1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb
der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 13.04.2026 - 24.04.2026
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5
Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in
der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen
bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(
www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Die Teilnehmer haben Anfragen bis spätestens 28.04.2026 zu
stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail:
ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr