf) zur Versorgung der Stadt Hoyerswerda mit Wärme sowie eine Trinkwasserleitung (Leitungsname: Laubag 2), die Bestandteil des Trinkwasserverbunds Lausitzer Revier ist. Für beide Medienleitungen ist festzustellen, dass diese wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung mit Fernwärme bzw. Trinkwasser für die Dauer der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen der B97 und S130 nicht außer Betrieb genommen werden können. Die Maßnahmen dienen einerseits der Sicherung der Versorgung der Stadt Hoyerswerda mit Fernwärme und sind andererseits Teil der Sicherung einer vom Bergbau unabhängigen Trinkwasserversorgung im Trinkwasserverbundsystem Lausitzer Revier. Im Rahmen der Planung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen führt die Auftraggeberin ein EU-weites offenes Verfahren gemäß §§ 73 ff. VgV zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen durch. Die Leistungen entsprechen dem Leistungsbild "Objektplanung" für Ingenieurbauwerke nach den §§ 41-45 HOAI 2021. Die vorliegende Ausschreibung umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 für beide Medienobjekte (Fernwärme und Trinkwasser) als einheitlicher Gesamtauftrag, der als planerische und technische Grundlage für die nachfolgende Ausschreibung der Bauleistungen zur Mediensicherung erforderlich ist.
1 Zusammenfassende Beschreibung des Vergabeverfahrens Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (nachfolgend "VBH" oder "Auftraggeberin") ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Hoyerswerda (AG Dresden, HRB 8333). Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Stadt Hoyerswerda und der umliegenden Region mit Fernwärme und Trinkwasser sowie weiteren Versorgungsdienstleistungen. Im Rahmen einer geotechnischen Standsicherheitsuntersuchung, veranlasst durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), wurden für die auf dem Kippengelände des ehemaligen Tagebaus Brigitta verlaufende Bundesstraße B97, die Staatsstraße S130 sowie mehrere im Bearbeitungsgebiet befindliche Medienleitungen mit überregionaler Bedeutung geotechnische Gefährdungen bewertet. Für das verflüssigungsgefährdete, wassergesättigte Kippenmaterial können unter den maßgebenden Belastungen und Grundwasserständen für die Medienleitungen ausreichende Grundwasserflurabstände und Grundbruchsicherheiten nur in Teilbereichen nachgewiesen werden. Im Ergebnis dieser Gefährdungsbewertung besteht zur Herstellung der geotechnischen Sicherheit die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Im Sanierungsbereich befinden sich Fernwärmeleitungen (Vor- und Rücklauf) zur Versorgung der Stadt Hoyerswerda mit Wärme sowie eine Trinkwasserleitung (Leitungsname: Laubag 2), die Bestandteil des Trinkwasserverbunds Lausitzer Revier ist. Für beide Medienleitungen ist festzustellen, dass diese wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung mit Fernwärme bzw. Trinkwasser für die Dauer der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen der B97 und S130 nicht außer Betrieb genommen werden können. Die Maßnahmen dienen einerseits der Sicherung der Versorgung der Stadt Hoyerswerda mit Fernwärme und sind andererseits Teil der Sicherung einer vom Bergbau unabhängigen Trinkwasserversorgung im Trinkwasserverbundsystem Lausitzer Revier. Im Rahmen der Planung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen führt die Auftraggeberin ein EU-weites offenes Verfahren gemäß §§ 73 ff. VgV zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen durch. Die Leistungen entsprechen dem Leistungsbild "Objektplanung" für Ingenieurbauwerke nach den §§ 41-45 HOAI 2021. Die vorliegende Ausschreibung umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 für beide Medienobjekte (Fernwärme und Trinkwasser) als einheitlicher Gesamtauftrag, der als planerische und technische Grundlage für die nachfolgende Ausschreibung der Bauleistungen zur Mediensicherung erforderlich ist.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planung von Rohrleitungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: VBH-P26-009
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
