Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nur Eigenerklärungen sind vorzulegen.
Zur Beschränkung der Zahl der Bewerber nach Bewertung und Gewichtung gemäß Ziff. II.2.9).
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2020, 2021 und 2022 – ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen (siehe Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2. Referenzen von erbrachten Ingenieurleistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, Anlagengruppen 4 und 5, mindestens Leistungsphasen 2 - 8, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden 2 Projekte, die bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt wurden.
Bewertet werden die Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe nach Projektkosten.
Referenzliste mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.1, als Anlage 2 zum Teilnahmeantrag.
3. Referenzen von erbrachten Ingenieurleistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, Anlagengruppen 4 und 5, mindestens Leistungsphasen 2 - 8, mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen (u.a. Umbauten / Modernisierungen im laufendem Betrieb), deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden 2 Projekte, die bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt wurden.
Bewertet werden die Leistungen nach Erkundungen des Auftraggebers bei Referenzgebern bezüglich Fachkunde und Zuverlässigkeit bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Referenzen mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.2, als Anlage 3 zum Teilnahmeantrag.
Nachunternehmen/Eignungsleihe:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag).
Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag).
Jedes der benannten Unternehmen hat ein eigenes Formblatt Eigenerklärung (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) einzureichen.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen von Nachunternehmen bzw. der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche
der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen ist auf Anforderung der Vergabestelle mit dem Erstangebot nachzureichen.