Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb für interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften nach §§ 78-80 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im zweiphasigen Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Freiraum und Ausstellungsgestaltung/Szenographie durchgeführt. Das gesamte Wettbewerbsverfahren ist bis zu seinem Abschluss anonym. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 und § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Ein unabhängiges Preisgericht wählt unter allen Teilnehmenden der 1. Phase nach Bewertung der Arbeiten die Teilnehmenden für die 2. Phase aus. Für die 2. Phase des Wettbewerbs wird eine Teilnehmendenzahl von bis zu 20 angestrebt. In der 1. Phase des Wettbewerbs sind skizzenhafte Entwurfsideen und konzeptionelle Lösungsansätze von den Teilnehmenden gefordert. Der Schwerpunkt liegt auf der grundsätzlichen Idee und der konzeptionellen Herleitung. Der städtische Raum ist dabei von Beginn an in enger Verzahnung mit der Ausstellungsgestaltung, der Freiraumplanung und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu entwickeln und als zusammenhängendes Gesamtkonzept zu verstehen. Die weitere Konkretisierung und Vertiefung der Entwürfe im Hinblick auf die Realisierung erfolgt in der zweiten Wettbewerbsphase durch die ausgewählten Teams. In der zweiten Phase sind die ausgewählten Konzepte inhaltlich, gestalterisch und funktional weiter auszuarbeiten und hinsichtlich ihrer Qualität sowie ihrer Umsetzbarkeit zu überprüfen. Für die Ausstellungsgestaltung und die Freiraumplanung werden vertiefende Darstellungen erwartet, die Aussagen zu räumlicher Organisation, Maßstäblichkeit und gestalterischer Präzisierung ermöglichen. Das Ausstellungskonzept ist um ein didaktisches Konzept zu ergänzen und durch Überlegungen zum Einsatz analoger und digitaler Medien zu präzisieren. Der Wettbewerb wird bei der Architektenkammer Berlin unter der Registrier-Nr. AKB-2026-08 geführt. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt:innen in Zusammenarbeit mit Architekt:innen und Ausstellungsgestalter:innen (Szenograf*innen, Ausstellungsagenturen und szenografischen Planungsbüros). Die Federführung liegt bei den Landschaftsarchitekt:innen. Die Kommunikation im Wettbewerb erfolgt ausschließlich über „wettbewerbe aktuell“. Bekanntmachung und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 01.04.2026 | Rückfragenfrist 1. Phase: 14.04.2026, 12:00 Uhr | Abgabe Wettbewerbsarbeiten 1. Phase: 27.05.2026, 16:00 Uhr | Preisgerichtssitzung 1. Phase: 16./17.06.2026 | Ausgabe der Überarbeitungsempfehlungen 2. Phase: 24.06.2026 | Rückfragenfrist 2. Phase: 07.07.2026, 12:00 Uhr | Rückfragenkolloquium 2. Phase: 16.07.2026 | Ausgabe des Rückfragenprotokolls 2. Phase: 22.07.2026 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Phase: 11.08.2026, 16:00 Uhr | Preisgerichtssitzung 2. Phase: 09.09.2026 | Ausstellungseröffnung 13.10.2026
Auftragsbekanntmachung (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offener zweiphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb | Bildungs- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie
Referenznummer: Bildungs- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie
Kurze Beschreibung:
“Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb für interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften nach §§ 78-80 Verordnung über die Vergabe...”
Kurze Beschreibung
Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb für interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften nach §§ 78-80 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im zweiphasigen Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Freiraum und Ausstellungsgestaltung/Szenographie durchgeführt. Das gesamte Wettbewerbsverfahren ist bis zu seinem Abschluss anonym. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 und § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Ein unabhängiges Preisgericht wählt unter allen Teilnehmenden der 1. Phase nach Bewertung der Arbeiten die Teilnehmenden für die 2. Phase aus. Für die 2. Phase des Wettbewerbs wird eine Teilnehmendenzahl von bis zu 20 angestrebt.
In der 1. Phase des Wettbewerbs sind skizzenhafte Entwurfsideen und konzeptionelle Lösungsansätze von den Teilnehmenden gefordert. Der Schwerpunkt liegt auf der grundsätzlichen Idee und der konzeptionellen Herleitung. Der städtische Raum ist dabei von Beginn an in enger Verzahnung mit der Ausstellungsgestaltung, der Freiraumplanung und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu entwickeln und als zusammenhängendes Gesamtkonzept zu verstehen.
