Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Ökologischer Fachplanung (BKBu und MPE) auf militärischen Flächen im BFB Westbrandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Vergabenummer VOEK 255a-22)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der ökologischen Fachplanung nach dem Verfahren der „Biotopkartierung auf Bundeswehrliegenschaften (im Folgenden BKBu genannt)“ und nach den Vorgaben zur „Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplanung für Liegenschaften der Bundeswehr (im Folgenden MPE genannt)“ auf Liegenschaften des Bundes. Dazu gehören: a) Flächendeckende Biotopkartierung der Freigeländefläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen. b) LRT-Kartierung im Freigelände c) Erfassung Artengruppe Reptilien d) Erfassung Artengruppe Vögel e) Flächendeckende Biotopkartierung der Waldfunktionsfläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen f) LRT-Kartierung auf der Waldfunktionsfläche g) Erfassung Artengruppe Fledermäuse h) Erfassung Artengruppe Xylobionte Käfer. -- a. Gesamtfläche Kartiergebiet: 7.487,6 ha, davon: Freigelände: 1.269,9 ha und Waldfunktionsfläche: 6.217,7 ha b. Anteil an Gesamtfläche mit FFH-Betroffenheit: 1.210,0 ha, davon Freigelände: 824,4 ha und Waldfunktionsfläche: 385,6 ha -- Auf den Wirtschaftseinheiten (WE) ist eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen, Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL für aufgeführte Arten nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2033/0-6008 unter Verwendung der Anlage 5.4 „Anleitung zur Durchführung der Biotopkartierung Bund“ (BKBu) (Stand: 30.01.2017, 3. Änderung, - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erbringen. Zusätzlich sind auf den Flächen der o. g. Natura-2000-Gebiete die Kartierungen nach den Vorgaben des Landes Brandenburg zu erbringen. Es ist für die Freigeländeflächen (Flächen im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ) gemäß Grünkarte eine flächendeckende Maßnahmenplanung nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2034/0-6006 (MPE) (Stand: 03.01.2017, 2. Änderung) - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung in der Forstwirtschaft
Referenznummer: VOEK 255a-22
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der ökologischen Fachplanung nach dem Verfahren der „Biotopkartierung auf Bundeswehrliegenschaften (im Folgenden BKBu genannt)“ und nach den Vorgaben zur „Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplanung für Liegenschaften der Bundeswehr (im Folgenden MPE genannt)“ auf Liegenschaften des Bundes. Dazu gehören:
a) Flächendeckende Biotopkartierung der Freigeländefläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen.
b) LRT-Kartierung im Freigelände
c) Erfassung Artengruppe Reptilien
d) Erfassung Artengruppe Vögel
e) Flächendeckende Biotopkartierung der Waldfunktionsfläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen
f) LRT-Kartierung auf der Waldfunktionsfläche
g) Erfassung Artengruppe Fledermäuse
h) Erfassung Artengruppe Xylobionte Käfer.
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a. Gesamtfläche Kartiergebiet: 7.487,6 ha, davon: Freigelände: 1.269,9 ha und Waldfunktionsfläche: 6.217,7 ha
b. Anteil an Gesamtfläche mit FFH-Betroffenheit: 1.210,0 ha, davon Freigelände: 824,4 ha und Waldfunktionsfläche: 385,6 ha
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Auf den Wirtschaftseinheiten (WE) ist eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen, Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL für aufgeführte Arten nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2033/0-6008 unter Verwendung der Anlage 5.4 „Anleitung zur Durchführung der Biotopkartierung Bund“ (BKBu) (Stand: 30.01.2017, 3. Änderung, - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erbringen. Zusätzlich sind auf den Flächen der o. g. Natura-2000-Gebiete die Kartierungen nach den Vorgaben des Landes Brandenburg zu erbringen.
Es ist für die Freigeländeflächen (Flächen im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ) gemäß Grünkarte eine flächendeckende Maßnahmenplanung nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2034/0-6006 (MPE) (Stand: 03.01.2017, 2. Änderung) - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erarbeiten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der ökologischen Fachplanung nach dem Verfahren der „Biotopkartierung auf Bundeswehrliegenschaften (im Folgenden BKBu genannt)“ und nach den Vorgaben zur „Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplanung für Liegenschaften der Bundeswehr (im Folgenden MPE genannt)“ auf Liegenschaften des Bundes. Dazu gehören:
a) Flächendeckende Biotopkartierung der Freigeländefläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen.
b) LRT-Kartierung im Freigelände
c) Erfassung Artengruppe Reptilien
d) Erfassung Artengruppe Vögel
e) Flächendeckende Biotopkartierung der Waldfunktionsfläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen
f) LRT-Kartierung auf der Waldfunktionsfläche
g) Erfassung Artengruppe Fledermäuse
h) Erfassung Artengruppe Xylobionte Käfer.
