Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planung, schlüsselfertige Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Rückbau einer Containeranlage als Unterkunfts- und Bürogebäude in der Werratal-Kaserne Bad Salzungen (Vergabenummer VOEK 313-26)
In der anstaltseigenen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeber, folgend AG genannt) Hersfelder Straße 3, 36433 Bad Salzungen, welche als Kaserne genutzt wird, ist eine Containeranlage als Interim zu errichten. Als Interim wird eine Containeranlage (Unterkunfts- und Bürobereich) mit ca. 7.000 qm für eine Standzeit von 22 Monaten errichtet. (siehe Anlage 02 Lageplan mit Grundrissskizze) Sofern die Qualität den nachfolgenden beschriebenen Anforderungen entspricht, ist dem Bieter freigestellt, auch gebrauchte, jedoch als neuwertig anzusehende, Container anzubieten. Die Anmietung soll schnellstmöglich erfolgen. Der maximale Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zur Übergabe der bezugsfertigen Containeranlage beträgt 22 Wochen. Der AN führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind: - einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter- und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben - einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt. Die Anlage wird für einen Zeitraum von 22 Monaten von der Auftraggeberin angemietet. Anschließend ist sie zurückzubauen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planung, schlüsselfertige Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Rückbau einer Containeranlage als Unterkunfts- und Bürogebäude in der Werratal-Kaserne Bad Salzungen (Vergabenummer VOEK 313-26)
Referenznummer: VOEK 313-26
Kurze Beschreibung:
In der anstaltseigenen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeber, folgend AG genannt) Hersfelder Straße 3, 36433 Bad Salzungen, welche als Kaserne genutzt wird, ist eine Containeranlage als Interim zu errichten.
Als Interim wird eine Containeranlage (Unterkunfts- und Bürobereich) mit ca. 7.000 qm für eine Standzeit von 22 Monaten errichtet. (siehe Anlage 02 Lageplan mit Grundrissskizze)
Sofern die Qualität den nachfolgenden beschriebenen Anforderungen entspricht, ist dem Bieter freigestellt, auch gebrauchte, jedoch als neuwertig anzusehende, Container anzubieten.
Die Anmietung soll schnellstmöglich erfolgen. Der maximale Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zur Übergabe der bezugsfertigen Containeranlage beträgt 22 Wochen.
Der AN führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind:
- einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter- und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben
- einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt.
Die Anlage wird für einen Zeitraum von 22 Monaten von der Auftraggeberin angemietet. Anschließend ist sie zurückzubauen.
In der anstaltseigenen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeber, folgend AG genannt) Hersfelder Straße 3, 36433 Bad Salzungen, welche als Kaserne genutzt wird, ist eine Containeranlage als Interim zu errichten.
Als Interim wird eine Containeranlage (Unterkunfts- und Bürobereich) mit ca. 7.000 qm für eine Standzeit von 22 Monaten errichtet. (siehe Anlage 02 Lageplan mit Grundrissskizze)
Sofern die Qualität den nachfolgenden beschriebenen Anforderungen entspricht, ist dem Bieter freigestellt, auch gebrauchte, jedoch als neuwertig anzusehende, Container anzubieten.
Die Anmietung soll schnellstmöglich erfolgen. Der maximale Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zur Übergabe der bezugsfertigen Containeranlage beträgt 22 Wochen.
Der AN führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind:
- einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter- und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben
- einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt.
Die Anlage wird für einen Zeitraum von 22 Monaten von der Auftraggeberin angemietet. Anschließend ist sie zurückzubauen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: VOEK 313-26
Titel: Planung, schlüsselfertige Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Rückbau einer Containeranlage als Unterkunfts- und Bürogebäude in der Werratal-Kaserne Bad Salzungen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
In der anstaltseigenen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeber, folgend AG genannt) Hersfelder Straße 3, 36433 Bad Salzungen, welche als Kaserne genutzt wird, ist eine Containeranlage als Interim zu errichten.
Als Interim wird eine Containeranlage (Unterkunfts- und Bürobereich) mit ca. 7.000 qm für eine Standzeit von 22 Monaten errichtet. (siehe Anlage 02 Lageplan mit Grundrissskizze)
Sofern die Qualität den nachfolgenden beschriebenen Anforderungen entspricht, ist dem Bieter freigestellt, auch gebrauchte, jedoch als neuwertig anzusehende, Container anzubieten.
Die Anmietung soll schnellstmöglich erfolgen. Der maximale Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zur Übergabe der bezugsfertigen Containeranlage beträgt 22 Wochen.
Der AN führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind:
- einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter- und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben
- einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt.
Die Anlage wird für einen Zeitraum von 22 Monaten von der Auftraggeberin angemietet. Anschließend ist sie zurückzubauen.
In der anstaltseigenen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeber, folgend AG genannt) Hersfelder Straße 3, 36433 Bad Salzungen, welche als Kaserne genutzt wird, ist eine Containeranlage als Interim zu errichten.
Als Interim wird eine Containeranlage (Unterkunfts- und Bürobereich) mit ca. 7.000 qm für eine Standzeit von 22 Monaten errichtet. (siehe Anlage 02 Lageplan mit Grundrissskizze)
Sofern die Qualität den nachfolgenden beschriebenen Anforderungen entspricht, ist dem Bieter freigestellt, auch gebrauchte, jedoch als neuwertig anzusehende, Container anzubieten.
Die Anmietung soll schnellstmöglich erfolgen. Der maximale Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zur Übergabe der bezugsfertigen Containeranlage beträgt 22 Wochen.
Der AN führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind:
- einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter- und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben
- einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt.
Die Anlage wird für einen Zeitraum von 22 Monaten von der Auftraggeberin angemietet. Anschließend ist sie zurückzubauen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ausführungsbedingungen gem. § 128 GWB - zu den Grundstücken und besonderen betrieblichen Bedingungen:
Die Unterkunftsgebäude werden auf militärisch genutzten Liegenschaften der BImA errichtet. Liegenschaften der Bundeswehr unterliegen besonderen Zugangsbeschränkungen und Sicherheitsanforderungen. Grundsätzlich erhalten nur Personen Zutritt zu einer Bundeswehrliegenschaft deren Herkunftsland nicht auf der aktuellen Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG aufgeführt ist. Darüber hinaus kann es weitere Einschränkungen und Sicherheitsanforderungen für militärische Sicherheitsbereiche geben, die liegenschaftsabhängig zu berücksichtigen sind. Die Liegenschaft wird gegenwärtig durch die Bundeswehr aktiv genutzt. Jede Baumaßnahme muss sich daher in den militärischen Betrieb vor Ort eingliedern.
Es dürfen bei der Planung und der Ausführung der Baumaßnahme vor Ort keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Ländern stammen, welche auf der Staatenliste stehen.
Die erforderlichen Abstimmungen in Sicherheitsfragen während der Planung und Baudurchführung sind mit der Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant vorzunehmen.
Der Baubeginn ist der Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant und der hausverwaltenden Dienststelle rechtzeitig anzuzeigen.
Die Flächen für die Baustelleneinrichtung (einschl. Materiallagerung) sind vor der Nutzung durch die Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant freizugeben.
Die Zufahrtsregelung und die Einweisung des Firmenpersonals wird durch die Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant durchgeführt. Der Aufenthalt des Firmenpersonals ist auf dessen Arbeitsbereich und die unmittelbare Zuwegung dorthin begrenzt.
Das Filmen und Fotografieren in der Liegenschaft ist im Einzelfall nur auf Grundlage einer Genehmigung der Kasernenkommandantin bzw. des Kasernenkommandanten erlaubt.
Einzuhaltende Betriebszeiten entsprechen den folgenden Regelabeitszeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr bis 14:00 Uhr
In Ausnahmefällen kann über die Regelarbeitszeit hinaus gearbeitet werden. Dies ist zuvor rechtzeitig bei dem AG zu beantragen.
Zu Produktvorgaben, §7 EU Abs.2 VOB/A:
Es ist eine Brandschutzanlage der Firma Bosch zu installieren. Ein konkretes Modell ist nicht vorgegeben.
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ausführungsbedingungen gem. § 128 GWB - zu den Grundstücken und besonderen betrieblichen Bedingungen:
Die Unterkunftsgebäude werden auf militärisch genutzten Liegenschaften der BImA errichtet. Liegenschaften der Bundeswehr unterliegen besonderen Zugangsbeschränkungen und Sicherheitsanforderungen. Grundsätzlich erhalten nur Personen Zutritt zu einer Bundeswehrliegenschaft deren Herkunftsland nicht auf der aktuellen Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG aufgeführt ist. Darüber hinaus kann es weitere Einschränkungen und Sicherheitsanforderungen für militärische Sicherheitsbereiche geben, die liegenschaftsabhängig zu berücksichtigen sind. Die Liegenschaft wird gegenwärtig durch die Bundeswehr aktiv genutzt. Jede Baumaßnahme muss sich daher in den militärischen Betrieb vor Ort eingliedern.
Es dürfen bei der Planung und der Ausführung der Baumaßnahme vor Ort keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Ländern stammen, welche auf der Staatenliste stehen.
Die erforderlichen Abstimmungen in Sicherheitsfragen während der Planung und Baudurchführung sind mit der Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant vorzunehmen.
Der Baubeginn ist der Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant und der hausverwaltenden Dienststelle rechtzeitig anzuzeigen.
Die Flächen für die Baustelleneinrichtung (einschl. Materiallagerung) sind vor der Nutzung durch die Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant freizugeben.
Die Zufahrtsregelung und die Einweisung des Firmenpersonals wird durch die Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant durchgeführt. Der Aufenthalt des Firmenpersonals ist auf dessen Arbeitsbereich und die unmittelbare Zuwegung dorthin begrenzt.
Das Filmen und Fotografieren in der Liegenschaft ist im Einzelfall nur auf Grundlage einer Genehmigung der Kasernenkommandantin bzw. des Kasernenkommandanten erlaubt.
Einzuhaltende Betriebszeiten entsprechen den folgenden Regelabeitszeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr bis 14:00 Uhr
In Ausnahmefällen kann über die Regelarbeitszeit hinaus gearbeitet werden. Dies ist zuvor rechtzeitig bei dem AG zu beantragen.
Zu Produktvorgaben, §7 EU Abs.2 VOB/A:
Es ist eine Brandschutzanlage der Firma Bosch zu installieren. Ein konkretes Modell ist nicht vorgegeben.
Werratal-Kaserne Bad Salzungen
Hersfelder Str. 3, 36433 Bad Salzungen
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-28 📅
Datum des Endes: 2027-02-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsfrist (Errichtungszeitraum, Errichtungsgeschwindigkeit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werratal-Kaserne, Hersfelder Str. 3, 36433 Bad Salzungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Anschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-21 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-06 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A.
Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A.
Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit zu erhalten über die Summe von mindestens 3.000.000 € pro Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 3.000.000 € pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden. Das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung oder die Bereitschaft, diese unmittelbar nach Zuschlagserteilung abzuschließen, ist in Anlage 11 – Eigenerklärungen zu bestätigen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit zu erhalten über die Summe von mindestens 3.000.000 € pro Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 3.000.000 € pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden. Das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung oder die Bereitschaft, diese unmittelbar nach Zuschlagserteilung abzuschließen, ist in Anlage 11 – Eigenerklärungen zu bestätigen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben sind unternehmensbezogene Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen im Bereich Planung, Errichtung, den Betrieb und Instandhaltung von Containeranlagen aus den letzten fünf (5) Jahren. Die Referenzen können von dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer beigebracht werden.
Eine Leistung ist vergleichbar, wenn sie die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Containeranlagen für die Nutzung als Unterkunft und oder Büro mit einer Mindestgröße von 5.000 m² umfasst. Nachzuweisen sind insgesamt drei Referenzen. Mindestens zwei der Referenzen müssen neben der Planung und Errichtung auch den Betrieb und die Instandhaltung über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr umfassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anzugeben sind unternehmensbezogene Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen im Bereich Planung, Errichtung, den Betrieb und Instandhaltung von Containeranlagen aus den letzten fünf (5) Jahren. Die Referenzen können von dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer beigebracht werden.
Eine Leistung ist vergleichbar, wenn sie die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Containeranlagen für die Nutzung als Unterkunft und oder Büro mit einer Mindestgröße von 5.000 m² umfasst. Nachzuweisen sind insgesamt drei Referenzen. Mindestens zwei der Referenzen müssen neben der Planung und Errichtung auch den Betrieb und die Instandhaltung über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr umfassen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Containeranlage wird auf militärisch genutzten Liegenschaften errichtet. Diese unterliegen besonderen Zugangsbeschränkungen und Sicherheitsanforderungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bewerberauskunft, Anlage 1 und Anlage 1.1) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen,
Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bewerberauskunft, Anlage 1 und Anlage 1.1) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen,
Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der Auftraggeberin zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
--
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 06.08.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
--
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
--
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitenden eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der Auftraggeberin zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 06.08.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitenden eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 136-495366 (2026-07-16)