Die weitere Konkretisierung und Vertiefung der Entwürfe im Hinblick auf die Realisierung erfolgt in der zweiten Wettbewerbsphase durch die ausgewählten Teams.
In der zweiten Phase sind die ausgewählten Konzepte inhaltlich, gestalterisch und funktional weiter auszuarbeiten und hinsichtlich ihrer Qualität sowie ihrer Umsetzbarkeit zu überprüfen. Für die Ausstellungsgestaltung und die Freiraumplanung werden vertiefende Darstellungen erwartet, die Aussagen zu räumlicher Organisation, Maßstäblichkeit und gestalterischer Präzisierung ermöglichen. Das Ausstellungskonzept ist um ein didaktisches Konzept zu ergänzen und durch Überlegungen zum Einsatz analoger und digitaler Medien zu präzisieren.
Der Wettbewerb wird bei der Architektenkammer Berlin unter der Registrier-Nr. AKB-2026-08 geführt. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt:innen in Zusammenarbeit mit Architekt:innen und Ausstellungsgestalter:innen (Szenograf*innen, Ausstellungsagenturen und szenografischen Planungsbüros). Die Federführung liegt bei den Landschaftsarchitekt:innen. Die Kommunikation im Wettbewerb erfolgt ausschließlich über „wettbewerbe aktuell“.
Der Checkpoint Charlie – ehemaliger westalliierter Kontrollpunkt an der Friedrichstraße/Zimmerstraße - zählt zu den international bekanntesten historischen Orten Berlins und ist zugleich mit etwa 4 Millionen Besuchenden jährlich ein hoch frequentierter urbaner Raum.
Der Erinnerungsort umfasst die ehemalige DDR-Grenzübergangsstelle Friedrichstraße/Zimmerstraße sowie den ehemaligen alliierten Kontrollpunkt Checkpoint Charlie ergänzt durch den dazugehörigen Grenzstreifen entlang der Zimmerstraße und die erhaltenden Brandwänden mit Spuren des Grenzregimes der DDR. Zusammen bilden diese Elemente einen Denkmalbereich von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung und sind Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage Berliner Mauer.
In seiner heutigen Erscheinung und Nutzung bleibt der Ort hinter seiner historischen Bedeutung zurück. Weder die räumliche Gestaltung noch die inhaltliche Vermittlung werden dem historischen Gewicht und der hohen Besucherzahl bislang gerecht.
Vor diesem Hintergrund besteht die Notwendigkeit, den Stadtraum als zusammenhängenden Bildungs- und Erinnerungsort dauerhaft zu gestalten und zu sichern. Ziel ist die Entwicklung eines gestalterisch, räumlich und inhaltlich überzeugenden Gesamtkonzepts. Im Zentrum der Aufgabenstellung steht die Ausarbeitung eines inhaltlich tragfähigen Gestaltungskonzepts für den Bildungs- und Erinnerungsort. Maßgeblich ist dabei die Entwicklung einer Ausstellungskonzeption als inhaltlicher Kern. Darauf aufbauend ist eine erinnerungskulturelle und stadträumliche Gestaltung zu entwickeln, die die historische Bedeutung und den Kontext der deutschen Teilung nachvollziehbar macht und und eine internationale Verständlichkeit gewährleistet.
Das Land Berlin lobt dafür einen offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW aus an dem interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekt*innen, Architekt*innen und Ausstellungsgestalter*innen teilnehmen können. Der Wettbewerb bietet die Chance, den Standort als hochwertigen Stadtraum mit internationaler Strahlkraft neu zu positionieren - als ein Ort für Alle, der sowohl der Vermittlung von historischem Wissen dient, als auch Raum für die Diskussion zu aktuellen Fragestellungen von Freiheit, Demokratie und dem Ost-West-Konflikt bietet.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die gestalterische und konzeptionelle Ausformulierung eines öffentlichen Stadtraums, der den historischen Ort als Bildungs- und Erinnerungsort lesbar macht und zugleich als zeitgemäßer Freiraum funktioniert. Der Wettbewerb zielt auf ein integriertes Zusammenspiel von Ausstellungsflächen und -elementen und einem Informationspavillon sowie Stadt- und Freiraumgestaltung ab. Der Bildungs- und Erinnerungsort wird von der Stiftung Berliner Mauer betreut und kuratiert, d.h. sie ist für die inhaltliche Konzeption und Content-Erstellung verantwortlich. Die Ausstellungsflächen sollen der Präsentation historischer Inhalte dienen und zugleich als dialogische Räume konzipiert werden, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Geschichte des Ortes ermöglichen.