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a. Gesamtfläche Kartiergebiet: 7.487,6 ha, davon: Freigelände: 1.269,9 ha und Waldfunktionsfläche: 6.217,7 ha
b. Anteil an Gesamtfläche mit FFH-Betroffenheit: 1.210,0 ha, davon Freigelände: 824,4 ha und Waldfunktionsfläche: 385,6 ha
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Auf den Wirtschaftseinheiten (WE) ist eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen, Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL für aufgeführte Arten nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2033/0-6008 unter Verwendung der Anlage 5.4 „Anleitung zur Durchführung der Biotopkartierung Bund“ (BKBu) (Stand: 30.01.2017, 3. Änderung, - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erbringen. Zusätzlich sind auf den Flächen der o. g. Natura-2000-Gebiete die Kartierungen nach den Vorgaben des Landes Brandenburg zu erbringen.
Es ist für die Freigeländeflächen (Flächen im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ) gemäß Grünkarte eine flächendeckende Maßnahmenplanung nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2034/0-6006 (MPE) (Stand: 03.01.2017, 2. Änderung) - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung in der Forstwirtschaft📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam-Mittelmark
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-254664
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Gewertet wird die Gesamtwertungssumme netto in € und die Qualität der Referenzen.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Zuschlagskriterien sind die niedrigste Gesamtwertungssumme in € netto und die Qualität der eingereichten Referenzen entscheidend. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Preis:
Als Wertungssumme wird die Angebotssumme aus dem Leistungsverzeichnis/ Preisblatt einschließlich der Eventualpositionen gewertet. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält die maximal mögliche Punktzahl (70 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Formelbeispiel:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis)
Qualität der Referenzen:
1. Die Referenzen werden nach den Kriterien „Landeskartierverfahren“, „BKBu-Verfahren“ und „Flächenstufe (im Vergleich zur Fläche des Vergabeprojektes)“ bewertet. Es liegt eine Bewertungs-Matrix bei, mit der die Bieter Referenzen ihres Personals angeben können.
- Landeskartierverfahren: Referenz, die aus gleichem Bundesland wie das Vergabe-Projekt stammt.
- BKBu-Verfahren: Biotopkartierung Bundeswehr auf militärischen Flächen
- Flächenstufe: %-Wert im Vergleich zur Fläche des Vergabe-Projektes
2. Die Punktzahl für die Qualität der Referenzen (max. 30 Pkt.) ergibt sich aus max. 12 Pkt. (Gewichtung 40%) für die Projektleitung und max. 18 Pkt. (Gewichtung 60%) für die Bearbeiter/innen (Mittelwert aller geforderten Bearbeiter/innen).
3. Die vorgelegten Referenzen (nur abgeschlossene, vollständig abgenommene Projekte aus den letzten 6 Jahren) werden zunächst pro Person/ Team in vorgegebene drei Referenz-Gruppen sortiert:
A) Referenzprojekte mit BKBu militärischen Flächen) und Landeskartierverfahren
B) Referenzprojekte mit BKBu militärischen Flächen) oder Landeskartierverfahren
C) Referenzprojekte in anderen Bundesländern
4. Die Flächen der einzelnen Referenzen in den Gruppen werden pro Person/ Team summiert und die Gesamtfläche ins Verhältnis zur Projektfläche gesetzt. Nach dem Flächen- Prozentwert werden nun die Referenzen gruppenweise bewertet (steigende Punktzahl für zunehmende Fläche).
5. Der höchste Punktwert jeder Person fließt dann gewichtet (siehe 2.) in die Gesamt-Wertung ein. Die höchste Punktzahl wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung ermittelt (Anl_ B-02a).
Wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung eine Punktzahl unter 10 erreicht, wird das Angebot von der Wertung und dem Verfahren ausgeschlossen.
Gewertet wird die Gesamtwertungssumme netto in € und die Qualität der Referenzen.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Zuschlagskriterien sind die niedrigste Gesamtwertungssumme in € netto und die Qualität der eingereichten Referenzen entscheidend. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Preis:
Als Wertungssumme wird die Angebotssumme aus dem Leistungsverzeichnis/ Preisblatt einschließlich der Eventualpositionen gewertet. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält die maximal mögliche Punktzahl (70 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Formelbeispiel:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis)
Qualität der Referenzen:
1. Die Referenzen werden nach den Kriterien „Landeskartierverfahren“, „BKBu-Verfahren“ und „Flächenstufe (im Vergleich zur Fläche des Vergabeprojektes)“ bewertet. Es liegt eine Bewertungs-Matrix bei, mit der die Bieter Referenzen ihres Personals angeben können.
