Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die BImA Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (Vergabenummer VOEK 277-24)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Sicherheitsdienstleistungen Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Los 1: Grundleistung: - Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - Schichtführung, - Stationärer Sicherheitsdienst - Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst, Bedarfsleistung: - Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - Stationärer Sicherheitsdienst - Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst, - Notruf-Service-Leitstelle (NSL) - Interventionsdienst Los 2 Grundleistung: - Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - Revierdienst Bedarfsleistung: - Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - Revierdienst Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die BImA Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (Vergabenummer VOEK 277-24)
Referenznummer: VOEK 277-24
Kurze Beschreibung:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben.
Sicherheitsdienstleistungen
Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Los 1:
Grundleistung:
- Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
- Schichtführung,
- Stationärer Sicherheitsdienst
- Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst,
Bedarfsleistung:
- Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
- Stationärer Sicherheitsdienst
- Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst,
- Notruf-Service-Leitstelle (NSL)
- Interventionsdienst
Los 2
Grundleistung:
- Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
- Revierdienst
Bedarfsleistung:
- Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
- Revierdienst
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben.
Sicherheitsdienstleistungen
Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Grundleistung:
- Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
- Revierdienst
Bedarfsleistung:
- Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
- Revierdienst
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: VOEK 277-24 Los 1
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die BImA Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 277-24, Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen.
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Grundleistungen:
administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung): in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit von 05:30 Uhr bis 14:30 Uhr telefonisch erreichbar.
Hinweis:
Aufgrund der fortlaufenden Baumaßnahmen verändern sich die örtlichen Gegebenheiten, Strukturen und Abläufe in der Liegenschaft in regelmäßigen Abständen. Um hierfür einen stets reibungslosen Ablauf und eine verlässliche Koordination zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass die Objektleitung als feste (personengleiche) ortskundige Ansprechperson (zzgl. einer festen benannten Vertretungsperson) besetzt wird. Ein Wechsel der eingesetzten Personen ist nur nach vorheriger Abstimmung sowie der entsprechenden Dienstanweisung als auch Objekteinweisung durch die AG zulässig.
Schichtführung: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr, vorrangig ansässig in der Pforte
Hinweis: Aufgrund der fortlaufenden Baumaßnahmen verändern sich die örtlichen Gegebenheiten, Strukturen und Abläufe in der Liegenschaft in regelmäßigen Abständen. Um hierfür einen stets reibungslosen Ablauf und eine verlässliche Koordination zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass die Schichtführung als feste (personengleiche) ortskundige Ansprechperson (zzgl. einer festen benannten Vertretungsperson) besetzt wird. Ein Wechsel der eingesetzten Personen ist nur nach vorheriger Abstimmung sowie der entsprechenden Dienstanweisung als auch Objekteinweisung durch die AG zulässig.
stationärer Sicherheitsdienst:
A) Empfangs-, Kontroll- und Alarmdienst (Pforte 1):
In Doppelbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit von 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr.
B) Empfangs-, Kontroll- und Alarmdienst (Pforte 2):
In Doppelbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) , in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
C) Schrankendienst
in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) , in der Zeit von 05:30 Uhr bis 21:30 Uhr.
Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst:
A) Revierdienst, in Doppelbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, exkl. 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
B) Revierdienst, in Einfachbesetzung, Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12 und 31.12 jeden Jahres)
C) Revierdienst, in Doppelbesetzung, Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12 und 31.12 jeden Jahres)
Bedarfsleistungen: administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung), stationärer Sicherheitsdienst, Notruf-Service-Leitstelle (NSL),Interventionsdienst, mobiler Sicherheitsdienst
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen.
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Grundleistungen:
administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung): in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit von 05:30 Uhr bis 14:30 Uhr telefonisch erreichbar.
Hinweis:
Aufgrund der fortlaufenden Baumaßnahmen verändern sich die örtlichen Gegebenheiten, Strukturen und Abläufe in der Liegenschaft in regelmäßigen Abständen. Um hierfür einen stets reibungslosen Ablauf und eine verlässliche Koordination zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass die Objektleitung als feste (personengleiche) ortskundige Ansprechperson (zzgl. einer festen benannten Vertretungsperson) besetzt wird. Ein Wechsel der eingesetzten Personen ist nur nach vorheriger Abstimmung sowie der entsprechenden Dienstanweisung als auch Objekteinweisung durch die AG zulässig.
Schichtführung: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr, vorrangig ansässig in der Pforte
Hinweis: Aufgrund der fortlaufenden Baumaßnahmen verändern sich die örtlichen Gegebenheiten, Strukturen und Abläufe in der Liegenschaft in regelmäßigen Abständen. Um hierfür einen stets reibungslosen Ablauf und eine verlässliche Koordination zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass die Schichtführung als feste (personengleiche) ortskundige Ansprechperson (zzgl. einer festen benannten Vertretungsperson) besetzt wird. Ein Wechsel der eingesetzten Personen ist nur nach vorheriger Abstimmung sowie der entsprechenden Dienstanweisung als auch Objekteinweisung durch die AG zulässig.
stationärer Sicherheitsdienst:
A) Empfangs-, Kontroll- und Alarmdienst (Pforte 1):
In Doppelbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit von 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr.
