1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Außer die Anlage 2 zu den Vertragsbedingungen Anlage 2 „Planungsunterlagen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung Stand EW-Bau 12/2021“ diese wird zum Schutz der Vertraulichkeit, nach Einreichung der Verschwiegenheitserklärung (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt.
2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber“ wird verwiesen.
4) Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
5) Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Sie bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen bzw. Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z. B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Teilnahmeanträge und Angebote sind in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich über die Vergabeplattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots Assistenten (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf
www.evergabe-online.info bereit.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bewerber für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
7) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
8) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte:
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen Datenschutzerklärung BlmA) zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
9) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e Vergabe Plattform (
www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 01.08.2023. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e Vergabe Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
10) Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234, E-Mail:
ticket@bescha.bund.de