Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von Fußschutzartikeln für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn, VOEK 077-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Es handelt sich um eine Lieferleistung bezogen auf Fußschutzartikel inklusive der Bearbeitung bei Rücksendung und Umtausch.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-01.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsschuhe
Referenznummer: VOEK 077-23
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich um eine Lieferleistung bezogen auf Fußschutzartikel inklusive der Bearbeitung bei Rücksendung und Umtausch.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sicherheitsschuhe 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schuhwerk 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530718 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530718 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-04 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-474313
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen

“Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet”
Quelle: OJS 2023/S 149-474313 (2023-08-01)