Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Unternehmensbeschreibung
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher,
Als Anlage ist eine Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. (eigene Anlage beifügen)
2. Registereintrag
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher,
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
(eigene Anlage beifügen)
3. Qualitätssicherung Mobile Sammlung
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen.
Als Anlage ist der Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" und "Befördern" für die Abfallschlüssel gemäß Preisblatt beizufügen. Bei ausländischen Unternehmen ist eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen. Sollten einzelne Abfallschlüssel vom Zertifikat nicht erfasst sein, ist darzulegen, auf welche Weise dieser Mangel "geheilt" werden soll (mit Zeitschiene). (eigene Anlage beifügen)
4. Qualitätssicherung Erstentsorgung
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen.
Als Anlage ist der Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Erstentsorgungsanlage (i.d.R. Zwischenlager) für die Tätigkeit "Lagern", "Behandeln", "Beseitigen" soweit zutreffend und für die vorgesehenen Abfallarten beizufügen.
Bei ausländischen Entsorgungsanlagen ist eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen. Sollten einzelne Abfallschlüssel vom Zertifikat nicht erfasst sein, ist dazulegen, auf welche Weise dieser Mangel "geheilt" werden soll (mit Zeitschiene) (eigene Anlage beifügen)
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor
— die Gewerbeanmeldung,
— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie und
Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste "Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) erfolgen.
Akzeptiert wird als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE). Diese wäre auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.