Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz StEB Köln) hat gemeinsam mit den Stadtwerken Köln (SWK), der Stadt Bonn und der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), einem Zusammenschluss weiterer kommunaler Kläranlagenbetreiber eine Gesellschaft gegründet, die eine Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich planen, bauen und betreiben wird: die KLAR GmbH. Die KLAR GmbH ist Auftraggeberin in diesem Verfahren, d.h. der Vertrag bzw. die Verträge wird bzw. werden mit ihr geschlossen. Sie bedient sich zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Vergabestelle der StEB Köln. Im Industriegebiet Köln Merkenich auf dem Standort des vorhandenen Braunkohlekraftwerks wird die Anlage mit einer Kapazität von ca. 39.000 t/a TS (Trockensubstanz) geplant.
Die Projektkommunikation soll die Akzeptanz für das Projekt KLAR bei der Bevölkerung erhöhen. Dafür ist eine kontinuierliche Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich. Die Menschen in Köln-Merkenich sollen für die positiven Aspekte des Projekts sensibilisiert werden, die Gefahr einer Emotionalisierung und Eskalation durch Konflikte soll gebannt und damit Projektverzögerungen minimiert werden. Durch eine zielgruppengerechte Kommunikation und einen aktiven Austausch sollen möglichst viele unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht und die effiziente Umsetzung des Großprojekts verbessert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer: 2023000141
Kurze Beschreibung:
“Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des...”
Kurze Beschreibung
Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz StEB Köln) hat gemeinsam mit den Stadtwerken Köln (SWK), der Stadt Bonn und der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), einem Zusammenschluss weiterer kommunaler Kläranlagenbetreiber eine Gesellschaft gegründet, die eine Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich planen, bauen und betreiben wird: die KLAR GmbH. Die KLAR GmbH ist Auftraggeberin in diesem Verfahren, d.h. der Vertrag bzw. die Verträge wird bzw. werden mit ihr geschlossen. Sie bedient sich zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Vergabestelle der StEB Köln. Im Industriegebiet Köln Merkenich auf dem Standort des vorhandenen Braunkohlekraftwerks wird die Anlage mit einer Kapazität von ca. 39.000 t/a TS (Trockensubstanz) geplant.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-08 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 089-272457
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
“1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch – nur - unter...”
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch – nur - unter https://www.subreport.de/E14261587 einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2023/S 089-272457 (2023-05-04)