Beschreibung der Beschaffung
Flächendeckende Biotopkartierung der Freigeländefläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (1.269,9 ha)
LRT-Kartierung im Freigelände gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca. 385,6 ha)
Erfassung Artengruppe Reptilien gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca. 1.404,8 ha)
Erfassung Artengruppe Vögel gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca. 7.478,7 ha)
Flächendeckende Biotopkartierung der Waldfunktionsfläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (6.217,7 ha)
LRT-Kartierung auf der Waldfunktionsfläche gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca.385,6 ha)
Erfassung Artengruppe Fledermäuse gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca. 7.478,7 ha)
Erfassung Artengruppe Xylobionte Käfer gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca. 6,4 ha)
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Für die gesamte Fläche liegen BKBu inkl. Grundlagenteil Natura2000 und MPE-Planung aus einer Vorerfassung vor. Die Grenzen des Kartiergebietes und Flächen mit Betretungsverbot werden dem AN in Form einer File-Geodatabase zur Verfügung gestellt. Eine Grünkarte legt die Bereiche und Flächen einer militärisch genutzten Liegenschaft fest, die hinsichtlich der geländebetreuerischen Bewirtschaftung sowie der fachlichen Zuständigkeit dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Burg bzw. dem Bundesforstbetrieb (BFB) Westbrandenburg zuzuordnen sind.
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Biotoptypenkartierung gemäß BKBu:
Der Kartierauftrag umfasst eine flächendeckende Aufnahme aller Biotope, inklusive der technischen, die sich innerhalb der Kartiergebietsabgrenzung befinden. Die flächendeckende Biotopkartierung im Gelände erfolgt nach der „Anleitung zur Durchführung der Biotopkartierung Bund (BKBu 2016)“ (Anlage C-03b.1.1) und nach der Kartieranleitung des jeweiligen Bundeslandes (Anlage C-03b.1.2). Die Definitionen der „Biotoptypen Bund“ richten sich nach FINCK ET AL. (2017). Der Landesbiotoptyp wird entsprechend der Kartieranleitung des jeweiligen Bundeslandes zusätzlich erfasst (Anlage C-03b.1.2). Die Mindestgröße der aufzunehmenden Flächen beträgt i.d.R. 0,1 - 0,3 ha. In bebauten Bereichen der Liegenschaft und anderen begründeten Ausnahmefällen gilt diese Mindestgröße nicht. Die Bildung von Biotopkomplexen und Multipartpolygonen ist ausgeschlossen. Sofern die Kartieranleitung des jeweiligen Bundeslandes eine geringere Mindestgröße (i.d.R. bei §-BT bzw. Vorkommen von LRT) vorsieht, ist diese zu verwenden.
Im Rahmen der Biotopkartierung ist die flächenscharfe Erfassung und Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG sowie nach den einschlägigen Landesvorgaben (Landesnaturschutzgesetze, Verordnungen, Vorschriften etc.) durchzuführen. Gefährdungen und Beeinträchtigungen sowie besondere Strukturen sind, soweit vorhanden, je Biotoppolygon im Gelände zu erfassen. Weiterhin sind polygonbezogene, rein naturschutzfachliche Empfehlungen zu Pflegemaßnahmen anzugeben.
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Kartierung von Lebensraumtypen (LRT) gemäß BKBu:
Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nur innerhalb der von FFH-Gebieten betroffenen Flächen genannter militärischer Liegenschaften. Die Erfassung und Bewertung von LRT erfolgt nach den aktuellen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes (Anlage C-03b.1.2). Die Dokumentation der Kartierung sowie die Bewertung erfolgt auf vom Bund erarbeiteten Aufnahmebögen, welche der AN zur Verfügung gestellt werden (Anlage C-03b.1.3). Außerhalb von FFH-Gebieten ist das Vorkommen von Lebensraumtypen durch Vergabe des entsprechenden Codes festzuhalten. Bei einer Begehung (unter Beachtung der lebensraumspezifischen, optimalen Kartierungszeit) soll der jeweilige LRT lt. Kartieranleitung sicher erfasst und abgegrenzt werden. Die einzelnen LRT sind getrennt zu erfassen. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und die Bewertung ist durch möglichst vollständige Erfassung der charakteristischen Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die lebensraumtypkennzeichnenden Arten besonders zu berücksichtigen sind.
Für die aufgenommenen LRT sind von der AN Maßnahmenvorschläge, getrennt nach Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, zu erarbeiten. Gebietsbezogene Beeinträchtigungen/Störungen, Gefährdungen und naturschutzfachliche Zielkonflikte sind zu erfassen und Hinweise zur Lösung zu erarbeiten.
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Kartierungen von Tier- und Pflanzenarten gemäß BKBu:
Die Daten zum Wolf wurden gemäß des “Handbuchs Wolfsmonitoring“ (BfN Skript 251/2009, Kapitel 5.3) erhoben. Die Informationen zur Art sind sowohl in der Geodatabase geografisch als auch in der BKBu-Datenbank (Formular FFH-Tierarten) zu integrieren.
Für einige planungsrelevante Artengruppen liegen keine aktuellen systematisch erhobenen Daten vor. Die Informationslücke soll im Rahmen des Auftrags geschlossen werden, um eine nachhaltige Nutzung des Übungsplatzes zu gewährleisten.