Im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens wurde unter anderem ein städtebauliches Dialogverfahren und ein kulturfachliches Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort durchgeführt sowie ein verkehrliches Innenstadtkonzept erarbeitet. In diesen Prozessen wurden Leitlinien für die gestalterische Weiterentwicklung des Ortes definiert. Auf dieser Grundlage soll der Checkpoint Charlie in einen erlebbaren erinnerungskulturellen Stadtraum transformiert werden, der die historische Bedeutung und die räumliche Dimension der ehemaligen DDR-Grenzübergangsstelle und des alliierten Kontrollpunkts nachvollziehbar und erfahrbar macht. Der Bildungs- und Erinnerungsort soll sich über die östlich und westlich der Friedrichstraße gelegenen Platzflächen erstrecken und diese zu einem zusammenhängenden räumlichen Ensemble verbinden. Neben der Geschichtsvermittlung sollen die Flächen als öffentliche Stadträume mit hoher Aufenthaltsqualität für die Berliner Stadtgesellschaft sowie für nationale und internationale Besuchende nutzbar sein.
Der Beginn der baulichen Realisierung ist für das Jahr 2030 vorgesehen. Für Ausstellung, Ausstattung einschließlich Informationspavillon stehen rund 2.220.000 Euro (anrechenbare Kosten) zur Verfügung. Für die Freianlagen sowie die Verkehrs- und Platzflächen rund 2.430.000 Euro (anrechenbare Kosten).
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Zusätzliche Informationen:
“Die Auslobenden beabsichtigen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des...”
Zusätzliche Informationen
Die Auslobenden beabsichtigen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts folgende Leistungen vergeben:
Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2021, Leistungsphasen teilweise 1, 2 bis 5 und optional Leistungsphasen 6 bis 9, Honorarzone IV – V, Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 5 und optional Leistungsphasen 6 bis 9, Honorarzone III, Ausstellungsgestaltung gemäß § 10 HOAS 2022, Leistungsphasen 1 bis 4 und optional Leistungsphasen 5 bis 7, Honorarzone C.
Für die Maßnahme Checkpoint Charlie und Zimmerstraße besteht bereits ein Vertragsverhältnis zwischen einem Verkehrsanlagenplaner und der SenMVKU Abt. V. Im weiteren Verlauf sind notwendige Abstimmungen mit diesen zu führen. Die beauftragten Leistungen betreffen das Leistungsbild § 47 Verkehrsanlagen sowie die besonderen Leistungen der Raumverteilungsplanung.
Die zu beauftragenden Leistungen der Objektplanungen der Leistungsphase 1 sowie besondere Leistungen werden in Abstimmung mit dem Bauherrn definiert. Der Leistungsumfang, die Schnittstellen und Abgrenzungen zu den Leistungen der Objektplanungen und weiteren Fachplanungen sind noch zu konkretisieren und im Verhandlungsverfahren verbindlich festzulegen.
Die Vergabe der Ausstellungsplanung erfolgt in Anlehnung an das Leistungsbild der HOAS.
Planungsabsicht und Ziel für alle Leistungsbilder ist eine stufenweise Beauftragung der Planung für die Realisierung des Projekts im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Auftraggebers. Die Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsstufe kann nur bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht nicht.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Rahmen des Verfahrens erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Preisgeldes nicht neu vergütet, wenn der abgegebene Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform/registrierung erforderlich. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt dann über die Vergabeplattform unter Leitung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung V – Tiefbau.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb im Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Vor der Verhandlung prüft der Auftraggeber das Vorliegen der Eignung anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien.
Die Preisträger*innen müssen daher die in der Wettbewerbsbekanntmachung geforderte Eignung anhand der benannten Eignungsnachweise belegen. Eignungsleihe nach § 47 VgV ist möglich.
Der Auftraggeber verhandelt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts zunächst mit dem/der 1. Preisträger*in über die Auftragsvergabe. Sollten der Beauftragung des/der 1. Preisträger*in wichtige Gründe entgegenstehen, beispielsweise wenn trotz Verhandlungen das Honorarangebot nicht akzeptabel ist oder zentrale vertragliche Regelungen nicht akzeptiert werden, werden alle Preisträger*innen zu Verhandlungen aufgefordert.
Sollte eine Verhandlung mit mehreren Preisträger*innen erfolgen, erfolgt die Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Übergangsbereich der Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg. Dieser städtische Raum, der an die Zeit der Berliner Mauer und des Kalten Krieges erinnert, ist Teil der Berliner Friedrichstadt. Der Bezirk Mitte ist geprägt durch eine hohe Dichte bedeutender Bauwerke und Stadträume wie das Brandenburger Tor, den Reichstag, die Museumsinsel sowie den Gendarmenmarkt. Gleichzeitig weist der Bezirk eine große Vielfalt zeitgenössischer Nutzungen auf, darunter Büro-, Wohn- und Dienstleistungsstandorte, die das Bild einer dynamischen, sich stetig wandelnden Innenstadt prägen.
Im Bereich der Bezirksgrenze treten zudem deutliche strukturelle und morphologische Unterschiede hervor: Während die Stadträume in Mitte in diesem Kontext vielfach durch größere Maßstäblichkeit, übergeordnete Raumbezüge und teils offene Strukturen geprägt sind, zeigen sich in Friedrichshain-Kreuzberg stärker kleinteilige, quartiersbezogene und überwiegend blockrandorientierte Stadtstrukturen. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich somit in einem stadträumlich besonders markanten Übergangsbereich.
Südöstlich angrenzend liegt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der durch eine heterogene städtebauliche Struktur gekennzeichnet ist. Weitläufige Altbauquartiere aus dem 19. Jahrhundert stehen hier zeitgenössischen Neubauten und umgenutzten ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen gegenüber. Landschaftliche Akzente setzen die Spree sowie größere Grünanlagen wie der Volkspark Friedrichshain. Der Bezirk zeichnet sich zudem durch ein vielfältiges Kultur-, Freizeit- und Nachtleben aus und ist ein wichtiger Impulsgeber für kreative und gesellschaftliche Entwicklungen in Berlin.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösung der konkreten Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektumsetzung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt“ für die Projektbearbeitung Freianlagenplanung bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt“ für die Projektbearbeitung Freianlagenplanung bzw. „Architektin/Architekt“ für die Projektbearbeitung Architektur durch Bescheinigung der Ingenieur- beziehungsweise Architektenkammer oder für die Mitgliedstaaten der EU: Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berechtigung zur Berufsausübung entsprechend der Richtlinie 2013/55/ EU, Nachweis der Befähigung zur Ausstellungsgestaltung durch Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis im Bereich Szenografie oder Ausstellungsgestaltung, Architektur, Innenarchitektur, Produktdesign, Bühnenbild, Kommunikationsdesign, Mediendesign, Bildende Künste oder artverwandten Berufen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe des Gesamtjahresumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe des Gesamtjahresumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags darf für Leistungen der Objektplaner*innen Freiraumplanung mindestens 105.000,00 Euro netto im Mittel der letzten 3 Jahre für Leistungen entsprechend § 39 HOAI 2021 (Freianlagen) nicht unterschreiten, im Tätigkeitsfeld des Auftrags für Ausstellungsgestaltung mindestens 105.000,00 Euro im Mittel der letzten 3 Jahren für Leistungen entsprechend § 10 HOAS2 2022 und im Tätigkeitsfeld des Auftrags für Architektur mindestens 34.000,00 Euro netto im Mittel der letzten 3 Jahre für Leistungen entsprechend § 34 HOAI 2021.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Versicherers mit einer Deckungssumme je...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Versicherers mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden.
Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird oder die Erklärung des Versicherers über den Abschluss einer solchen. Bei Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen beziehungsweise eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe der Eignungserklärung unaufgefordert nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Freianlagenplanung:
Auflistung geeigneter Referenzen aus den letzten zehn Jahren (01.04.2016 bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung),...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Freianlagenplanung:
Auflistung geeigneter Referenzen aus den letzten zehn Jahren (01.04.2016 bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung), wovon (1) mindestens ein Projekt betreffend Freiraumplanung im urbanen Kontext mit einem Bauvolumen von mindestens 800.000,00 Euro netto (KG 200 bis 500 gemäß DIN 276) bis mindestens zur Leistungsphase 2,3 und 5 (Ausführungsplanung) nach § 39 HOAI (ggf. anteilig § 47 HOAI) erbracht worden sein muss, (2) mindestens ein Projekt betreffend Freiraumplanung der Honorarzone IV einer öffentlichen Freifläche im innerstädtischen Kontext mit mindestens Leistungsphasen 2,3 und 5 bis 8 nach § 39 HOAI (ggf. anteilig § 47 HOAI) erbracht worden sein muss, (3) mindestens ein Projekt, das nachweislich erkennen lässt, dass der Auftragnehmer über Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Verkehrsanlagenplanern bei der Planung und Umsetzung städtischer Straßen, Wege und Plätze verfügt. Aus der Referenz muss der Umfang und der Aufgabenbereich ersichtlich werden.
Das Einreichen einer Referenz ist ausreichend, soweit alle Kriterien nach 1) bis 3) abgedeckt sind. Die Referenzen zu 1) und 2) sind durch realisierte (Referenz 2) bzw. in Planung befindliche Projekte (Referenz 1) nachzuweisen.
Jedes Referenzprojekt muss folgende Angabe enthalten: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebietes, Art der Planungsleistungen, Bauvolumen (KG 200 bis 500) in Euro netto, erbrachte Leistungsphasen, Honorarzone, Abschlussdatum der Planung hinsichtlich der geforderten Leistungen (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, ergänzende Darstellung mit knapper Erläuterung des Planungskonzepts (Lageplan, Abbildungen, Text) in einem .pdf Dokument (DIN A 4). Die Referenzen müssen dem Bieter / der Bieterin oder Mitglied der Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe- dem eingebundenen Unterauftragnehmer eindeutig zuzuordnen sein, d.h. die Planungsleistungen wurden eigenverantwortlich im betreffenden Büro erbracht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Ausstellungsgestaltung/Szenografie:
Auflistung geeigneter Referenzen, aus den letzten zehn Jahren (01.04.2016 bis zum Tag der Veröffentlichung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Ausstellungsgestaltung/Szenografie:
Auflistung geeigneter Referenzen, aus den letzten zehn Jahren (01.04.2016 bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung), wovon (1) mindestens ein Projekt der Ausstellungsgestaltung bzw. Szenografie mit einem Budget von mindestens 300.000,00 Euro netto (KG 600) der Leistungsphasen 2 (Konzept) bis 4 (Ausführungsplanung) nach HOAS erbracht worden sein muss, (2) mindestens ein Projekt betreffend der Ausstellungsgestaltung bzw. Szenografie einer Ausstellung mit einem historisch-politischen oder kulturhistorischen Kontext der Leistungsphasen 2 (Konzept) bis Leistungsphase 7 (Abnahme und Übergabe) nach HOAS erbracht worden sein muss.
Das Einreichen einer Referenz ist ausreichend, soweit alle Kriterien nach 1) und 2) abgedeckt sind. Für die Referenz 1) muss die Planung (LP 4 HOAS) abgeschlossen sein, die Referenz zu 2) muss bis zum Tag der Bekanntmachung übergeben sein.