- Landeskartierverfahren: Referenz, die aus gleichem Bundesland wie das Vergabe-Projekt stammt.
- BKBu-Verfahren: Biotopkartierung Bundeswehr auf militärischen Flächen
- Flächenstufe: %-Wert im Vergleich zur Fläche des Vergabe-Projektes
2. Die Punktzahl für die Qualität der Referenzen (max. 30 Pkt.) ergibt sich aus max. 12 Pkt. (Gewichtung 40%) für die Projektleitung und max. 18 Pkt. (Gewichtung 60%) für die Bearbeiter/innen (Mittelwert aller geforderten Bearbeiter/innen).
3. Die vorgelegten Referenzen (nur abgeschlossene, vollständig abgenommene Projekte aus den letzten 6 Jahren) werden zunächst pro Person/ Team in vorgegebene drei Referenz-Gruppen sortiert:
A) Referenzprojekte mit BKBu militärischen Flächen) und Landeskartierverfahren
B) Referenzprojekte mit BKBu militärischen Flächen) oder Landeskartierverfahren
C) Referenzprojekte in anderen Bundesländern
4. Die Flächen der einzelnen Referenzen in den Gruppen werden pro Person/ Team summiert und die Gesamtfläche ins Verhältnis zur Projektfläche gesetzt. Nach dem Flächen- Prozentwert werden nun die Referenzen gruppenweise bewertet (steigende Punktzahl für zunehmende Fläche).
5. Der höchste Punktwert jeder Person fließt dann gewichtet (siehe 2.) in die Gesamt-Wertung ein. Die höchste Punktzahl wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung ermittelt (Anl_ B-02a).
Wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung eine Punktzahl unter 10 erreicht, wird das Angebot von der Wertung und dem Verfahren ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der ökologischen Fachplanung nach dem Verfahren der „Biotopkartierung auf Bundeswehrliegenschaften (im Folgenden BKBu genannt)“ und nach den Vorgaben zur „Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplanung für Liegenschaften der Bundeswehr (im Folgenden MPE genannt)“ auf Liegenschaften des Bundes. Dazu gehören:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der ökologischen Fachplanung nach dem Verfahren der „Biotopkartierung auf Bundeswehrliegenschaften (im Folgenden BKBu genannt)“ und nach den Vorgaben zur „Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplanung für Liegenschaften der Bundeswehr (im Folgenden MPE genannt)“ auf Liegenschaften des Bundes. Dazu gehören:
a) Flächendeckende Biotopkartierung der Freigeländefläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen.
b) LRT-Kartierung im Freigelände
c) Erfassung Artengruppe Reptilien
d) Erfassung Artengruppe Vögel
e) Flächendeckende Biotopkartierung der Waldfunktionsfläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen
f) LRT-Kartierung auf der Waldfunktionsfläche
g) Erfassung Artengruppe Fledermäuse
h) Erfassung Artengruppe Xylobionte Käfer.
a. Gesamtfläche Kartiergebiet: 7.487,6 ha, davon: Freigelände: 1.269,9 ha und Waldfunktionsfläche: 6.217,7 ha
b. Anteil an Gesamtfläche mit FFH-Betroffenheit: 1.210,0 ha, davon Freigelände: 824,4 ha und Waldfunktionsfläche: 385,6 ha
Auf den Wirtschaftseinheiten (WE) ist eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen, Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL für aufgeführte Arten nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2033/0-6008 unter Verwendung der Anlage 5.4 „Anleitung zur Durchführung der Biotopkartierung Bund“ (BKBu) (Stand: 30.01.2017, 3. Änderung, - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erbringen. Zusätzlich sind auf den Flächen der o. g. Natura-2000-Gebiete die Kartierungen nach den Vorgaben des Landes Brandenburg zu erbringen.
Auf den Wirtschaftseinheiten (WE) ist eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen, Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL für aufgeführte Arten nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2033/0-6008 unter Verwendung der Anlage 5.4 „Anleitung zur Durchführung der Biotopkartierung Bund“ (BKBu) (Stand: 30.01.2017, 3. Änderung, - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erbringen. Zusätzlich sind auf den Flächen der o. g. Natura-2000-Gebiete die Kartierungen nach den Vorgaben des Landes Brandenburg zu erbringen.
Es ist für die Freigeländeflächen (Flächen im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ) gemäß Grünkarte eine flächendeckende Maßnahmenplanung nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2034/0-6006 (MPE) (Stand: 03.01.2017, 2. Änderung) - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erarbeiten.
Es ist für die Freigeländeflächen (Flächen im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ) gemäß Grünkarte eine flächendeckende Maßnahmenplanung nach den Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2034/0-6006 (MPE) (Stand: 03.01.2017, 2. Änderung) - abzüglich der Flächen mit dem Munitionsbelastungsgrad C - zu erarbeiten.
