Offenes Verfahren über die Fahrten von 211 geistig und körperlich behinderter Kinder zur Rembergschule (Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr) und zurück

Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration

Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig / sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind derzeit 211 Schüler/innen (Stand: 10.09.2026) zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Auftragsgegenstand: (1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind. (2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen. (3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten. (4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen. Leistungsdurchführung: (1) Das Unternehmen verpflichtet sich, a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung). b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen. c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern. e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist. g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist. Fahrzeuge: (1) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

Deadline

Deadline 2026-11-09

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-02 Auftragsbekanntmachung
2026-10-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren über die Fahrten von 211 geistig und körperlich behinderter Kinder zur Rembergschule (Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr) und zurück
Referenznummer: 45-4
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig / sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind derzeit 211 Schüler/innen (Stand: 10.09.2026) zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Auftragsgegenstand: (1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind. (2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen. (3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten. (4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen. Leistungsdurchführung: (1) Das Unternehmen verpflichtet sich, a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung). b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen. c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern. e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist. g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist. Fahrzeuge: (1) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 250 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Beförderung von 211 geistig und körperlich behinderten Kindern
Titel: Offenes Verfahren zur Beförderung von 211 geistig und körperlich behinderten Kindern
Menge: 1
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Kriterien der EU für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Postanschrift: Rembergstr. 7
Postleitzahl: 45470
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2031-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Fahrten geistig und körperlich behinderter Kinder sind regelmäßig neu auszuschreiben. In der Regel alle 4 Jahre.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Fahrten sind von den jeweiligen Wohnadressen der Schüler*innen zur Rembergschule und zurück durchzuführen.
Postanschrift: Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Schülerfahrkostenverordnung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß §55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-11-11 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Zusätzliche Informationen: Gemäß §55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-02 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei Nichtvorlage von Unterlagen können diese vom Auftraggeber nachgefordert werden und sind innerhalb von 5 Kalendertagen nachzureichen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zwei Referenzen des Unternehmens - nicht älter als drei Jahre - darüber, dass bereits Fahrten geistig behinderter Kinder durchgeführt wurden (in Vordruck „Referenzen“ aufzuführen).
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister und Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) (siehe Teilnahmebedingungen)
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot ist die Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorzulegen.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht gegeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration
Nationale Registrierungsnummer: 05117-31001-02
Abteilung: Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postleitzahl: 45468
Postort: Mülheim an der Ruhr
Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration
E-Mail: marcel.kissmann@muelheim-ruhr.de 📧
Telefon: +49 208 4554519 📞
Fax: +49 028 455584519 📠
URL: www.muelheim-ruhr.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.muelheim-ruhr.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.muelheim-ruhr.de/de/node/11834 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.muelheim-ruhr.de/de/node/11834 🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Das Anbringen von Rügen erfolgt schriftlich per Fax oder per Mail an folgende Kontaktadresse der Vergabestelle: Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Mail: marcel.kissmann@muelheim-ruhr.de. Ich weise darauf hin, das Rügen durch den Bevollmächtigten nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch eine andere Person erhoben werden darf. Die Rüge ist in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrages sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Hilft der Auftraggeber dem Verstoß gegen Vorgabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen. Vergabekammer im Sinne des §156 GWB: Vergabekammer Westfalen, Geschäftsstelle, zentrales Postfach, Fax: 0251 411-2165, Geschäftsstelle der Vergabekammer: Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster. Mail: vergabekammer@brms.nrw.de. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eine Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach §165, Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Anbieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach §165, Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 192-682294 (2026-10-02)
Auftragsbekanntmachung (2026-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 250 000 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://www1.muelheim-ruhr.de/node/474908 🌏
Teilnahme-URL: https://www1.muelheim-ruhr.de/node/474908 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-07+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f3e6f691-c8d3-4e61-9473-ceb01f179b32-01
Quelle: OJS 2026/S 195-692971 (2026-10-07)