Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Kfz-Haftpflichtversicherungsleistungen für Dienstkraftfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Vergabenummer VOEK 001-23)
Die Auftragnehmerin gewährt Versicherungsschutz für alle im Vertrag einbezogenen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge, Arbeits-, Zugmaschinen und Anhänger. Versichert ist die Kfz-Haftplicht nebst Ansprüchen aus dem Umweltschadengesetz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Kfz-Haftpflichtversicherungsleistungen für Dienstkraftfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben...”
Titel
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Kfz-Haftpflichtversicherungsleistungen für Dienstkraftfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Vergabenummer VOEK 001-23)
VOEK 001-23
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Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftragnehmerin gewährt Versicherungsschutz für alle im Vertrag einbezogenen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge,...”
Kurze Beschreibung
Die Auftragnehmerin gewährt Versicherungsschutz für alle im Vertrag einbezogenen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge, Arbeits-, Zugmaschinen und Anhänger. Versichert ist die Kfz-Haftplicht nebst Ansprüchen aus dem Umweltschadengesetz.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeugversicherungen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die versicherten Fahrzeuge besteht eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. Euro je Schadenfall für...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die versicherten Fahrzeuge besteht eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. Euro je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden jedoch mit nicht mehr als 15 Mio. Euro je geschädigter Person. Darüber hinaus besteht für die versicherten Fahrzeuge eine Kraftfahrzeug-Umweltschadenversicherung, zur Deckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz mit einer Versicherungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro für Schäden im Versicherungsjahr pro Fahrzeug.
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Es wird davon ausgegangen, dass der zu versichernde Fahrzeugbestand der Auftragnehmerin je Kalenderjahr insg. 2.500 Fahrzeuge nicht überschreiten wird.
Diese Mengenschätzung ist unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung der Auftraggeberin zum Abruf eines bestimmten Umfangs an Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Auftragnehmerin. Über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren werden max. 2.700 Fahrzeuge versichert werden. Nach Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistung ist das Volumen dieses Vertrages ausgeschöpft.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zum 01.09.2023 zustande.
Der Leistungsbeginn ist der 01.01.2024.
Die Laufzeit des Vertrages endet am...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zum 01.09.2023 zustande.
Der Leistungsbeginn ist der 01.01.2024.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2025.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zwei-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, der Leistungsbeginn ist allerdings am 01.01.2024. Die Leistung wird daher über einen Zeitraum von maximal vier...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, der Leistungsbeginn ist allerdings am 01.01.2024. Die Leistung wird daher über einen Zeitraum von maximal vier Jahren erbracht.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-22
00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die...”
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätestens: 08.06.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabestelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 096-301189 (2023-05-16)