Flächendeckende Biotopkartierung der Freigeländefläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (1.269,9 ha)
LRT-Kartierung im Freigelände gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca. 385,6 ha)
Erfassung Artengruppe Reptilien gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca. 1.404,8 ha)
Erfassung Artengruppe Vögel gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca. 7.478,7 ha)
Flächendeckende Biotopkartierung der Waldfunktionsfläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (6.217,7 ha)
LRT-Kartierung auf der Waldfunktionsfläche gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca.385,6 ha)
Erfassung Artengruppe Fledermäuse gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (ca. 7.478,7 ha)
Für die gesamte Fläche liegen BKBu inkl. Grundlagenteil Natura2000 und MPE-Planung aus einer Vorerfassung vor. Die Grenzen des Kartiergebietes und Flächen mit Betretungsverbot werden dem AN in Form einer File-Geodatabase zur Verfügung gestellt. Eine Grünkarte legt die Bereiche und Flächen einer militärisch genutzten Liegenschaft fest, die hinsichtlich der geländebetreuerischen Bewirtschaftung sowie der fachlichen Zuständigkeit dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Burg bzw. dem Bundesforstbetrieb (BFB) Westbrandenburg zuzuordnen sind.
Für die gesamte Fläche liegen BKBu inkl. Grundlagenteil Natura2000 und MPE-Planung aus einer Vorerfassung vor. Die Grenzen des Kartiergebietes und Flächen mit Betretungsverbot werden dem AN in Form einer File-Geodatabase zur Verfügung gestellt. Eine Grünkarte legt die Bereiche und Flächen einer militärisch genutzten Liegenschaft fest, die hinsichtlich der geländebetreuerischen Bewirtschaftung sowie der fachlichen Zuständigkeit dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Burg bzw. dem Bundesforstbetrieb (BFB) Westbrandenburg zuzuordnen sind.
Biotoptypenkartierung gemäß BKBu:
Der Kartierauftrag umfasst eine flächendeckende Aufnahme aller Biotope, inklusive der technischen, die sich innerhalb der Kartiergebietsabgrenzung befinden. Die flächendeckende Biotopkartierung im Gelände erfolgt nach der „Anleitung zur Durchführung der Biotopkartierung Bund (BKBu 2016)“ (Anlage C-03b.1.1) und nach der Kartieranleitung des jeweiligen Bundeslandes (Anlage C-03b.1.2). Die Definitionen der „Biotoptypen Bund“ richten sich nach FINCK ET AL. (2017). Der Landesbiotoptyp wird entsprechend der Kartieranleitung des jeweiligen Bundeslandes zusätzlich erfasst (Anlage C-03b.1.2). Die Mindestgröße der aufzunehmenden Flächen beträgt i.d.R. 0,1 - 0,3 ha. In bebauten Bereichen der Liegenschaft und anderen begründeten Ausnahmefällen gilt diese Mindestgröße nicht. Die Bildung von Biotopkomplexen und Multipartpolygonen ist ausgeschlossen. Sofern die Kartieranleitung des jeweiligen Bundeslandes eine geringere Mindestgröße (i.d.R. bei §-BT bzw. Vorkommen von LRT) vorsieht, ist diese zu verwenden.
Der Kartierauftrag umfasst eine flächendeckende Aufnahme aller Biotope, inklusive der technischen, die sich innerhalb der Kartiergebietsabgrenzung befinden. Die flächendeckende Biotopkartierung im Gelände erfolgt nach der „Anleitung zur Durchführung der Biotopkartierung Bund (BKBu 2016)“ (Anlage C-03b.1.1) und nach der Kartieranleitung des jeweiligen Bundeslandes (Anlage C-03b.1.2). Die Definitionen der „Biotoptypen Bund“ richten sich nach FINCK ET AL. (2017). Der Landesbiotoptyp wird entsprechend der Kartieranleitung des jeweiligen Bundeslandes zusätzlich erfasst (Anlage C-03b.1.2). Die Mindestgröße der aufzunehmenden Flächen beträgt i.d.R. 0,1 - 0,3 ha. In bebauten Bereichen der Liegenschaft und anderen begründeten Ausnahmefällen gilt diese Mindestgröße nicht. Die Bildung von Biotopkomplexen und Multipartpolygonen ist ausgeschlossen. Sofern die Kartieranleitung des jeweiligen Bundeslandes eine geringere Mindestgröße (i.d.R. bei §-BT bzw. Vorkommen von LRT) vorsieht, ist diese zu verwenden.
