Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket
im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die
Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten
sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit
Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-
Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als
10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu
können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft
Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den
Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform
einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im
Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über
Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige
Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit
des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum
Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck
"Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(
www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden
grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 18.05.2026 bei der e-
Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern
rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die
Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Los 1 WE 123691 , 144738, WE 140564
Los 2 WE 132566 ,132568
Los 3 WE 123703, WE 145585, WE 144739
Los 4 WE 126040, 123436 , 126046
Los 5 WE 132573 , 139069
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 13.05.2026 durchgeführt
werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 07.05.2026
vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein
gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Los 6 , WE 145584:
Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung für das Los 6 in dem angegebenen Zeitraum zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage B-7) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
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