Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen für die technische Begleitung bei der Umsetzung von PV-Anlagen in gesamten Bundesgebiet, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, ZEFM (Vergabenummer VOEK 373-25 (Lose 1, 3, 5-7))
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung. Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor. Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen. Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt: Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM) Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM) Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM) Los 4: Baden-Württemberg (FRFM) Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM) Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM) Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM) Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-11.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen für die technische Begleitung bei der Umsetzung von PV-Anlagen in gesamten Bundesgebiet, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, ZEFM (Vergabenummer VOEK 373-25 (Lose 1, 3, 5-7))
Referenznummer: VOEK 373-25 (Lose 1, 3, 5-7)
Kurze Beschreibung:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung.
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung.
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: VOEK 373-25 Los 1
Titel: Region Berlin, Brandenburg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung.
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich
fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung.
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich
fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Gebäudeliste Los 1 - Region Berlin Brandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung
Vertragsende ohne Optionen 31.12.2030
Vertragsende mit Option von 2 mal jeweils um 1 Jahr: 31.12.2032
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1)
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die Bewertung erfolgt in den einzelnen Unterkriterien über einen Wertungsfaktor, der multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung die zu erreichende Punktzahl (insgesamt max. 500) ergibt.
Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Die Bewertung des Angebotes durch das Auswahlgremium erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes sowie des Honorarangebotes anhand der Zuschlagskriterien (vgl. auch „Einzelbewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ auf der ersten Seite).
Eine Bewertung kann dabei immer nur im Verhältnis der Angebote eines Gebietsloses untereinander erfolgen. Da es gerade den geistig-schöpferischen Leistungen immanent ist, dass deren Lösung / Ergebnis nicht vorab abschließend beschrieben werden kann, kann hier auch nicht abschließend detailliert beschrieben werden, welche fachlichen Angebote von dem Auswahlgremium als besonders erfolgreich bewertet werden. Vielmehr stellt der Wertungsleitfaden ein Instrument dar, welches die aufgestellten Wertungskriterien erläutert und darstellt, welche Aussagen das Auswahlgremium von den Bietern erwartet.
Bei den fachlichen Kriterien erfolgt die Bewertung der Unterkriterien anhand der oben im Einzelnen aufgeführten Anforderungen und Erwartungen des AG. Die Basisbewertung ist Faktor 4, d.h. es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten. Diese Wertung wird vergeben, wenn das Angebot überzeugend ist, d.h. die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des AG erfüllt werden. Dabei werden die Angebote der Bieter im Vergleich untereinander gebietslosweise bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden.
Ein „sehr hoher Projekterfolg“ (Faktor 5) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen im Vergleich zu anderen Bietern in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden.
Eine schlechtere Bewertung als Faktor 4 wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine oder schlecht nachvollziehbare Angaben enthält – wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der oben geschilderten Erwartungen des AG weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des AG erfüllt werden.
Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den AG davon überzeugt, dass seine Projektorganisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen.
Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Die Bewertung erfolgt in den einzelnen Unterkriterien über einen Wertungsfaktor, der multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung die zu erreichende Punktzahl (insgesamt max. 500) ergibt.
Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Die Bewertung des Angebotes durch das Auswahlgremium erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes sowie des Honorarangebotes anhand der Zuschlagskriterien (vgl. auch „Einzelbewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ auf der ersten Seite).
Eine Bewertung kann dabei immer nur im Verhältnis der Angebote eines Gebietsloses untereinander erfolgen. Da es gerade den geistig-schöpferischen Leistungen immanent ist, dass deren Lösung / Ergebnis nicht vorab abschließend beschrieben werden kann, kann hier auch nicht abschließend detailliert beschrieben werden, welche fachlichen Angebote von dem Auswahlgremium als besonders erfolgreich bewertet werden. Vielmehr stellt der Wertungsleitfaden ein Instrument dar, welches die aufgestellten Wertungskriterien erläutert und darstellt, welche Aussagen das Auswahlgremium von den Bietern erwartet.
Bei den fachlichen Kriterien erfolgt die Bewertung der Unterkriterien anhand der oben im Einzelnen aufgeführten Anforderungen und Erwartungen des AG. Die Basisbewertung ist Faktor 4, d.h. es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten. Diese Wertung wird vergeben, wenn das Angebot überzeugend ist, d.h. die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des AG erfüllt werden. Dabei werden die Angebote der Bieter im Vergleich untereinander gebietslosweise bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden.
Ein „sehr hoher Projekterfolg“ (Faktor 5) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen im Vergleich zu anderen Bietern in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden.
Eine schlechtere Bewertung als Faktor 4 wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine oder schlecht nachvollziehbare Angaben enthält – wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der oben geschilderten Erwartungen des AG weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des AG erfüllt werden.
Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den AG davon überzeugt, dass seine Projektorganisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen.
Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: VOEK 373-25 Los 3
Titel: Region Sachsen, Thüringen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Gebäudeliste Los 3 - Region Sachsen, Thüringen
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung
Vertragsende ohne Optionen 31.12.2030
Vertragsende mit Option von 2 mal jeweils um 1 Jahr: 31.12.2032
3️⃣
Interne Kennung: VOEK 373-25 Los 5
Titel: Region Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Gebäudeliste Los 5 - Region RLP, Saarland, Hessen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: VOEK 373-25 Los 6
Titel: Region Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Gebäudeliste Los 6 - Region Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: VOEK 373-25 Los 7
Titel: Region Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Gebäudeliste Los 7 - Region S-H, Hamburg, M-V
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
siehe Beschreibung der Lose + Gebäudeliste je Los
Los 1 Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2 Hinweis: Wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben (NRW (DOFB, DOFM))
Los 3 Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4 Hinweis: Wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben (Baden-Württemberg (FRFM))
Los 5 Rheinland Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6 Bremen, Niedersachsen, Sachsenanhalt (MDFM)
Los 7 Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
siehe Beschreibung der Lose + Gebäudeliste je Los
Los 1 Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2 Hinweis: Wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben (NRW (DOFB, DOFM))
Los 3 Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4 Hinweis: Wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben (Baden-Württemberg (FRFM))
Los 5 Rheinland Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6 Bremen, Niedersachsen, Sachsenanhalt (MDFM)
Los 7 Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-16 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden bis auf die leistungsbezogenen Unterlagen (Preis, Konzept) alle Unterlagen nachgefordert.
siehe § 16a EU VOB/A
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage von mind. 6 Referenzen für PV-Anlagen ab 100 kWp: Nachweis erbrachter Planungsleistungen mindestens der LP 1-5 nach § 55 HOAI und / oder Objektüberwachung (LP 8 nach § 55 HOAI) von technischen Anlagen der Kostengruppe 442 nach DIN 276 (Dach-PV-Anlagen mit mind. 100 kWp) mit einem Leistungsende in den letzten 5 Jahren. Davon mind. 3 Referenzen mit Anteil Planung und mind. 3 Referenzen mit Anteil Objektüberwachung.
-------------------------------------
Vorlage von mind. 6 Referenzen für Bauen im Bestand: Nachweis erbrachter Planungsleistungen mindestens der LP 1-5 nach § 55 HOAI und / oder Objektüberwachung (LP 8 nach § 55 HOAI) von technischen Anlagen der Anlagengruppe 4 nach § 53 HOAI für Bauen im Bestand bzw. Sanierungen oder Modernisierungen mit Baukosten dieser Anlagengruppe in Höhe von mind. 100.000 € netto mit einem Leistungsende in den letzten 5 Jahren. Davon mind. 3 Referenzen mit Anteil Planung und mind. 3 Referenzen mit Anteil Objektüberwachung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von mind. 6 Referenzen für PV-Anlagen ab 100 kWp: Nachweis erbrachter Planungsleistungen mindestens der LP 1-5 nach § 55 HOAI und / oder Objektüberwachung (LP 8 nach § 55 HOAI) von technischen Anlagen der Kostengruppe 442 nach DIN 276 (Dach-PV-Anlagen mit mind. 100 kWp) mit einem Leistungsende in den letzten 5 Jahren. Davon mind. 3 Referenzen mit Anteil Planung und mind. 3 Referenzen mit Anteil Objektüberwachung.
-------------------------------------
Vorlage von mind. 6 Referenzen für Bauen im Bestand: Nachweis erbrachter Planungsleistungen mindestens der LP 1-5 nach § 55 HOAI und / oder Objektüberwachung (LP 8 nach § 55 HOAI) von technischen Anlagen der Anlagengruppe 4 nach § 53 HOAI für Bauen im Bestand bzw. Sanierungen oder Modernisierungen mit Baukosten dieser Anlagengruppe in Höhe von mind. 100.000 € netto mit einem Leistungsende in den letzten 5 Jahren. Davon mind. 3 Referenzen mit Anteil Planung und mind. 3 Referenzen mit Anteil Objektüberwachung.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zum Umsatz:
Mind. 1 Millionen € netto im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Planung (LP 1-5, 8 nach § 55 HOAI) oder Beratung der Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 HOAI
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zum Personal:
Im Mittel mind. 10 festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen (Planung oder Beratung der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 HOAI) betraute Ingenieure innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Personal:
Im Mittel mind. 10 festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen (Planung oder Beratung der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 HOAI) betraute Ingenieure innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Mind. 2,0 Mio. € für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. € für sonstige Schäden
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Insolvenz: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Insolvenz: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Los 2 und Los 4 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Nummerierung der Lose in den Vergabeunterlagen und in der Bekanntmachung aus technischen Gründen abweicht:
Los 1 Vergabeunterlagen = Los 1 Bekanntmachung
Los 3 Vergabeunterlagen = Los 2 Bekanntmachung
Los 5 Vergabeunterlagen = Los 3 Bekanntmachung.
Los 6 Vergabeunterlagen = Los 4 Bekanntmachung
Los 7 Vergabeunterlagen = Los 5 Bekanntmachung
Grund für diese Unstimmigkeit ist, dass in der Bekanntmachungsmaske die Lose 2 und 4 nicht übersprungen werden können, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschrieben werden. Das System legt die Lose automatisch in fortlaufender Reihenfolge an, sodass nur eine abweichende Nummerierung möglich ist. Maßgeblich ist daher die Nummerierung in den Vergabeunterlagen.
Los 2 und Los 4 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Nummerierung der Lose in den Vergabeunterlagen und in der Bekanntmachung aus technischen Gründen abweicht:
Los 1 Vergabeunterlagen = Los 1 Bekanntmachung
Los 3 Vergabeunterlagen = Los 2 Bekanntmachung
Los 5 Vergabeunterlagen = Los 3 Bekanntmachung.
Los 6 Vergabeunterlagen = Los 4 Bekanntmachung
Los 7 Vergabeunterlagen = Los 5 Bekanntmachung
Grund für diese Unstimmigkeit ist, dass in der Bekanntmachungsmaske die Lose 2 und 4 nicht übersprungen werden können, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschrieben werden. Das System legt die Lose automatisch in fortlaufender Reihenfolge an, sodass nur eine abweichende Nummerierung möglich ist. Maßgeblich ist daher die Nummerierung in den Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 050-171386 (2026-03-11)