Im Rahmen der Biotopkartierung ist die flächenscharfe Erfassung und Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG sowie nach den einschlägigen Landesvorgaben (Landesnaturschutzgesetze, Verordnungen, Vorschriften etc.) durchzuführen. Gefährdungen und Beeinträchtigungen sowie besondere Strukturen sind, soweit vorhanden, je Biotoppolygon im Gelände zu erfassen. Weiterhin sind polygonbezogene, rein naturschutzfachliche Empfehlungen zu Pflegemaßnahmen anzugeben.
Im Rahmen der Biotopkartierung ist die flächenscharfe Erfassung und Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG sowie nach den einschlägigen Landesvorgaben (Landesnaturschutzgesetze, Verordnungen, Vorschriften etc.) durchzuführen. Gefährdungen und Beeinträchtigungen sowie besondere Strukturen sind, soweit vorhanden, je Biotoppolygon im Gelände zu erfassen. Weiterhin sind polygonbezogene, rein naturschutzfachliche Empfehlungen zu Pflegemaßnahmen anzugeben.
Kartierung von Lebensraumtypen (LRT) gemäß BKBu:
Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nur innerhalb der von FFH-Gebieten betroffenen Flächen genannter militärischer Liegenschaften. Die Erfassung und Bewertung von LRT erfolgt nach den aktuellen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes (Anlage C-03b.1.2). Die Dokumentation der Kartierung sowie die Bewertung erfolgt auf vom Bund erarbeiteten Aufnahmebögen, welche der AN zur Verfügung gestellt werden (Anlage C-03b.1.3). Außerhalb von FFH-Gebieten ist das Vorkommen von Lebensraumtypen durch Vergabe des entsprechenden Codes festzuhalten. Bei einer Begehung (unter Beachtung der lebensraumspezifischen, optimalen Kartierungszeit) soll der jeweilige LRT lt. Kartieranleitung sicher erfasst und abgegrenzt werden. Die einzelnen LRT sind getrennt zu erfassen. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und die Bewertung ist durch möglichst vollständige Erfassung der charakteristischen Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die lebensraumtypkennzeichnenden Arten besonders zu berücksichtigen sind.
Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nur innerhalb der von FFH-Gebieten betroffenen Flächen genannter militärischer Liegenschaften. Die Erfassung und Bewertung von LRT erfolgt nach den aktuellen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes (Anlage C-03b.1.2). Die Dokumentation der Kartierung sowie die Bewertung erfolgt auf vom Bund erarbeiteten Aufnahmebögen, welche der AN zur Verfügung gestellt werden (Anlage C-03b.1.3). Außerhalb von FFH-Gebieten ist das Vorkommen von Lebensraumtypen durch Vergabe des entsprechenden Codes festzuhalten. Bei einer Begehung (unter Beachtung der lebensraumspezifischen, optimalen Kartierungszeit) soll der jeweilige LRT lt. Kartieranleitung sicher erfasst und abgegrenzt werden. Die einzelnen LRT sind getrennt zu erfassen. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und die Bewertung ist durch möglichst vollständige Erfassung der charakteristischen Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die lebensraumtypkennzeichnenden Arten besonders zu berücksichtigen sind.
Für die aufgenommenen LRT sind von der AN Maßnahmenvorschläge, getrennt nach Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, zu erarbeiten. Gebietsbezogene Beeinträchtigungen/Störungen, Gefährdungen und naturschutzfachliche Zielkonflikte sind zu erfassen und Hinweise zur Lösung zu erarbeiten.
Für die aufgenommenen LRT sind von der AN Maßnahmenvorschläge, getrennt nach Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, zu erarbeiten. Gebietsbezogene Beeinträchtigungen/Störungen, Gefährdungen und naturschutzfachliche Zielkonflikte sind zu erfassen und Hinweise zur Lösung zu erarbeiten.
Kartierungen von Tier- und Pflanzenarten gemäß BKBu:
Die Daten zum Wolf wurden gemäß des “Handbuchs Wolfsmonitoring“ (BfN Skript 251/2009, Kapitel 5.3) erhoben. Die Informationen zur Art sind sowohl in der Geodatabase geografisch als auch in der BKBu-Datenbank (Formular FFH-Tierarten) zu integrieren.
Für einige planungsrelevante Artengruppen liegen keine aktuellen systematisch erhobenen Daten vor. Die Informationslücke soll im Rahmen des Auftrags geschlossen werden, um eine nachhaltige Nutzung des Übungsplatzes zu gewährleisten.
Folgende Leistungen werden von der AN erbracht:
a) Recherche zum Ausgangs-Kenntnisstand, Auswertung bereitgestellter Unterlagen zu bekannten Artvorkommen, textliche/tabellarische Dokumentation der erhobenen Daten
b) aktuelle Erhebungen der Arten/Artengruppe nach Vorgabe
c) vorgabenkonforme Abgrenzung und Beschreibung der Habitatflächen, wobei zwischen nachweislich besiedelten und ggf. potenziell besiedelbaren Flächen (Analogieschluss auf Grund der Habitatverhältnisse) unterschieden werden soll. Dabei sind alle sonstigen habitatgeeigneten Teile des Planungsgebietes herauszustellen sowie vor allem auch die Umfeldbeziehungen unter Kohärenzaspekten zu analysieren.
c) vorgabenkonforme Abgrenzung und Beschreibung der Habitatflächen, wobei zwischen nachweislich besiedelten und ggf. potenziell besiedelbaren Flächen (Analogieschluss auf Grund der Habitatverhältnisse) unterschieden werden soll. Dabei sind alle sonstigen habitatgeeigneten Teile des Planungsgebietes herauszustellen sowie vor allem auch die Umfeldbeziehungen unter Kohärenzaspekten zu analysieren.
d) Würdigung des Plangebietes im übergreifenden (überregionalen/landesweiten/nationalen) Kontext
e) artspezifische Hinweise zum Gebietsmanagement und deren Berücksichtigung bei der MPE-Planung
f) Dokumentation der Ergebnisse im Formular Biotoptyp in der BKBu-Datenbank (poly-gonbezogener Präsenznachweis) und jeweils dem Formular FFH-Tierarten bzw. VSR-Vogelarten (qualitative Beschreibung ohne Bewertung)
g) Digitalisierung der Erfassungspunkte und modellierten Habitate
Zufällige Beobachtungen naturschutzfachlich bedeutsamer Arten, i. d. R. Rote-Liste-Arten sowie Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie oder des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, sind im Rahmen der Kartierungen punktgenau zu erfassen und zu dokumentieren.
Zufällige Beobachtungen naturschutzfachlich bedeutsamer Arten, i. d. R. Rote-Liste-Arten sowie Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie oder des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, sind im Rahmen der Kartierungen punktgenau zu erfassen und zu dokumentieren.
Für den Wolf (Canis lupus) als Art des Anhangs II und zugleich prioritäre Art sind von der AN Maßnahmenvorschläge, getrennt nach Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, zu erarbeiten. Die Maßnahmenvorschläge sind in die bestehenden Flächenplanungen zu integrieren.
Für den Wolf (Canis lupus) als Art des Anhangs II und zugleich prioritäre Art sind von der AN Maßnahmenvorschläge, getrennt nach Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, zu erarbeiten. Die Maßnahmenvorschläge sind in die bestehenden Flächenplanungen zu integrieren.
Managementplanung gem. MPE
Der Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) stellt die Durchführungsplanung für Pflege und Unterhaltung der Liegenschaften der Bundeswehr dar. Ziel ist, die „militärische Nutzung zu gewährleisten und die in weiten Teilen besondere Bedeutung der Flächen für den Naturschutz dauerhaft zu sichern“. Vor Beginn der Erarbeitung des MPE-Plans wird eine Auftaktbesprechung vor Ort durchgeführt. Der Abschluss der Leistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ist der AG jeweils schriftlich anzuzeigen oder mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf im Rahmen einer Arbeitsbesprechung zu präsentieren. Mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Präsentationstermin sind die (Zwischen-)Ergebnisse (Texte, Tabellen und Karten in digitaler Form sowie Geodaten) bereitzustellen.
Der Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) stellt die Durchführungsplanung für Pflege und Unterhaltung der Liegenschaften der Bundeswehr dar. Ziel ist, die „militärische Nutzung zu gewährleisten und die in weiten Teilen besondere Bedeutung der Flächen für den Naturschutz dauerhaft zu sichern“. Vor Beginn der Erarbeitung des MPE-Plans wird eine Auftaktbesprechung vor Ort durchgeführt. Der Abschluss der Leistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ist der AG jeweils schriftlich anzuzeigen oder mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf im Rahmen einer Arbeitsbesprechung zu präsentieren. Mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Präsentationstermin sind die (Zwischen-)Ergebnisse (Texte, Tabellen und Karten in digitaler Form sowie Geodaten) bereitzustellen.
Für das gesamte Kartiergebiet benannter militärischer Liegenschaften ist ein Ergebnisbericht zur Biotopkartierung gemäß der Mustergliederung BKBu (Anlage C-03b.1.1) zu erarbeiten. Der AN hat für die Bereiche der jeweiligen militärischen Liegenschaften mit FFH--Status einen Naturschutzfachlichen Grundlagenteil gemäß der Mustergliederung des Benutzungs- und Bodenbedeckungsplanes, Teil C (Modul N2000) für FFH-Managementpläne auf Liegenschaften der Bundeswehr (Anlage C-03b.3.2) zu erarbeiten. Für das Gesamtprojekt ist ein Maßnahmenkonzept (nach Wirtschaftseinheiten der Bundeswehr getrennt) gemäß der Gliederung und der Inhalte des „Musterplans für NATURA 2000-betroffene Liegenschaften“ (Anlage C-03b.3.1.1) zu erstellen. Die Ergebnisse der Biotopkartierung (BKBu), der Lebensraumtypenkartierung und der Kartierung der Arten sind vollständig in die von der AG zur Verfügung gestellte BKBu-Datenbank einzugeben (Handbuch: Anlage C-03b.3.3.1). Eine Qualitätssicherung (QS) der eingegebenen Daten ist vorab von der AN durchzuführen.