B) Empfangs-, Kontroll- und Alarmdienst (Pforte 2):
In Doppelbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) , in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
C) Schrankendienst
in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) , in der Zeit von 05:30 Uhr bis 21:30 Uhr.
Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst:
A) Revierdienst, in Doppelbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, exkl. 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
B) Revierdienst, in Einfachbesetzung, Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12 und 31.12 jeden Jahres)
C) Revierdienst, in Doppelbesetzung, Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12 und 31.12 jeden Jahres)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-06-01 📅
Datum des Endes: 2031-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: VOEK 277-24 Los 2
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die BImA Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 277-24, Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen.
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Grundleistungen:
administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung): in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Mobilen Sicherheits-dienst einzusetzen.
Der Revierdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch.
Der Revierdienst erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), Je Liegenschaft ein Kontrollgang abends bzw. nachts
Bedarfsleistungen: administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung), Reviedienst
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen.
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Grundleistungen:
administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung): in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Mobilen Sicherheits-dienst einzusetzen.
Der Revierdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch.
Der Revierdienst erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), Je Liegenschaft ein Kontrollgang abends bzw. nachts
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Informationen zur Vertragslaufzeit:
WE 150802: BImA, Alt-Moabit 101-101d in 10559 Berlin
Leistungsbeginn: 01.06.2027,
Vertragsende (ohne Option): 31.12.2030
Vertragsende (mit Optionen): 31.12.2032
WE 149154: BImA, Markgrafenstr. 58 (Haus 7) und Zimmerstr. 68 (Haus 9) in 10117 Berlin
Leistungsbeginn: 01.06.2027,
Vertragsende: 30.06.2029
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Informationen zur Vertragslaufzeit:
WE 150802: BImA, Alt-Moabit 101-101d in 10559 Berlin
Leistungsbeginn: 01.06.2027,
Vertragsende (ohne Option): 31.12.2030
Vertragsende (mit Optionen): 31.12.2032
WE 149154: BImA, Markgrafenstr. 58 (Haus 7) und Zimmerstr. 68 (Haus 9) in 10117 Berlin
Leistungsbeginn: 01.06.2027,
Vertragsende: 30.06.2029
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
WE 150802 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Alt-Moabit 101 a-d in 10559 Berlin
WE 149514 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Markgrafenstr. 58 (Haus 7) Zimmerstr. 68 (Haus 9) In 10117 Berlin
Dauer
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
NUR WE 150802, BImA, Alt-Moabit 101-101d in 10559 Berlin: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
WE 149154: Keine Verlängerung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
NUR WE 150802, BImA, Alt-Moabit 101-101d in 10559 Berlin: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
WE 149154: Keine Verlängerung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin
Los 2: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Alt-Moabit 101 a-d in 10559 Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Markgrafenstr. 58 (Haus 7), Zimmerstr. 68 (Haus 9) In 10117 Berlin
Los 1: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin
Los 2: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Alt-Moabit 101 a-d in 10559 Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Markgrafenstr. 58 (Haus 7), Zimmerstr. 68 (Haus 9) In 10117 Berlin
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Soziale und andere besonderen Dienstleistungen“, § 106 Abs. 1 und 2 Ziff. 1 GWB, Art. 4 d und Art. 74 i.V.m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-19 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 132 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-09 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Stationäre Sicherheitsdienstleistungen( Pforten- und Empfangsdienste)), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1.0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens zu übersenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Stationäre Sicherheitsdienstleistungen( Pforten- und Empfangsdienste)), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens zu übersenden.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (des Ursprungs- oder Herkunftslandes) nicht älter als sechs Monate ist dem Angebot beizulegen
2) Führungszeugnis:
Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses für jedes Mitglied der geschäftsführenden Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen.
3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO:
Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) von mind. einer Krankenkasse, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge zuverlässig und vollumfänglich erfüllt werden oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge ist dem Angebot beizulegen.
6)Eigenerklärung NSL-Zertifizierung: Im Bedarfsfall wird der Betrieb einer unternehmenseigenen oder eine Aufschaltung auf eine gemäß der VdS-Richtlinie 3138 zertifizierte Notruf-Service-Leitstelle (NSL) sichergestellt. Auf Anforderung der AG wird der Nachweis vorgelegt.
7) Angaben zu den Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 570.000,00 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen)
mind. 380.000,00 € netto pro Jahr (bei den 2 weiteren der 3 geforderten Referenzen)
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (des Ursprungs- oder Herkunftslandes) nicht älter als sechs Monate ist dem Angebot beizulegen
2) Führungszeugnis:
Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses für jedes Mitglied der geschäftsführenden Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen.
3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO:
Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) von mind. einer Krankenkasse, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge zuverlässig und vollumfänglich erfüllt werden oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge ist dem Angebot beizulegen.
