Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 141298 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee + Maritimes Sicherheitszentrum (MSZ) Am Alten Hafen 2 in 27472 Cuxhaven, VOEK 094-26

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaften an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Sicherheitsdienstleistungen Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistung: o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) o Schichtführung, o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) Bedarfsleistung: o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) Der genaue Leistungsumfang ist der Anlage C-02 zu entnehmen.

Deadline

Deadline 2026-09-10

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 141298 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee + Maritimes Sicherheitszentrum (MSZ) Am Alten Hafen 2 in 27472 Cuxhaven, VOEK 094-26
Referenznummer: VOEK 094-26
Kurze Beschreibung:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaften an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Sicherheitsdienstleistungen Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistung: o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) o Schichtführung, o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) Bedarfsleistung: o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) o Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) Der genaue Leistungsumfang ist der Anlage C-02 zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: VOEK 094-26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Schichtführung in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) in Achtfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Bedarfsleistung: Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) Kurzfristig erhöhter Personalbedarf (Empfangs- und Kontrolldienst) Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee + Maritimes Sicherheitszentrum (MSZ) Am Alten Hafen 2 in 27472 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Stadt: Cuxhaven
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cuxhaven 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-12-01 📅
Datum des Endes: 2032-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.11.2037 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
soziale und andere besonderen Dienstleistungen“, § 106 Abs. 1 und 2 Ziff. 1 GWB, Art. 4 d und Art. 74 i.V.m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-10 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 113 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Mehr anzeigen
Beschreibung:
Erläuterung der Ausführungsbedingung Für die Leistungserbringung auf sicherheitssensiblen Liegenschaften ist der Einsatz von Personal erforderlich, das einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) erfolgreich unterzogen wurde. Die Art der Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach der Sicherheitsempfindlichkeit der Liegenschaft und wird nach den Vorgaben der für den Geheimschutz zuständigen Stellen beim Nutzer und bei der BImA festgelegt. Erforderlich ist folgende Sicherheitsüberprüfung ☒ Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG (sog. Ü2 Sab) Der Stabsbereich Innenrevision und Governance der AG übermittelt dem/der Ansprechpartner/In die Unterlagen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für die Sicherheitsmitarbeiter, die bislang noch über keine gültige Sicherheitsüberprüfung verfügen (gemäß § 9 SÜG - erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes). Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Unterlagen, die Sicherheitserklärungen aller zu überprüfenden Personen zu übergeben. Der AN stellt sicher, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt sind und den Ausfüllhinweisen entsprechen. Die Sicherheitsüberprüfung wird mit Verpflichtung und Betrauung der einzusetzenden Personen durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance abgeschlossen. Darüber informiert der Stabsbereich Innenrevision und Governance den/die Ansprechpartner/In des AN. Die Überprüfung von Personen mit Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder nicht in EU-Staaten oder von ausländischen Staatsangehörigen kann, je nach Einzelfall und Herkunftsland, mitunter unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Die Anmeldung solcher Personen zur Über-prüfung birgt die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass diese Personen nicht eingesetzt werden können. Dies ist bei der Benennung des vorgesehenen einzusetzenden Personals zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit folgenden Bearbeitungszeiten für eine Sicherheitsüberprüfung zu rechnen: SÜ 2 Sab: 5 Monate. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf der Grundlage der Festlegungen des Nutzers die Sicherheits- und/oder Geheimschutzanforderungen ggf. auch kurzfristig ändern können. • Anlage A-03a: Muster Sicherheitserklärung. • Anlage A-03b: Ausfüllanleitung Sicherheitserklärung • Anlage A-03c: Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung Der AN erhält für Vorgenanntes, nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung und Freigabe des im Objekt eingesetzten Personals inkl. Vertretung durch den Geheimschutzbeauftragten der AG, eine einmalige Pauschale gem. lfd. Nr. 1.2 des Preisblattes (Anlage B-02). Diese Pauschale bezieht sich auf sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der administrativen Umsetzung zur Bereitstellung des SÜ-überprüften Personals.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Sicherheitsdienstleistung und Stationärer Sicherheitsdienstleistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 1.0 € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall) Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall) Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird. Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens zu übersenden.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (des Ursprungs- oder Herkunftslandes) nicht älter als sechs Monate ist dem Angebot beizulegen 2) Führungszeugnis: Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses für jedes Mitglied der geschäftsführenden Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen. 3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO: Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen. Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB). 4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO: Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen. 5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen - ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen. - aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) von mind. einer Krankenkasse, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge zuverlässig und vollumfänglich erfüllt werden oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen. - ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge ist dem Angebot beizulegen. 6) Angaben zu den Referenzen: Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. 1. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht: 275.000 € netto bei 1 von 3 Referenzen 180.000 € netto bei 2 von 3 Referenzen 2. Von den drei Referenzen muss zudem mindestens eine Referenz den Einsatz von mindestens 2 sicherheitsüberprüften Mitarbeiter mit einer einfachen Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz gem.§ 8 Abs. 1 SÜG (Ü1) oder eine Überprüfung nach § 7 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) oder eine Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz SÜG (Ü2 Sab) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 betreffen. Vergleichbar ist eine Referenz mit einer gleichgelagerten Prüfung durch eine zuständige öffentliche Stelle eines Bundeslandes. Einer zuvor genannten Referenz ist gleichgestellt, wenn das Unternehmen sich in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWE befindet oder in den letzten 5 Jahren befand, wobei Aufträge mit sicherheitsüberprüftem Personal (VS-Aufträge) darzulegen sind.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1) Zwingende und fakulative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. 2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-80032-33
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verdingungsstelle
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bundesimmobilien.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.bundesimmobilien.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=879157 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=879157 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur bis 28.08.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 25.08.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Anforderungen an das eingesetzte Personal): Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt: Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden. 4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 31.08.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes-
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-535963 (2026-07-31)