Für das gesamte Kartiergebiet benannter militärischer Liegenschaften ist ein Ergebnisbericht zur Biotopkartierung gemäß der Mustergliederung BKBu (Anlage C-03b.1.1) zu erarbeiten. Der AN hat für die Bereiche der jeweiligen militärischen Liegenschaften mit FFH--Status einen Naturschutzfachlichen Grundlagenteil gemäß der Mustergliederung des Benutzungs- und Bodenbedeckungsplanes, Teil C (Modul N2000) für FFH-Managementpläne auf Liegenschaften der Bundeswehr (Anlage C-03b.3.2) zu erarbeiten. Für das Gesamtprojekt ist ein Maßnahmenkonzept (nach Wirtschaftseinheiten der Bundeswehr getrennt) gemäß der Gliederung und der Inhalte des „Musterplans für NATURA 2000-betroffene Liegenschaften“ (Anlage C-03b.3.1.1) zu erstellen. Die Ergebnisse der Biotopkartierung (BKBu), der Lebensraumtypenkartierung und der Kartierung der Arten sind vollständig in die von der AG zur Verfügung gestellte BKBu-Datenbank einzugeben (Handbuch: Anlage C-03b.3.3.1). Eine Qualitätssicherung (QS) der eingegebenen Daten ist vorab von der AN durchzuführen.
Zusätzlich sind die Ergebnisse gemäß dieser Leistungsbeschreibung digital und kartographisch im ArcGIS 10.6.1 for Desktop aufzubereiten. Der AG sind auf Anfrage jederzeit sämtliche der AN vorliegenden projektbezogenen Daten, Informationen und Arbeitsstände bereit zu stellen. Hierbei muss zwingend das durch die AG vorgegebene Datenformat und die genannte Software genutzt werden, bei den Kartierdaten ist dies die BKBu-Datenbank (Microsoft-Access (.mbd)).
Zusätzlich sind die Ergebnisse gemäß dieser Leistungsbeschreibung digital und kartographisch im ArcGIS 10.6.1 for Desktop aufzubereiten. Der AG sind auf Anfrage jederzeit sämtliche der AN vorliegenden projektbezogenen Daten, Informationen und Arbeitsstände bereit zu stellen. Hierbei muss zwingend das durch die AG vorgegebene Datenformat und die genannte Software genutzt werden, bei den Kartierdaten ist dies die BKBu-Datenbank (Microsoft-Access (.mbd)).
Zu erstellende Karten - Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Lehnin inkl. Fläming-Kaserne und Brück II
1. BKBu
a) Biotoptypenkarte
b) Karte des Besonderen Biotopschutzes
c) Karte der landschaftsökologischen Raumbewertung
d) Lebensraumtypenkarte (mit Bewertung)
TrÜbPl Lehnin inklusive Fläming-Kaserne und Brück II mit FFH-Status DE 3742 - 302
e) Artenkarte für benannte Arten nach Anhang-II der FFH-Richtlinie sowie alle weiteren erfassten Artengruppen
f) Karte der Pflegeempfehlungen
2. MPE
g) Karte der Pflegemaßnahmen
h) Karte der Erhaltungsmaßnahmen (LRT / Natura 2000 Arten)
i) Karte der Entwicklungsmaßnahmen (LRT / Natura 2000 Arten)
j) Karte Pflegeräume und Pflegeeinheiten
Alle weiteren Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Gewertet wird die Gesamtwertungssumme netto in € und die Qualität der Referenzen.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Zuschlagskriterien sind die niedrigste Gesamtwertungssumme in € netto und die Qualität der eingereichten Referenzen entscheidend. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Zuschlagskriterien sind die niedrigste Gesamtwertungssumme in € netto und die Qualität der eingereichten Referenzen entscheidend. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Preis:
Als Wertungssumme wird die Angebotssumme aus dem Leistungsverzeichnis/ Preisblatt einschließlich der Eventualpositionen gewertet. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält die maximal mögliche Punktzahl (70 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Als Wertungssumme wird die Angebotssumme aus dem Leistungsverzeichnis/ Preisblatt einschließlich der Eventualpositionen gewertet. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält die maximal mögliche Punktzahl (70 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Formelbeispiel:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis)
Qualität der Referenzen:
1. Die Referenzen werden nach den Kriterien „Landeskartierverfahren“, „BKBu-Verfahren“ und „Flächenstufe (im Vergleich zur Fläche des Vergabeprojektes)“ bewertet. Es liegt eine Bewertungs-Matrix bei, mit der die Bieter Referenzen ihres Personals angeben können.