Jedes Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebietes, Art der Planungsleistungen, Budget in Euro netto (KG 600), erbrachte Leistungsphasen, Honorarzone, Abschlussdatum der Planung hinsichtlich der geforderten Leistungen (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, ergänzende Darstellung mit knapper Erläuterung des Planungskonzepts (Lageplan, Abbildungen, Text) in einem .pdf Dokument (DIN A 4). Die Referenzen müssen dem Bieter / der Bieterin oder Mitglied der Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe- dem eingebundenen Unterauftragnehmer eindeutig zuzuordnen sein, d.h. die Planungsleistungen wurden eigenverantwortlich im betreffenden Büro erbracht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für den Hochbau:
Auflistung geeigneter Referenzen, aus den letzten zehn Jahren (01.04.2016 bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung), wovon (1)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Hochbau:
Auflistung geeigneter Referenzen, aus den letzten zehn Jahren (01.04.2016 bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung), wovon (1) mindestens ein Projekt über das HOAI-Leistungsbild für ein öffentlich zugängliches Gebäude, mit Bauwerkskosten i.H.v. mindestens 200.000,00 Euro netto (KG 300 und 400), mindestens 50 m² BGF, Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34 HOAI und mindestens HZ III nach § 35 HOAI erbracht worden sein muss, (2) mindestens ein Projekt über das HOAI-Leistungsbild Gebäude für ein realisiertes Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber, mit Bauwerkskosten i.H.v. mindestens 200.000,00 Euro (netto) (KG 300 und 400), mindestens 50 m² BGF, Leistungsphasen 2 bis 9 nach § 34 HOAI und mindestens HZ III nach § 35 HOAI erbracht worden sein muss.
Das Einreichen einer Referenz ist ausreichend, soweit alle Kriterien nach 1) und 2) abgedeckt sind.
Jedes Referenzprojekt muss folgende Angabe enthalten: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebietes, Art der Planungsleistungen, Bauvolumen (KG 300 und 400) in Euro netto, erbrachte Leistungsphasen, Honorarzone, Abschlussdatum der Planung hinsichtlich der geforderten Leistungen (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, ergänzende Darstellung mit knapper Erläuterung des Planungskonzepts (Lageplan, Abbildungen, Text) in einem .pdf Dokument (DIN A 4). Die Referenzen müssen dem Bieter / der Bieterin oder Mitglied der Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe- dem eingebundenen Unterauftragnehmer eindeutig zuzuordnen sein, d.h. die Planungsleistungen wurden eigenverantwortlich im betreffenden Büro erbracht.
“Teilnahmeberechtigt sind nach § 4 Abs. 1 RPW 2013 Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Architektinnen und Architekten und/ oder...”
Teilnahmeberechtigt sind nach § 4 Abs. 1 RPW 2013 Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Architektinnen und Architekten und/ oder Ausstellungsarchitektinnen und -Architekten sowie Szenografinnen und Szenografen im Sinne von Ziffer 1-3:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und die am Tage der EU-Bekanntmachung gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in, Ausstellungsgestalter*in, Architekt*in, Szenograph*in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung Landschaftsarchitekt*in, Architekt*in, Ausstellungsgestalter*in, Szenograph*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Für den Bereich Ausstellungsgestaltung sind teilnahmeberechtigt Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung in den Bereichen Szenografie, Ausstellungsgestaltung, Architektur, Innenarchitektur, Produktdesign, Bühnenbild, Kommunikationsdesign, Mediendesign, bildende Künste oder artverwandten Berufen verfügen. | 2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und die Verfassenden der Wettbewerbsarbeiten die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. | 3. Bewerberinnen- und Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder zusammen die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen. Bewerbergemeinschaften sind mithin teilnahmeberechtigt, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt die fachlichen Anforderungen erfüllt. | Sachverständige, Fachplanende oder andere Beratende müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer bzw. für den Bereich der Ausstellungsgestaltung mit dem Verband für Ausstellungsgestaltung e.V. (VerA) empfohlen. Die Preisvergabe und weitere Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmenden die Teilnahmeberechtigung erfüllen. Das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss der 1. Wettbewerbsphase durch einen unabhängigen Notar unter Wahrung der Anonymität und nach Abschluss des Wettbewerbs erneut durch die Auslobenden überprüft. Soweit ein*e Preisträger*in wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger*innen sowie sonstige Teilnehmende in der Rangfolge des Wettbewerbsergebnisses nach, soweit das Preisgericht ausweislich des Protokolls nichts anderes bestimmt hat (§ 79 Abs. 5 VgV; § 8 Abs. 1 RPW 2013).
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞
Fax: +49 30 9028 5300 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞
Fax: +49 30 9028 5300 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen | Abteilung II Städtebau und Projekte
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-iid@senstadt.berlin.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.berlin.de/sen/bauen/wettbewerbe/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2026/S 065-228367 (2026-03-31)