Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische (2025 - 2027) in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee „Flächenvoruntersuchung N-14.1"

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung des Benthos und die bis zu zweijährige Untersuchung der Fische nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4). Die Untersuchungen betreffen die Fläche N-14.1 gemäß Vorentwurf des Flächenentwicklungsplan des BSH vom 01. September 2023 in der AWZ der Nordsee, auf denen für die Schutzgüter Benthos (Infauna und Epifauna) und Fische jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit einer Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltmanagement
Referenznummer: 1114/002/01637
Kurze Beschreibung:
Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung des Benthos und die bis zu zweijährige Untersuchung der Fische nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4). Die Untersuchungen betreffen die Fläche N-14.1 gemäß Vorentwurf des Flächenentwicklungsplan des BSH vom 01. September 2023 in der AWZ der Nordsee, auf denen für die Schutzgüter Benthos (Infauna und Epifauna) und Fische jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit einer Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltmanagement 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße, 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsh.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bsh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539567 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539567 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-29 📅
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 188-589419
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Änderungen des Flächenentwicklungsplanes, anderweitiger Zufluss von Erkundungsdaten sowie Änderungen der Untersuchungsrahmen können mit Änderungen des Leistungsgegenstandes gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB einhergehen. Weitere diesbezügliche Details sind Kap. 10.7. des Vertrages zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Benthosuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf der Fläche N-14.1 sowie einer Referenzfläche in jeweils drei Kampagnen: Herbstkampagne 2025 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2025); Frühjahrskampagne 2026 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 31.05.2026); Herbstkampagne 2026 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2026). Durchführung von Fischuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf der Fläche N-14.1 sowie einer Referenzfläche in zunächst einer Herbstkampagne 2025 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2025). Nach Prüfung der Fangergebnisse entscheidet der Auftraggeber, ob die Fischuntersuchungen beendet oder mit der Frühjahrskampagne 2026 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 31.05.2026) und/oder der Herbstkampagne 2026 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2026) fortgesetzt werden. Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen: Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 15 Hols pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche. Infauna-Untersuchung mit dem Van-Veen-Greifer, pro Kampagne Beprobung von 30 Stationen à 3 Greifern pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche. Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre, pro Kampagne pro Fläche 25 Schleppstrecken mit jeweils parallel ausgeführeten Steuerbord- und Backbord-Hols) pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche. Nach Bedarf Videountersuchung der Epifauna, Makrophyten und Biotopstruktur, bis zu 5 Videotransekte pro Kampagne und Fläche, und biologische Validierung von Verdachtsflächen gemäß BfN Kartieranleitung. Die Untersuchungsergebnisse für Benthos sind in insgesamt zwei Berichten zusammenzufassen und auszuwerten: Jeweils ein Zwischenbericht für die Fläche nach Abschluss der zweiten Kampagne (Abgabe 30.09.2026) und ein Abschlussbericht für die Fläche nach Abschluss aller drei Kampagnen (Abgabe 15.03.2027).Die Untersuchungsergebnisse für Fische sind in einem, nach Bedarf in zwei Berichten zusammenzufassen und auszuwerten: Ein Bericht für die Fläche nach Abschluss der ersten Kampagne (Abgabe 31.01.2026). Falls die Zwischenauswertung des Auftraggebers ergibt, dass eine Fortrsetzung der Untersuchungen erforderlich ist, wird ein Abschlussbericht für die Fläche nach Abschluss aller drei Kampagnen erstellt (Abgabe 15.03.2027). Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) für die Schutzgüter Sediment, Infauna, Epifauna, Fische und Biotope zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte, Überarbeitungen sind einzuplanen. Die Endfassungen aller Abschlussberichte werden vom Auftragnehmer ins Englische übersetzt. Die übersetzten Abschlussberichte der Fläche N-14.1 sind bis spätestens 31.08.2027 an den öffentlichen Auftraggeber zu übermitteln. Das Projekt endet mit der Abnahme der übersetzten Abschlussberichte spätestens am 15.11.2027. Die jeweiligen Untersuchungsflächen decken die FEP-Flächen mit zentraler Voruntersuchung und dem Auktionsjahr 2028 ab. Weitere Details zur Untersuchungsfläche sowie zu den zusammenzuführenden Datensätzen und Datenvolumina sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die zu erbringenden Leistungen werden auf 2 Leistungsstufen verteilt und müssen vwie oben beschrieben fertiggestellt werden. Aufgrund von sich aus dem WindSeeG ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen hat die Einhaltung des Vertragstermins für die Auftraggeberin sehr hohe Priorität.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich in ihrer Art für andere Flächen in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Bezuschlagung erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Der Umfang des Folgeauftrages kann vergleichbar mit dem der vorliegenden Grundbeauftragung (1. Leistungsstufe) sein und bis zu dem Gesamtumfang aller beider Leistungsstufen reichen. Somit kann sich der Auftragswert nach heutiger Bemessung bis zu verdoppeln. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Bedarf gemäß WindSeeG und des jeweils gültigen Flächenentwicklungsplans.
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Zusätzliche Informationen:
Änderungen des Flächenentwicklungsplanes, anderweitiger Zufluss von Erkundungsdaten sowie Änderungen der Untersuchungsrahmen können mit Änderungen des Leistungsgegenstandes gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB einhergehen. Weitere diesbezügliche Details sind Kap. 10.7. des Vertrages zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsche AWZ der Nordsee

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
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b.) Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).
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c.) Bestimmte Berechtigung erforderlich Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).
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Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a.) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
1.200.000,00 EUR
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
b.) Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
für Personenschäden 10.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Leistungen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland abdeckt.
Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
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Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
s. Anlagen "Vorgaben Untersuchungskonzept__BEN_FIS_AJ2028.pdf", "20230915_Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters_BEN_FIS_AJ2028.pdf"
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de
- "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.pdf?__blob=publicationFile&v=23
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- Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: BSH Hamburg
Zusätzliche Informationen: Keine.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http:///www.evergabe-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539567 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
RANDBEDINGUNGEN/ VORBEMERKUNGEN
- Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
- Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare sind in den Vergabedokumenten vorhanden.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
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Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
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Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
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Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
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MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Angebotsschreiben
- ausgefülltes Vertragsdokument
- Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576140
- Erklärung IT-Sicherheit_Fbl-422
- Eigenerklärung für den Bewerber und jeden Unterauftragnehmer (soweit erforderlich)
- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen (soweit erforderlich)
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe (soweit erforderlich)
- Bietergemeinschaft_Formblatt 401-L (soweit erforderlich)
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer
- Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation
- Referenzschreiben des Referenzgebers
- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung
- Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Deckungsnachweis der Versicherung
REFERENZEN
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
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- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Bezeichnung des Projekts;
- Beschreibung der Ausgeführten Leistung
- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
- Auftragssumme brutto
FACHSTUDIUM FACHKRÄFTE:
Biowissenschaften: Abgeschlossenes Studium in einem Studiengang der Biowissenschaften, Biologie, (marinen) Umweltwissenschaften, Landschaftsökologie mit dem Abschluss als Master/Diplom oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Erhebung/Bearbeitung/Auswertung biologischer Daten sowie Erstellung umfassender Berichte befähigen.
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DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk, - und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH
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speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Justitiariat -
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Str. 78
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Fax: +49 40-31905001 📠
Quelle: OJS 2023/S 188-589419 (2023-09-25)