1. Die Referenzen werden nach den Kriterien „Landeskartierverfahren“, „BKBu-Verfahren“ und „Flächenstufe (im Vergleich zur Fläche des Vergabeprojektes)“ bewertet. Es liegt eine Bewertungs-Matrix bei, mit der die Bieter Referenzen ihres Personals angeben können.
- Landeskartierverfahren: Referenz, die aus gleichem Bundesland wie das Vergabe-Projekt stammt.
- BKBu-Verfahren: Biotopkartierung Bundeswehr auf militärischen Flächen
- Flächenstufe: %-Wert im Vergleich zur Fläche des Vergabe-Projektes
2. Die Punktzahl für die Qualität der Referenzen (max. 30 Pkt.) ergibt sich aus max. 12 Pkt. (Gewichtung 40%) für die Projektleitung und max. 18 Pkt. (Gewichtung 60%) für die Bearbeiter/innen (Mittelwert aller geforderten Bearbeiter/innen).
3. Die vorgelegten Referenzen (nur abgeschlossene, vollständig abgenommene Projekte aus den letzten 6 Jahren) werden zunächst pro Person/ Team in vorgegebene drei Referenz-Gruppen sortiert:
A) Referenzprojekte mit BKBu militärischen Flächen) und Landeskartierverfahren
B) Referenzprojekte mit BKBu militärischen Flächen) oder Landeskartierverfahren
C) Referenzprojekte in anderen Bundesländern
4. Die Flächen der einzelnen Referenzen in den Gruppen werden pro Person/ Team summiert und die Gesamtfläche ins Verhältnis zur Projektfläche gesetzt. Nach dem Flächen- Prozentwert werden nun die Referenzen gruppenweise bewertet (steigende Punktzahl für zunehmende Fläche).
4. Die Flächen der einzelnen Referenzen in den Gruppen werden pro Person/ Team summiert und die Gesamtfläche ins Verhältnis zur Projektfläche gesetzt. Nach dem Flächen- Prozentwert werden nun die Referenzen gruppenweise bewertet (steigende Punktzahl für zunehmende Fläche).
5. Der höchste Punktwert jeder Person fließt dann gewichtet (siehe 2.) in die Gesamt-Wertung ein. Die höchste Punktzahl wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung ermittelt (Anl_ B-02a).
Wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung eine Punktzahl unter 10 erreicht, wird das Angebot von der Wertung und dem Verfahren ausgeschlossen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ökologische Grundlagenerfassung auf dem Truppenübungsplatzes Lehnin sowie Flämingkaserne und Brück II mit FFH -Status, FFH-Gebiet: DE 3742-302 Hackenheide
Die Ausführung des Auftrags erfordert eine sehr gute Kenntnis der betroffenen rechtlichen und naturschutzfachlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes Brandenburg. Die Umsetzung der Kenntnisse beim BKBu - Begang sowie bei der wissenschaftlichen Analyse der Inventurergebnisse und bei der Erarbeitung des Biotopkartierungswerkes erfordert die einwandfreie Anwendung und Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Die Ausführung des Auftrags erfordert eine sehr gute Kenntnis der betroffenen rechtlichen und naturschutzfachlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes Brandenburg. Die Umsetzung der Kenntnisse beim BKBu - Begang sowie bei der wissenschaftlichen Analyse der Inventurergebnisse und bei der Erarbeitung des Biotopkartierungswerkes erfordert die einwandfreie Anwendung und Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Die Bestätigung der Belehrung über besondere Gefahren (Anlage C-02a_BB_Gefahr) ist zur Ausführung der Leistung ausgefüllt und unterschrieben mitzuführen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Punktzahl für die Qualität der Referenzen (max. 30 Pkt. pro Bieter) ergibt sich aus max. 12 Pkt. (Gewichtung 40%) für die Projektleitung und max. 18 Pkt. (Gewichtung 60%) für die Bearbeiter/innen (Mittelwert aller geforderten Bearbeiter/innen).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10-30
Preis (Gewichtung): 70
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit Angaben vorzunehmen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die genannten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit Angaben vorzunehmen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die genannten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu
verwenden. Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ist möglich. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist.
verwenden. Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ist möglich. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 19.05.2023, 12:00 Uhr zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 19.05.2023, 12:00 Uhr zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestele zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestele zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postort: onn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstr. 56
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 084-254664 (2023-04-24)
Ergänzende Angaben (2023-04-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge