Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Trier und BAMF Speyer, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 077-25
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaften an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Sicherheitsdienstleistungen Der Arbeitnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Los 1 • Grundleistung: o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) o Schichtführung, o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) o Mobiler Sicherheitsdienst (Revierdienst) • Bedarfsleistung: o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) o Mobiler Sicherheitsdienst (Revierdienst) Los 2 • Grundleistung: o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) o Schichtführung, o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) • Bedarfsleistung: o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) Die Beschreibung der Leistungen ist der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Trier und BAMF Speyer, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 077-25
Referenznummer: VOEK 077-25
Kurze Beschreibung:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaften an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben.
Sicherheitsdienstleistungen
Der Arbeitnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Los 1
• Grundleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Schichtführung,
o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
o Mobiler Sicherheitsdienst (Revierdienst)
• Bedarfsleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
o Mobiler Sicherheitsdienst (Revierdienst)
Los 2
• Grundleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Schichtführung,
o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
• Bedarfsleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
Die Beschreibung der Leistungen ist der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaften an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben.
Sicherheitsdienstleistungen
Der Arbeitnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Los 1
• Grundleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Schichtführung,
o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
o Mobiler Sicherheitsdienst (Revierdienst)
• Bedarfsleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
o Mobiler Sicherheitsdienst (Revierdienst)
Los 2
• Grundleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Schichtführung,
o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
• Bedarfsleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
Die Beschreibung der Leistungen ist der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: VOEK 077-25 Los 1
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Trier und BAMF Speyer, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 077-25, Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen.
Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
Die Objektleitung erfolgt durch den AN:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit 07:00 bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Schichtführung (nur WE 140948, Dasbachstraße 15b)
Die Schichtführung erfolgt durch den AN vor Ort:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationären Sicher-heitsdienst einzusetzen.
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort:
Adresse Dasbachstraße 15b 54292 Trier, Fünffachbesetzung
Am Wissenschaftspark 29, 31-33 54296 Trier, Dreifachbesetzung
Einsatzzeiten Montag bis Freitag, (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Mobiler Sicherheitsdienst (Revierdienst, nur WE 140948, Dasbachstraße 15b)
Der Mobile Sicherheitsdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch.
Bedarfsleistung:Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung), Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst), Mobiler Sicherheitsdienst (Revierdienst)
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen.
Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
Die Objektleitung erfolgt durch den AN:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit 07:00 bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Schichtführung (nur WE 140948, Dasbachstraße 15b)
Die Schichtführung erfolgt durch den AN vor Ort:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationären Sicher-heitsdienst einzusetzen.
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort:
Adresse Dasbachstraße 15b 54292 Trier, Fünffachbesetzung
Am Wissenschaftspark 29, 31-33 54296 Trier, Dreifachbesetzung
Einsatzzeiten Montag bis Freitag, (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Mobiler Sicherheitsdienst (Revierdienst, nur WE 140948, Dasbachstraße 15b)
Der Mobile Sicherheitsdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Trier
Dasbachstraße 15b in 54292 Trier
Am Wissenschaftspark 29, 31-33 in 54296 Trier
Rheinland-Pfalz
Stadt: Trier
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2031-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: VOEK 077-25 Los 2
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Trier und BAMF Speyer, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 077-25, Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen.
Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
Die Objektleitung erfolgt durch den AN:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit 07:00 bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Die Schichtführung erfolgt durch den AN vor Ort:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationären Sicher-heitsdienst einzusetzen.
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort:
in Dreifachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Bedarfsleistung:Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung), Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen.
Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
Die Objektleitung erfolgt durch den AN:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit 07:00 bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Die Schichtführung erfolgt durch den AN vor Ort:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationären Sicher-heitsdienst einzusetzen.
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort:
in Dreifachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Bedarfsleistung:Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung), Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst)
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Speyer
Spaldinger Straße 100 in 67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Ort der Leistung: Speyer, Kreisfreie Stadt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Trier,
Dasbachstraße 15b in 54292 Trier
Am Wissenschaftspark 29, 31-33 in 54296 Trier
Rheinland-Pfalz
Los 2
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Speyer
Spaldinger Straße 100 in 67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Los 1
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Trier,
Dasbachstraße 15b in 54292 Trier
Am Wissenschaftspark 29, 31-33 in 54296 Trier
Rheinland-Pfalz
Los 2
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Speyer
Spaldinger Straße 100 in 67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
soziale und andere besonderen Dienstleistungen“, § 106 Abs. 1 und 2 Ziff. 1 GWB, Art. 4 d und Art. 74 i.V.m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-10 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 112 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-01 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Sicherheitsdienste), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Gechäftsjahre.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1.0 € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens zu übersenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Sicherheitsdienste), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Gechäftsjahre.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens zu übersenden.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (des Ursprungs- oder Herkunftslandes) nicht älter als sechs Monate ist dem Angebot beizulegen
2) Führungszeugnis:
Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen.
3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO:
Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) von mind. einer Krankenkasse, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge zuverlässig und vollumfänglich erfüllt werden oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge ist dem Angebot beizulegen.
6) Angaben zu den Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 470.000 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen)
mind. 310.000 € netto pro Jahr (bei den 2 weiteren der 3 geforderten Referenzen)
Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
MIndestanforderung an die Referenzen:
Von den drei Referenzen muss mindestens eine Referenz den Sicherheitsdienst für Erstaufnahmeeinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte, BAMF oder vergleichbarer Einrichtungen im vergleichbaren Leistungsumfang nachweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (des Ursprungs- oder Herkunftslandes) nicht älter als sechs Monate ist dem Angebot beizulegen
2) Führungszeugnis:
Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen.
3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO:
Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) von mind. einer Krankenkasse, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge zuverlässig und vollumfänglich erfüllt werden oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge ist dem Angebot beizulegen.
6) Angaben zu den Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 470.000 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen)
mind. 310.000 € netto pro Jahr (bei den 2 weiteren der 3 geforderten Referenzen)
Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
MIndestanforderung an die Referenzen:
Von den drei Referenzen muss mindestens eine Referenz den Sicherheitsdienst für Erstaufnahmeeinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte, BAMF oder vergleichbarer Einrichtungen im vergleichbaren Leistungsumfang nachweisen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1) Zwingende und fakulative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Los 1 und Los 2 betreffend:
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis 28.05.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 26.05.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Anforderungen an das eingesetzte Personal): Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 01.06.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis 28.05.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 26.05.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Anforderungen an das eingesetzte Personal): Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 01.06.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 086-306069 (2026-05-04)