6)Eigenerklärung NSL-Zertifizierung: Im Bedarfsfall wird der Betrieb einer unternehmenseigenen oder eine Aufschaltung auf eine gemäß der VdS-Richtlinie 3138 zertifizierte Notruf-Service-Leitstelle (NSL) sichergestellt. Auf Anforderung der AG wird der Nachweis vorgelegt.
7) Angaben zu den Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 570.000,00 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen)
mind. 380.000,00 € netto pro Jahr (bei den 2 weiteren der 3 geforderten Referenzen)
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen.
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis 06.11.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 03.11.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 09.11.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis 06.11.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 03.11.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 09.11.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes-
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 191-679272 (2026-10-01)
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis 06.11.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 03.11.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 09.11.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
6) Für die Ausführung dieses Auftrags gelten die Bestimmungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG).
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Entgelts) zu gewähren, die durch die anwendbaren tariflichen Regelungen oder Rechtsverordnungen nach dem BTTG vorgegeben sind. Diese Pflichten erstrecken sich auch auf sämtliche Unterauftragnehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften innerhalb der gesamten Leistungskette.
Hinweis zum Tariftreueversprechen:
Die Verpflichtung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens ist als fester Bestandteil in die Anlage C-01a Vertragsbedingungen (Ziffer 5) integriert. Mit der Abgabe und Einreichung des Angebots erkennt der Bieter die Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Tariftreueversprechen vollumfänglich und rechtsverbindlich an. Weitergehende objektive Nachweise zur Prüfung der Einhaltung des Tariftreueversprechens sind erst auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle oder der Prüfstelle Bundestariftreue während der Auftragsausführung vorzulegen (§ 9 BTTG).
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis 06.11.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 03.11.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 09.11.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
6) Für die Ausführung dieses Auftrags gelten die Bestimmungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG).
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Entgelts) zu gewähren, die durch die anwendbaren tariflichen Regelungen oder Rechtsverordnungen nach dem BTTG vorgegeben sind. Diese Pflichten erstrecken sich auch auf sämtliche Unterauftragnehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften innerhalb der gesamten Leistungskette.
Hinweis zum Tariftreueversprechen:
Die Verpflichtung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens ist als fester Bestandteil in die Anlage C-01a Vertragsbedingungen (Ziffer 5) integriert. Mit der Abgabe und Einreichung des Angebots erkennt der Bieter die Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Tariftreueversprechen vollumfänglich und rechtsverbindlich an. Weitergehende objektive Nachweise zur Prüfung der Einhaltung des Tariftreueversprechens sind erst auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle oder der Prüfstelle Bundestariftreue während der Auftragsausführung vorzulegen (§ 9 BTTG).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der Abschnitt 2.4 "Zusätzliche Informationen" wurde durch den Punkt 6 vervollständigt:
"6) Für die Ausführung dieses Auftrags gelten die Bestimmungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG).
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Entgelts) zu gewähren, die durch die anwendbaren tariflichen Regelungen oder Rechtsverordnungen nach dem BTTG vorgegeben sind. Diese Pflichten erstrecken sich auch auf sämtliche Unterauftragnehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften innerhalb der gesamten Leistungskette.
Hinweis zum Tariftreueversprechen:
Die Verpflichtung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens ist als fester Bestandteil in die Anlage C-01a Vertragsbedingungen (Ziffer 5) integriert. Mit der Abgabe und Einreichung des Angebots erkennt der Bieter die Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Tariftreueversprechen vollumfänglich und rechtsverbindlich an. Weitergehende objektive Nachweise zur Prüfung der Einhaltung des Tariftreueversprechens sind erst auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle oder der Prüfstelle Bundestariftreue während der Auftragsausführung vorzulegen (§ 9 BTTG)"
Der Abschnitt 2.4 "Zusätzliche Informationen" wurde durch den Punkt 6 vervollständigt:
"6) Für die Ausführung dieses Auftrags gelten die Bestimmungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG).
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Entgelts) zu gewähren, die durch die anwendbaren tariflichen Regelungen oder Rechtsverordnungen nach dem BTTG vorgegeben sind. Diese Pflichten erstrecken sich auch auf sämtliche Unterauftragnehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften innerhalb der gesamten Leistungskette.
Hinweis zum Tariftreueversprechen:
Die Verpflichtung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens ist als fester Bestandteil in die Anlage C-01a Vertragsbedingungen (Ziffer 5) integriert. Mit der Abgabe und Einreichung des Angebots erkennt der Bieter die Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Tariftreueversprechen vollumfänglich und rechtsverbindlich an. Weitergehende objektive Nachweise zur Prüfung der Einhaltung des Tariftreueversprechens sind erst auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle oder der Prüfstelle Bundestariftreue während der Auftragsausführung vorzulegen (§ 9 BTTG)"
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4a4ad543-f540-4079-af5b-31d9cc045967-03
Quelle: OJS 2026/S 200-712585 (2026-10-14)