Folgende Leistungen werden von der AN erbracht:
a) Recherche zum Ausgangs-Kenntnisstand, Auswertung bereitgestellter Unterlagen zu bekannten Artvorkommen, textliche/tabellarische Dokumentation der erhobenen Daten
b) aktuelle Erhebungen der Arten/Artengruppe nach Vorgabe
c) vorgabenkonforme Abgrenzung und Beschreibung der Habitatflächen, wobei zwischen nachweislich besiedelten und ggf. potenziell besiedelbaren Flächen (Analogieschluss auf Grund der Habitatverhältnisse) unterschieden werden soll. Dabei sind alle sonstigen habitatgeeigneten Teile des Planungsgebietes herauszustellen sowie vor allem auch die Umfeldbeziehungen unter Kohärenzaspekten zu analysieren.
d) Würdigung des Plangebietes im übergreifenden (überregionalen/landesweiten/nationalen) Kontext
e) artspezifische Hinweise zum Gebietsmanagement und deren Berücksichtigung bei der MPE-Planung
f) Dokumentation der Ergebnisse im Formular Biotoptyp in der BKBu-Datenbank (poly-gonbezogener Präsenznachweis) und jeweils dem Formular FFH-Tierarten bzw. VSR-Vogelarten (qualitative Beschreibung ohne Bewertung)
g) Digitalisierung der Erfassungspunkte und modellierten Habitate
Zufällige Beobachtungen naturschutzfachlich bedeutsamer Arten, i. d. R. Rote-Liste-Arten sowie Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie oder des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, sind im Rahmen der Kartierungen punktgenau zu erfassen und zu dokumentieren.
Für den Wolf (Canis lupus) als Art des Anhangs II und zugleich prioritäre Art sind von der AN Maßnahmenvorschläge, getrennt nach Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, zu erarbeiten. Die Maßnahmenvorschläge sind in die bestehenden Flächenplanungen zu integrieren.
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Managementplanung gem. MPE
Der Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) stellt die Durchführungsplanung für Pflege und Unterhaltung der Liegenschaften der Bundeswehr dar. Ziel ist, die „militärische Nutzung zu gewährleisten und die in weiten Teilen besondere Bedeutung der Flächen für den Naturschutz dauerhaft zu sichern“. Vor Beginn der Erarbeitung des MPE-Plans wird eine Auftaktbesprechung vor Ort durchgeführt. Der Abschluss der Leistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ist der AG jeweils schriftlich anzuzeigen oder mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf im Rahmen einer Arbeitsbesprechung zu präsentieren. Mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Präsentationstermin sind die (Zwischen-)Ergebnisse (Texte, Tabellen und Karten in digitaler Form sowie Geodaten) bereitzustellen.
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Für das gesamte Kartiergebiet benannter militärischer Liegenschaften ist ein Ergebnisbericht zur Biotopkartierung gemäß der Mustergliederung BKBu (Anlage C-03b.1.1) zu erarbeiten. Der AN hat für die Bereiche der jeweiligen militärischen Liegenschaften mit FFH--Status einen Naturschutzfachlichen Grundlagenteil gemäß der Mustergliederung des Benutzungs- und Bodenbedeckungsplanes, Teil C (Modul N2000) für FFH-Managementpläne auf Liegenschaften der Bundeswehr (Anlage C-03b.3.2) zu erarbeiten. Für das Gesamtprojekt ist ein Maßnahmenkonzept (nach Wirtschaftseinheiten der Bundeswehr getrennt) gemäß der Gliederung und der Inhalte des „Musterplans für NATURA 2000-betroffene Liegenschaften“ (Anlage C-03b.3.1.1) zu erstellen. Die Ergebnisse der Biotopkartierung (BKBu), der Lebensraumtypenkartierung und der Kartierung der Arten sind vollständig in die von der AG zur Verfügung gestellte BKBu-Datenbank einzugeben (Handbuch: Anlage C-03b.3.3.1). Eine Qualitätssicherung (QS) der eingegebenen Daten ist vorab von der AN durchzuführen.
Zusätzlich sind die Ergebnisse gemäß dieser Leistungsbeschreibung digital und kartographisch im ArcGIS 10.6.1 for Desktop aufzubereiten. Der AG sind auf Anfrage jederzeit sämtliche der AN vorliegenden projektbezogenen Daten, Informationen und Arbeitsstände bereit zu stellen. Hierbei muss zwingend das durch die AG vorgegebene Datenformat und die genannte Software genutzt werden, bei den Kartierdaten ist dies die BKBu-Datenbank (Microsoft-Access (.mbd)).
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Zu erstellende Karten - Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Lehnin inkl. Fläming-Kaserne und Brück II
1. BKBu
a) Biotoptypenkarte
b) Karte des Besonderen Biotopschutzes
c) Karte der landschaftsökologischen Raumbewertung
d) Lebensraumtypenkarte (mit Bewertung)
TrÜbPl Lehnin inklusive Fläming-Kaserne und Brück II mit FFH-Status DE 3742 - 302
e) Artenkarte für benannte Arten nach Anhang-II der FFH-Richtlinie sowie alle weiteren erfassten Artengruppen
f) Karte der Pflegeempfehlungen
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2. MPE
g) Karte der Pflegemaßnahmen
h) Karte der Erhaltungsmaßnahmen (LRT / Natura 2000 Arten)
TrÜbPl Lehnin inklusive Fläming-Kaserne und Brück II mit FFH-Status DE 3742 - 302
i) Karte der Entwicklungsmaßnahmen (LRT / Natura 2000 Arten)
TrÜbPl Lehnin inklusive Fläming-Kaserne und Brück II mit FFH-Status DE 3742 - 302
j) Karte Pflegeräume und Pflegeeinheiten
TrÜbPl Lehnin inklusive Fläming-Kaserne und Brück II mit FFH-Status DE 3742 - 302
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Alle weiteren Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.