Das Bauvorhaben liegt in den Waldparkanlagen an Krumme Lanke und Schlachtensee in 14163 Berlin, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Die gesamte Waldparkanlage ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Grunewald. Das Gebiet ist geprägt durch waldartige Bereiche mit teilweise altem Baumbestand. Das Gelände ist zum Wasser hin abschüssig, stellenweise steil. Die Lage des des Bauvorhabens im Landschaftsschutzgebiet und teilweise im Wasserschutzgebiet macht die ökologische und baumschutzfachliche Baubegleitung (ÖBB) besonders erforderlich und ist zudem durch das Umwelt- und Naturschutzamt gefordert. Die ÖBB soll mit Baubeginn und während der gesamten Baumaßnahme eingebunden werden. Neben der Erfassung der Schutzgegenstände und Schutzmaßnahmen vor Baubeginn und der Kontrolle während der Baumaßnahme, soll die örtliche Bauleitung auf die fachliche Unterstützung und Beratung der ÖBB zurückgreifen können, insbesondere wenn Arbeiten in Baumbereichen stattfinden müssen, in denen der beste Schutz der betreffenden Bäume nicht eindeutig bestimmbar ist. Die ökologische Baubegleitung und im speziellen die Baumschutzfachliche Baubegleitung umfasst folgende Leistungen: 1. Zustandsfeststellung des Bestandes und Festlegung der Schutzmaßnahmen vor Baubeginn. 2. Baubegleitung in der Bauphase- Einweisung der ausführenden Firmen,- Baumschutzfachliche Kontrolle, - Kontrolle der Einhaltung artenschutzfachlicher Belange (Grundlage: Artenschutzfachliche Begehung vom 21.08.2026) - Fachliche Begleitung und Bewertung nach Erfordernis.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ökologische und Baumschutzfachliche Baubegleitung
Referenznummer: 196GOEU26
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben liegt in den Waldparkanlagen an Krumme Lanke und Schlachtensee in 14163 Berlin, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.
Die gesamte Waldparkanlage ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Grunewald.
Das Gebiet ist geprägt durch waldartige Bereiche mit teilweise altem Baumbestand. Das Gelände ist zum Wasser hin abschüssig, stellenweise steil.
Die Lage des des Bauvorhabens im Landschaftsschutzgebiet und teilweise im Wasserschutzgebiet macht die ökologische und baumschutzfachliche Baubegleitung (ÖBB) besonders
erforderlich und ist zudem durch das Umwelt- und Naturschutzamt gefordert.
Die ÖBB soll mit Baubeginn und während der gesamten Baumaßnahme eingebunden werden.
Neben der Erfassung der Schutzgegenstände und Schutzmaßnahmen vor Baubeginn und der Kontrolle während der Baumaßnahme, soll die örtliche Bauleitung auf die fachliche
Unterstützung und Beratung der ÖBB zurückgreifen können, insbesondere wenn Arbeiten in Baumbereichen stattfinden müssen, in denen der beste Schutz der betreffenden Bäume
nicht eindeutig bestimmbar ist.
Die ökologische Baubegleitung und im speziellen die Baumschutzfachliche Baubegleitung umfasst folgende Leistungen:
1. Zustandsfeststellung des Bestandes und Festlegung der
Schutzmaßnahmen vor Baubeginn.
2. Baubegleitung in der Bauphase- Einweisung der ausführenden Firmen,- Baumschutzfachliche Kontrolle, - Kontrolle der Einhaltung artenschutzfachlicher Belange
(Grundlage: Artenschutzfachliche Begehung vom 21.08.2026) - Fachliche Begleitung und Bewertung nach Erfordernis.
Das Bauvorhaben liegt in den Waldparkanlagen an Krumme Lanke und Schlachtensee in 14163 Berlin, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.
Die gesamte Waldparkanlage ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Grunewald.
Das Gebiet ist geprägt durch waldartige Bereiche mit teilweise altem Baumbestand. Das Gelände ist zum Wasser hin abschüssig, stellenweise steil.
Die Lage des des Bauvorhabens im Landschaftsschutzgebiet und teilweise im Wasserschutzgebiet macht die ökologische und baumschutzfachliche Baubegleitung (ÖBB) besonders
erforderlich und ist zudem durch das Umwelt- und Naturschutzamt gefordert.
Die ÖBB soll mit Baubeginn und während der gesamten Baumaßnahme eingebunden werden.
Neben der Erfassung der Schutzgegenstände und Schutzmaßnahmen vor Baubeginn und der Kontrolle während der Baumaßnahme, soll die örtliche Bauleitung auf die fachliche
Unterstützung und Beratung der ÖBB zurückgreifen können, insbesondere wenn Arbeiten in Baumbereichen stattfinden müssen, in denen der beste Schutz der betreffenden Bäume
nicht eindeutig bestimmbar ist.
Die ökologische Baubegleitung und im speziellen die Baumschutzfachliche Baubegleitung umfasst folgende Leistungen:
1. Zustandsfeststellung des Bestandes und Festlegung der
Schutzmaßnahmen vor Baubeginn.
2. Baubegleitung in der Bauphase- Einweisung der ausführenden Firmen,- Baumschutzfachliche Kontrolle, - Kontrolle der Einhaltung artenschutzfachlicher Belange
(Grundlage: Artenschutzfachliche Begehung vom 21.08.2026) - Fachliche Begleitung und Bewertung nach Erfordernis.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltüberwachung im Bau📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Waldparkanlagen an der Krummen Lanke und am Schlechtensee
Postleitzahl: 14163
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Waldparkanlagen an Krumme Lanke und Schlachtensee
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-10-14 10:00:00 📅
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-08 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinaus gehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt Wirt-124 EU (Eigenerklärung zur Eignung - EU) nachzuweisen. Das Formblatt ist auf der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 196GOEU26 zum Download zur Verfügung gestellt.
Es ist zu erklären, dass
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der angebotenen Leistung, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen
- keine Verurteilungen gem. §§ 123 ff.GWB vorliegen
- der Bieter als zuverlässig im Sinne des § 21 AEntG sowie § 19 MiLoG gilt
- keine Ausschlussgründe gem. AufenthG, SchwarzArbG, SGB III, AÜG sowie StGB vorliegen
- die genannten Erklärungen auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorgelegt werden.
- keine Eintragungen im Wettbewerbsregister bestehen.
Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU handelt.
Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt Wirt-124 EU (Eigenerklärung zur Eignung - EU) nachzuweisen. Das Formblatt ist auf der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 196GOEU26 zum Download zur Verfügung gestellt.
Es ist zu erklären, dass
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der angebotenen Leistung, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen
- keine Verurteilungen gem. §§ 123 ff.GWB vorliegen
- der Bieter als zuverlässig im Sinne des § 21 AEntG sowie § 19 MiLoG gilt
- keine Ausschlussgründe gem. AufenthG, SchwarzArbG, SGB III, AÜG sowie StGB vorliegen
- die genannten Erklärungen auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorgelegt werden.
- keine Eintragungen im Wettbewerbsregister bestehen.
Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU handelt.
Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
- Berufliche Qualifikation der Leistungserbringer/Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung)
- Berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer/Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Berufliche Qualifikation der Leistungserbringer/Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung)
- Berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer/Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Formblatt Wirt-238 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Formblatt Wirt-238 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den
letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den
letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland). Dies gilt auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. über iTWOtender) elektronisch in Textform eingereicht werden.
Sämtliche Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland). Dies gilt auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. über iTWOtender) elektronisch in Textform eingereicht werden.
Sämtliche Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 179-638030 (2026-09-14)