2 Leistungsgegenstand Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-45 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-6, für die Sicherung der Fernwärmeleitung (Vor- und Rücklauf DN 400, ca. 4.500 m) sowie der Trinkwasserleitung (Stahlleitung DN 500, Laubag 2, ca. 3.000 m) im Bereich der bergbaulichen Sanierung der B97 und S130. Die Leistungen gliedern sich in zwei aufeinander aufbauende Stufen: Stufe 1 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LP 1-3): Auf Grundlage der vorliegenden geotechnischen und betrieblichen Unterlagen sind Trassenvarianten für eine langfristig gesicherte Um- bzw. Neuverlegung beider Medienleitungen zu erarbeiten. Je Objekt sind mindestens drei Varianten einschließlich Vordimensionierung, Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung zu erarbeiten und mit der Auftraggeberin sowie der LMBV abzustimmen. Erkennbare Synergien zwischen beiden Objekten sind aufzuzeigen. Die Vorzugsvariante ist anschließend entwurfsreif auszuarbeiten; der durchgehende Betrieb beider Medienleitungen bzw. erforderlicher Provisorien ist dabei bereits planerisch vorzubereiten und für die gesamte Bauausführung sicherzustellen. Stufe 2 - Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LP 4-6): Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die erforderlichen Unterlagen für öffentlich-rechtliche Verfahren - insbesondere nach Wasserrecht und Bergrecht - zu erarbeiten und mit den zuständigen Behörden sowie der LMBV abzustimmen. Auf Grundlage der genehmigten Planung sind ausführungsreife Unterlagen zu erstellen und die Vergabeunterlagen für die nachfolgende Ausschreibung der Bauleistungen aufzustellen. Die Abstimmung der Vergabeunterlagen mit der zeitlichen Abfolge der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen der LMBV ist besonders zu berücksichtigen. Für die Trinkwasserleitung ist darüber hinaus die Aufrechterhaltung des Kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) in allen Bauzuständen planerisch zu gewährleisten. Die detaillierten Anforderungen und die konkrete Leistungsbeschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2 Leistungsgegenstand Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-45 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-6, für die Sicherung der Fernwärmeleitung (Vor- und Rücklauf DN 400, ca. 4.500 m) sowie der Trinkwasserleitung (Stahlleitung DN 500, Laubag 2, ca. 3.000 m) im Bereich der bergbaulichen Sanierung der B97 und S130. Die Leistungen gliedern sich in zwei aufeinander aufbauende Stufen: Stufe 1 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LP 1-3): Auf Grundlage der vorliegenden geotechnischen und betrieblichen Unterlagen sind Trassenvarianten für eine langfristig gesicherte Um- bzw. Neuverlegung beider Medienleitungen zu erarbeiten. Je Objekt sind mindestens drei Varianten einschließlich Vordimensionierung, Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung zu erarbeiten und mit der Auftraggeberin sowie der LMBV abzustimmen. Erkennbare Synergien zwischen beiden Objekten sind aufzuzeigen. Die Vorzugsvariante ist anschließend entwurfsreif auszuarbeiten; der durchgehende Betrieb beider Medienleitungen bzw. erforderlicher Provisorien ist dabei bereits planerisch vorzubereiten und für die gesamte Bauausführung sicherzustellen. Stufe 2 - Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LP 4-6): Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die erforderlichen Unterlagen für öffentlich-rechtliche Verfahren - insbesondere nach Wasserrecht und Bergrecht - zu erarbeiten und mit den zuständigen Behörden sowie der LMBV abzustimmen. Auf Grundlage der genehmigten Planung sind ausführungsreife Unterlagen zu erstellen und die Vergabeunterlagen für die nachfolgende Ausschreibung der Bauleistungen aufzustellen. Die Abstimmung der Vergabeunterlagen mit der zeitlichen Abfolge der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen der LMBV ist besonders zu berücksichtigen. Für die Trinkwasserleitung ist darüber hinaus die Aufrechterhaltung des Kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) in allen Bauzuständen planerisch zu gewährleisten. Die detaillierten Anforderungen und die konkrete Leistungsbeschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 02977
Stadt: Hoyerswerda
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bautzen
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 15 VgV ausgeschrieben. Hinweis: Es finden im Rahmen des offenen Verfahrens keine Verhandlungen über die Angebote statt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.
Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 15 VgV ausgeschrieben. Hinweis: Es finden im Rahmen des offenen Verfahrens keine Verhandlungen über die Angebote statt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-29 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 98 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-29 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen im Sinne des § 56 Abs. 2 VgV nicht ausgeschlossen ist. Die Entscheidung über eine Nachforderung steht im Ermessen der Auftraggeberin. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Nachforderung erfolgt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen im Sinne des § 56 Abs. 2 VgV nicht ausgeschlossen ist. Die Entscheidung über eine Nachforderung steht im Ermessen der Auftraggeberin. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Nachforderung erfolgt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Ausschlussgründe - Handelsregisterauszug: Der Bieter legt seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bei, soweit eine Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Ausländische Bieter legen eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Herkunftslandes vor. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB): Der Bieter erklärt, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe auf ihn zutrifft. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegt, ist dieser im Formblatt 2.4 vollständig und detailliert anzugeben. - Eigenerklärung zu MiLoG / SchwarzArbG / AEntG: Der Bieter erklärt, dass weder er noch eine für ihn gesetzlich oder satzungsgemäß vertretungsberechtigte Person in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (§ 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG). - Tariftreue und Entgeltgleichheit: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der Vorgaben des Sächsischen Vergabegesetzes (SächsVgG) hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit zu bestätigen (Formblatt 2.4). - Russlandsanktionen: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der EU-Sanktionsregelungen gegenüber Russland gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen zu bestätigen (Formblatt 2.9).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
5.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Ausschlussgründe - Handelsregisterauszug: Der Bieter legt seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bei, soweit eine Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Ausländische Bieter legen eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Herkunftslandes vor. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB): Der Bieter erklärt, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe auf ihn zutrifft. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegt, ist dieser im Formblatt 2.4 vollständig und detailliert anzugeben. - Eigenerklärung zu MiLoG / SchwarzArbG / AEntG: Der Bieter erklärt, dass weder er noch eine für ihn gesetzlich oder satzungsgemäß vertretungsberechtigte Person in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (§ 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG). - Tariftreue und Entgeltgleichheit: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der Vorgaben des Sächsischen Vergabegesetzes (SächsVgG) hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit zu bestätigen (Formblatt 2.4). - Russlandsanktionen: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der EU-Sanktionsregelungen gegenüber Russland gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen zu bestätigen (Formblatt 2.9).
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Umsatzerklärung: Der Bieter gibt seinen Gesamtjahresumsatz (netto) sowie seinen Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Als vergleichbar gelten Aufträge, die Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Sinne der §§ 41 ff. HOAI zum Gegenstand haben, insbesondere die Planung von Ver- oder Entsorgungsleitungen, Rohrleitungen oder vergleichbarer linearer Infrastruktur im öffentlichen oder industriellen Bereich (z.B. Fernwärme-, Trinkwasser-, Gas- oder Abwasserleitungen). Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Belege (z.B. Jahresabschlüsse oder Umsatzbescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) anzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Umsatzerklärung: Der Bieter gibt seinen Gesamtjahresumsatz (netto) sowie seinen Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Als vergleichbar gelten Aufträge, die Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Sinne der §§ 41 ff. HOAI zum Gegenstand haben, insbesondere die Planung von Ver- oder Entsorgungsleitungen, Rohrleitungen oder vergleichbarer linearer Infrastruktur im öffentlichen oder industriellen Bereich (z.B. Fernwärme-, Trinkwasser-, Gas- oder Abwasserleitungen). Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Belege (z.B. Jahresabschlüsse oder Umsatzbescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) anzufordern.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat mit dem Angebot durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer der Leistungserbringung bestehen und folgende Mindestdeckungssummen aufweisen: Schadensart Mindestdeckungssumme je Schadensfall Personenschäden 3.000.000 Euro Sachschäden 3.000.000 Euro Vermögensschäden 1.000.000 Euro Sämtliche Deckungssummen unterliegen einer mindestens zweifachen Jahresmaximierung. Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits eine entsprechende Versicherung, ist dem Angebot ein gültiger Versicherungsnachweis beizufügen. Besteht eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin und noch vor Zuschlagserteilung einen verbindlichen Nachweis über den Abschluss einer vertragsgemäßen Versicherung vorzulegen. Die Vorlage des Versicherungsnachweises ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Ein Zuschlag wird nicht erteilt, solange der geforderte Nachweis nicht vorliegt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat mit dem Angebot durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer der Leistungserbringung bestehen und folgende Mindestdeckungssummen aufweisen: Schadensart Mindestdeckungssumme je Schadensfall Personenschäden 3.000.000 Euro Sachschäden 3.000.000 Euro Vermögensschäden 1.000.000 Euro Sämtliche Deckungssummen unterliegen einer mindestens zweifachen Jahresmaximierung. Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits eine entsprechende Versicherung, ist dem Angebot ein gültiger Versicherungsnachweis beizufügen. Besteht eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin und noch vor Zuschlagserteilung einen verbindlichen Nachweis über den Abschluss einer vertragsgemäßen Versicherung vorzulegen. Die Vorlage des Versicherungsnachweises ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Ein Zuschlag wird nicht erteilt, solange der geforderte Nachweis nicht vorliegt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Referenzen: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzen nach, die innerhalb der letzten acht abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI erbracht wurden. Mindestens eine Referenz muss davon die Planung von Fernwärmeleitungen als Planungsgegenstand haben. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie Referenzleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, berücksichtigt, um angesichts der typischerweise langen Planungs- und Realisierungszeiträume im Bereich der Infrastrukturplanung einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Die Darstellung der Referenzen muss folgende Mindestangaben enthalten: - Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts (Art und Umfang der Leistung, erbrachte Leistungsphasen) - Auftraggeber (Name, Anschrift und Kontaktdaten zur Nachprüfbarkeit) - Auftragswert (netto) - Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss) - Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmereinsatz: konkret eigener Leistungsanteil Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts 2.5 einzureichen. Als vergleichbar gelten Referenzen über Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, die Planungsleistungen für lineare Ver- oder Entsorgungsinfrastruktur zum Gegenstand haben und wesentliche Anteile aus mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen: - Trassenfindung und Variantenplanung (LP 1-2) für Fernwärme-, Trinkwasser- oder vergleichbare Ver-/Entsorgungsleitungen im öffentlichen oder industriellen Bereich, - Planungsleistungen unter besonderen Randbedingungen (z.B. laufender Betrieb, geotechnisch schwierige Böden, Bergbaufolgelandschaften, Gewässernähe oder wasserrechtliche Genehmigungserfordernisse), - Planung bauzeitlicher Provisorien oder Überbrückungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Medienversorgung während der Bauausführung, - Erarbeitung von Genehmigungsunterlagen nach Wasserrecht oder Bergrecht. Jede Referenz muss anrechenbare Kosten des geplanten Objekts von mindestens EUR 2.000.000,00 aufweisen. Die Auftraggeberin behält sich vor, beim jeweiligen Auftraggeber der Referenz Rückfragen zur Leistungserbringung zu stellen; die Bieter haben sicherzustellen, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell und für Rückfragen erreichbar sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Referenzen: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzen nach, die innerhalb der letzten acht abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI erbracht wurden. Mindestens eine Referenz muss davon die Planung von Fernwärmeleitungen als Planungsgegenstand haben. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie Referenzleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, berücksichtigt, um angesichts der typischerweise langen Planungs- und Realisierungszeiträume im Bereich der Infrastrukturplanung einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Die Darstellung der Referenzen muss folgende Mindestangaben enthalten: - Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts (Art und Umfang der Leistung, erbrachte Leistungsphasen) - Auftraggeber (Name, Anschrift und Kontaktdaten zur Nachprüfbarkeit) - Auftragswert (netto) - Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss) - Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmereinsatz: konkret eigener Leistungsanteil Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts 2.5 einzureichen. Als vergleichbar gelten Referenzen über Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, die Planungsleistungen für lineare Ver- oder Entsorgungsinfrastruktur zum Gegenstand haben und wesentliche Anteile aus mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen: - Trassenfindung und Variantenplanung (LP 1-2) für Fernwärme-, Trinkwasser- oder vergleichbare Ver-/Entsorgungsleitungen im öffentlichen oder industriellen Bereich, - Planungsleistungen unter besonderen Randbedingungen (z.B. laufender Betrieb, geotechnisch schwierige Böden, Bergbaufolgelandschaften, Gewässernähe oder wasserrechtliche Genehmigungserfordernisse), - Planung bauzeitlicher Provisorien oder Überbrückungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Medienversorgung während der Bauausführung, - Erarbeitung von Genehmigungsunterlagen nach Wasserrecht oder Bergrecht. Jede Referenz muss anrechenbare Kosten des geplanten Objekts von mindestens EUR 2.000.000,00 aufweisen. Die Auftraggeberin behält sich vor, beim jeweiligen Auftraggeber der Referenz Rückfragen zur Leistungserbringung zu stellen; die Bieter haben sicherzustellen, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell und für Rückfragen erreichbar sind.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Benennung verantwortlicher Projektleitung: Der Bieter benennt mit dem Angebot namentlich die für die Projektleitung vorgesehene Person sowie deren fachliche Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung. Die benannte Person muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung für Ingenieurbauwerke verfügen. Ein Wechsel der benannten Projektleitung während der Vertragslaufzeit bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Benennung verantwortlicher Projektleitung: Der Bieter benennt mit dem Angebot namentlich die für die Projektleitung vorgesehene Person sowie deren fachliche Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung. Die benannte Person muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung für Ingenieurbauwerke verfügen. Ein Wechsel der benannten Projektleitung während der Vertragslaufzeit bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können oder müssen, sofern die Voraussetzungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Einzelheiten zu den zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen entnehmen Sie bitte den folgenden Rechtsquellen: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können oder müssen, sofern die Voraussetzungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Einzelheiten zu den zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen entnehmen Sie bitte den folgenden Rechtsquellen: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YWLMS71#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 4-2117/3/8
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977-3800📞
Fax: 0341 977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und an die Vergabestelle zu richten. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB sowie auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und an die Vergabestelle zu richten. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB sowie auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 102-369627 (2026-05-27)